AGB erstellen: So machen Sie Ihr Geschäft rechtssicher!
Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte, kommt an Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht vorbei. Ob für Onlineshops, Dienstleistungen oder digitale Produkte – AGB sind essenziell, um Missverständnissen vorzubeugen und klare Regeln für Ihre Kunden festzulegen. Wie Sie rechtssichere AGB erstellen und worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel. Los geht’s!
Einführung in Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Was sind AGB, und warum sind sie wichtig?
Der Begriff „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ stammt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), und zwar aus § 305 BGB. Dieser besagt:
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.
AGB kommen also vor allem dann zur Anwendung, wenn Unternehmen standardisierte Bedingungen für wiederkehrende Geschäfte festlegen. Das ist beispielsweise in einem Onlineshop der Fall. Der Vorteil von AGB ist, dass Verkäufer diese an einer zentralen Stelle des Onlineshops hinterlegen können und nicht sämtliche einzelnen Klauseln in jede einzelne Produktbeschreibung integrieren müssen. Denn die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ heißen deshalb „allgemein“, weil sie in der Regel für sämtliche Angebote eines Verkäufers gleichermaßen gelten. Das macht es auch für die Verbraucher leichter, denn sie müssen nicht eine Vielzahl von Vertragsbedingungen für jedes einzelne Produkt im Warenkorb separat prüfen.
Wer braucht AGB?
AGB legen die Bedingungen fest, unter denen Produkte verkauft oder Dienstleistungen erbracht werden. Wenn Sie eine Vielzahl von Kunden haben, denen Sie unter gleichen Bedingungen etwas verkaufen möchten, benötigen Sie AGB. Das gilt unter anderem für: Handel, Onlineshops, digitale Produkte, Veranstaltungen, Handwerksleistungen, Dienstleistungen, etc…
Sie benötigen keine AGB, wenn Sie mit jedem Ihrer Vertragspartner individuelle Verträge aushandeln. Sie brauchen außerdem keine AGB, wenn kein Vertragsschluss zwischen Ihnen und anderen stattfinden soll (wenn Sie beispielsweise einen Blog betreiben und nichts verkaufen).
Was regeln AGB?
AGB können unterschiedliche Aspekte abdecken, darunter Liefer- und Zahlungsbedingungen, Gewährleistungsrechte und Garantien, Haftungsbeschränkungen, Rückgaberechte, Stornobedingungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand und vieles mehr. Sie eignen sich außerdem, um gewisse gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen. AGB schaffen auch Klarheit in Fällen, in denen die Gesetzgebung keine eindeutigen Regelungen vorgibt.
Geht es auch ohne AGB?
Theoretisch ja - in der Praxis aber nicht. Denn es gibt eine Vielzahl an Pflichtinformationen, die Sie Ihren Kaufinteressenten bereits vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen müssen. Wenn Sie alle Informationspflichten erfüllen möchten, und das in einer übersichtlichen Form, erreichen Sie üblicherweise eine Textmenge, die jeder Verbraucher sowieso schon als AGB auffassen würde. Das betrifft insbesondere die Vorschriften zu Details des Online-Vertragsschlusses, zu Liefer- und Zahlungsbedingungen, Gewährleistungsrechten und Garantien, Haftungsbeschränkungen, zu Stornobedingungen und zum Widerrufsrecht, zu Streitschlichtungsmöglichkeiten, zum anwendbaren Recht, zum Erfüllungsort und Gerichtsstand. Manches Gesetz geht sogar ausdrücklich davon aus, dass Verkäufer AGB verwenden. So bestimmt § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz), dass Unternehmer Informationen zu Schlichtungsmöglichkeiten für Verbraucher in Ihre AGB aufnehmen. Im Übrigen entspricht es der Erwartung der meisten Kunden, dass seriöse Anbieter AGB verwenden, die die geschäftlichen Abläufe und die Rechte der Besteller übersichtlich darstellen. Wenn AGB fehlen, sieht das schnell unprofessionell aus.
Ein Beispiel:
Angenommen, eine Kundin bestellt etwas Wichtiges in Ihrem Shop, aber das Paket kommt später an als erwartet. Haben Sie keine eigenen AGB erstellt, könnten Sie Schwierigkeiten haben, angemessen auf ihre Beschwerde zu reagieren. Im Ernstfall sind Sie rechtlich nicht ausreichend geschützt, wenn die Kundin beispielsweise Schadensersatzansprüche stellt. Selbst, wenn es nicht zu einem Rechtsstreit kommt: Können Sie sich in einem solchen Fall auf ihre AGB berufen, sparen Sie Zeit und schonen Ihre Nerven.
Pflichtinformationen geschickt in den AGB platzieren
Außerdem müssen Sie, wie bereits erwähnt, eine Vielzahl an Informationspflichten erfüllen. Dazu gehört in Onlineshops unter anderem der Hinweis auf das Bestehen der Mängelhaftungsrechte (Gewährleistungsrechte). In der Praxis ist es im Gegensatz zu anderen Pflichtinformationen nicht üblich, diese Informationen in der Produktbeschreibung oder auf der Produktseite zu platzieren. Die AGB eignen sich dafür hervorragend. Und obwohl es keine Pflicht gibt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch so zu nennen, empfehlen wir, bei diesem Standard zu bleiben. So können Ihre Kunden leicht zu den Informationen navigieren, die sie suchen.
Kunden umfassend informieren und Vertrauen wecken
Zu guter Letzt möchten Ihre Kunden gut informiert sein. Umfassende stimmige Informationen, die gut sichtbar vorab zur Verfügung gestellt werden, schaffen Vertrauen und Sicherheit. Ja, es gibt sie: die Personen, die nicht uninformiert auf den „Kaufen“ – Button klicken, sondern sich vorab in den Rechtstexten auf Ihrer Seite über verschiedene Aspekte des Geschäfts informieren!
Kurzum: Wenn Sie ein professionelles Geschäft betreiben möchten, ist es unvermeidlich, rechtlich einwandfreie AGB zu erstellen oder von einem Experten erstellen zu lassen.
Branchenspezifische Anforderungen
Verschiedene Branchen haben unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, Bedürfnisse und Risiken, die bei der Erstellung von AGB berücksichtigt werden müssen.
Im E-Commerce beispielsweise müssen Sie klar und präzise die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen beschreiben, einschließlich Preisen, Zahlungsbedingungen und Liefermodalitäten. Datenschutzbestimmungen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, genauso wie Informationen zum Widerruf des Vertrages.
Wenn Sie Dienstleistungen anbieten, gehören neben anderen Bestimmungen Regelungen zur Vertragslaufzeit, zu Kündigungsoptionen und Vertragsverlängerungen in die AGB. Außerdem unterscheidet sich das Widerrufsrecht für Dienstleistungen vom Widerrufsrecht für den Warenversand.
Ob im stationären Handel, im Immobiliensektor, im Handwerk, in der Baubranche, in Apotheken oder in Internetagenturen – all diese und viele weitere Branchen haben spezifische Anforderungen an die Ausgestaltung von AGB.
Auch die Art, in der die AGB dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, variiert je nach Geschäftstyp, z.B. online oder stationär. Im Ladengeschäft müssen AGB aushängen oder dem Kunden vor Vertragsschluss ausgehändigt werden. Online hingegen müssen die AGB auf der Webseite leicht auffindbar verlinkt werden. Außerdem müssen sie nach Vertragsschluss in der Vertragsbestätigung per E-Mail an den Kunden geschickt werden.
AGB erstellen: So geht’s
Selbst die AGB schreiben oder AGB erstellen lassen?
Als erfahrene Anwälte für Internetrecht und Versandhandelsrecht raten wir Ihnen entschieden davon ab, selbst Ihre AGB zu schreiben (oder gar woanders zu kopieren). Das gilt insbesondere, wenn Sie nicht über fundiertes juristisches Fachwissen in dem Bereich verfügen, und wenn Sie nicht auf dem Laufenden mit der aktuellen Rechtsprechung sind.
Wenn Sie also nicht selbst Ihre AGB schreiben, bleiben folgende Möglichkeiten, auf die wir näher eingehen möchten:
- AGB individuell erstellen lassen (durch einen Anwalt)
- ein AGB-Generator für Rechtstexte
Außerdem werden wir darauf eingehen, warum es problematisch ist, fremde AGB zu kopieren, und welche Risiken dabei lauern.
Erstellung von AGB durch einen Anwalt
Sie können den „klassischen“ Weg wählen und eine Anwaltskanzlei kontaktieren für die AGB-Erstellung. Aber längst nicht alle Kanzleien sind fachlich darauf eingestellt, AGB zu erstellen. Denn in AGB treffen ganz unterschiedliche Rechtsgebiete aufeinander (u.a. Kaufrecht, Handelsrecht, Steuerrecht, Verbraucherrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht). Außerdem müssen divere technische Aspekte berücksichtigt werden (u.a. Art des Shopsystems, Bestellablauf, Checkboxen im Checkout, Zahlungsabwicklung, Bestellbestätigung, Kundenkonten, Newsletter-Optionen, Abwicklung von Retouren). Die Erstellung von AGB erfordert schon eine gewisse Spezialisierung, so dass es einigen Aufwand bedeuten kann, überhaupt eine geeignete Kanzlei zu finden.
Wenn Sie mit Ihrer Suche erfolgreich gewesen sind, erhalten Sie einen Termin zur Besprechung – dabei erfragt die Kanzlei Informationen über Ihre Produktpalette, Ihren Kundenkreis, die Einzelheiten Ihres Geschäftsmodells und natürlich die technischen Details Ihres Shopsystems. Anschließend wird die beauftragte Kanzlei sich daran machen, einen ersten Entwurf Ihrer AGB zu erstellen. Meist schließt sich daran noch eine Korrekturrunde an, in der Ihre Ergänzungs- und Änderungswünsche besprochen und, soweit möglich, eingearbeitet werden.
Know How & professionelle Beratung
Wenn Sie Ihre AGB von einem Anwalt erstellen lassen, erhalten Sie rechtliche Expertise und professionelle Beratung. Je komplexer Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung ist – oder je weniger Erfahrung Sie mitbringen – desto mehr profitieren Sie natürlich von persönlicher anwaltlicher Beratung.
Eine Anwaltskanzlei kann individuelle Bedürfnisse und Risiken Ihres Unternehmens berücksichtigen und maßgeschneiderte AGB erstellen, die genau auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Zusammen mit der Datenschutzerklärung erhalten Sie alle Rechtstexte aus einer Hand und haben die Sicherheit, dass diese passgenau aufeinander abgestimmt sind.
AGB vom Anwalt sind sinnvoll für alle Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung für die Erstellung ihrer Rechtstexte haben und für die es keine einfachen Standardlösungen gibt.
AGB erstellen lassen: Die Kosten
Wie viel Ihre AGB vom Anwalt kosten, hängt von der Art Ihres Geschäfts und dessen Komplexität ab.
Je nach Komplexität der Sache können dafür Anwaltskosten im Bereich von etwa 700-3.000 Euro anfallen. Dabei sind allerdings noch keine Kosten für laufende Aktualisierungen der AGB berücksichtigt.
Ein Online-Service für die AGB-Erstellung („AGB-Generator“ oder „Rechtstexte-Service“) kann kostengünstiger sein, sofern dieser Dienst für Ihr Geschäft geeignet ist.
Wir möchten hier auch kurz den Zeitfaktor erwähnen. Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, bis Sie eine passende Kanzlei gefunden und schließlich fertige AGB erhalten haben.
Das Problem mit den Gesetzesänderungen
Wenn Sie heute gesetzeskonforme Rechtstexte haben, bedeutet das nicht, dass das morgen immer noch der Fall ist. Warum? Weil sich gesetzliche Vorgaben regelmäßig ändern. Neue Gesetze werden eingeführt oder bestehende werden überarbeitet. Oder Gerichte interpretieren bestimmte Gesetzestexte anders als zuvor. All das kann sich auf Ihre Rechtstexte auswirken.
Das bedeutet: Auch wenn Sie anwaltlich Ihre AGB erstellen lassen, ist das Thema nicht abgeschlossen. Ihre Rechtstexte müssen regelmäßig geprüft und aktualisiert werden!
AGB-Generatoren und ihre Verwendung
Mit einem AGB-Generator können Sie (in der Theorie) unkompliziert eigene AGB erstellen. AGB-Generatoren berücksichtigen Informationen über Ihr Unternehmen und seine Geschäftspraktiken und generieren AGB, die zu Ihren Angaben passen. Allerdings gibt es entscheidende Unterschiede bei den Anbietern.
Welches Tool ist das Richtige?
Zunächst ist es gar nicht so leicht, den richtigen AGB-Generator zu finden. Schließlich gibt es eine Fülle an Tools, und womöglich entspricht nicht jedes Ihren Anforderungen. Betreiben Sie einen Online-Shop oder viele? Brauchen Sie umfangreiche Zusatzleistungen oder reichen Ihnen die Rechtstexte? Je nach Anbieter gibt es verschiedene Pakete und Preismodelle.
Kostenlose AGB-Generatoren und Muster
Unternehmen, die kostenlose AGB-Generatoren zur Verfügung stellen, bezwecken meist etwas. Das kann sein, dass sie im Nachgang etwas verkaufen möchten, Zusatzleistungen anbieten oder eigene Links unterbringen. In vielen Fällen handelt es sich bei den kostenlosen Tools letztlich um Werbung für eine andere Leistung.
Einige Tools zeigen erst Preise an, nachdem Sie alle Angaben gemacht haben. Frustrierend, falls Sie davon ausgegangen sind, einen kostenlosen AGB-Generator zu nutzen!
Alles richtig? Sie wissen es nicht… Kostenlose AGB-Generatoren berücksichtigen möglicherweise nicht alle spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens. Außerdem kann es passieren, dass die erstellten AGB nicht auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung sind.
In der Regel schließen kostenlose AGB-Generatoren die Haftung für Fehler in den erstellten AGB aus. Wenn die AGB also Fehler enthalten, die zu einer Abmahnung führen, bleiben Sie als Unternehmer auf Abmahnkosten und eventuell weiteren Schadensersatzforderungen sitzen. Ein solches Modell können wir als Anwälte Ihnen nicht empfehlen. Schließlich wollen Sie ja gerade deshalb professionelle AGB verwenden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Kostenpflichtige AGB Generatoren / Rechtstexte-Anbieter
Rechtstexte-Anbieter nennen wir kostenpflichtige Online-Tools, mit denen Sie AGB erstellen können, und die von Anwaltskanzleien online bereitgestellt werden. Unter onwalt.de bieten wir selbst einen solchen Service an, und natürlich gibt es weitere Anbieter. Auch Datenschutzerklärungen und weitere Rechtstexte können Sie hier erwerben.
Besonders für Onlineshops und Händler, die Produkte über verschiedene Internetplattformen wie Marktplätze, Shopsysteme, Social Media und andere Kanäle anbieten, gibt es praktische Angebote. Diese beschränken sich nicht nur auf den Verkauf physischer Produkte. Auch für Kurse, E-Books, Yogaklassen, Nachhilfe-Angebote oder Schnittmuster, um nur einige zu nennen, gibt es passende AGB-Pakete.
So funktioniert‘s
Im Prinzip funktionieren die meisten AGB Generatoren auf demselben Prinzip – mit Unterschieden. Zunächst benötigen Sie ein Rechtstexte-Paket, das zu Ihrem Geschäft passt. Verkaufen Sie auf einem Marktplatz wie Etsy, ebay oder Amazon? Haben Sie einen eigenen Onlineshop oder nutzen Sie ein Shopsystm wie shopify?
Haben Sie ein Rechtstexte-Paket gefunden, das zu Ihrem Geschäftsmodell passt, können Sie mithilfe des Generators Ihre AGB erstellen lassen. Dafür geben Sie im Konfigurator alle relevanten Details zu Ihrem Geschäft ein. Darunter sind beispielsweise Fragen zu den angebotenen Waren, zu Zahlung und Versand, zum Widerruf und viele weitere. Einmal alles ausgefüllt, können Sie Ihre AGB für Ihr Geschäft nutzen.
Anwaltliche und nicht-anwaltliche Anbieter von AGB Generatoren
Achten Sie beim Kauf Ihrer Rechtstexte darauf, ob es sich beim Anbieter um eine Anwaltskanzlei handelt oder nicht. Anwaltskanzleien unterliegen gewissen gesetzlichen Bestimmungen, die für Sie von Vorteil sein können. Informieren Sie sich über die inkludierten Leistungen und lesen Sie die AGB für Ihr Rechtstexte-Produkt.
Vorteile von Rechtstexte-Anbietern
Rechtssicherheit & Haftung: Gängige Rechtstexte-Anbieter bieten Ihnen die Gewissheit rechtlich einwandfreier Texte, die von Anwaltskanzleien erstellt wurden. Die generierten AGB, Datenschutzbestimmungen und Widerrufsbelehrungen entsprechen dem aktuellen Rechtsstand.
Vorteil von anwaltlichen Anbietern: Anwälte sind ihren Mandanten gegenüber zur Haftung verpflichtet. Sobald Sie die AGB von der Kanzlei erwerben, treten Sie als Mandant auf. Sollten Sie also eine Abmahnung erhalten, beispielsweise aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, haftet die Kanzlei, von der Sie diese erworben haben, für den entstandenen Schaden.
Aktualität: Viele Anbieter bieten zudem Aktualisierungen, sobald sich die Rechtslage ändert. Denn dann müssen Sie Ihre AGB oder andere rechtsrelevante Informationen auf Ihrer Seite ändern…
Beratung: Wenn Sie Ihre über einen Rechtstexte-Anbieter Ihre AGB erstellen lassen, achten Sie darauf, dass auch die rechtliche Beratung im Leistungsspektrum inkludiert ist. Auf diese Weise können Sie beim Erstellen Ihrer Geschäftsbdingungen Rechtsberatung aus erster Hand hinzuziehen, wenn Unklarheiten bestehen.
Sofort verfügbar: Einige Anbieter stellen die Rechtstexte sofort zur Verfügung.
Kosten und Zahlungsmodalitäten
Wenn neben der reinen Erstellung von AGB auch deren regelmäßige Aktualisierung im Servicepaket enthalten ist, handelt es sich um eine Dienstleistung im Abonnement mit einem monatlichen oder jährlichen Beitrag. Bei onwalt.de liegt der Preis bei 8,25 € netto pro Monat, Erstellung und alle Updates inklusive.
Je nach Anbieter und gebuchtem Produkt sind weitere Leistungen enthalten. In unserem Fall gehört dazu, dass unsere Rechtsanwälte Sie in allen Fragen rund um die erstellten Rechtstexte beraten.
Wichtig zu wissen: In der Regel dürfen Sie die Rechtstexte nur so lange nutzen, wie Sie einen laufenden Vertrag mit dem Anbieter haben. Es ist also nicht möglich, ein Abonnement für einen Monat abzuschließen, um Rechtstexte für Ihre Onlinepräsenz zu erstellen, und dann wieder kündigen. In diesem Fall wären Sie nicht berechtigt, die erstellten Rechtstexte nach der Kündigung weiter zu nutzen.
Nachteile von AGB Generatoren & Rechtstexte-Anbietern
Online erstellte Rechtstexte eignen sich nicht für jedes Geschäftsmodell. Sie eignen sich vor allem für Onlinehändler, Webseiten-Betreiber, Social-Media-Präsenzen und Anbieter von Kursen, Veranstaltungen und digitalen Produkten.
Das Nutzungsrecht der Texte beschränkt sich auf die Laufzeit Ihres Vertrags mit den Anbietern.
Selbst AGB erstellen
Wenn Sie Ihre AGB selbst erstellen möchten, benötigen Sie umfassendes Fachwissen. Das ist meist in Unternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung der Fall.
Inhouse-Expertise
Unternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung profitieren davon,
- die volle Kontrolle über ihre Rechtstexte zu haben,
- dass die AGB genau ihren Geschäftsmodellen und Zielen entsprechen,
- regelmäßig und schnell auf Änderungen reagieren zu können
- und einen direkten Draht zu den Abteilungen des Unternehmens zu haben, die für das rechtskonforme Auftreten des Unternehmens relevant sind.
AGB selbst erstellen ohne Vorkenntnisse
Keine gute Idee, denn: Fehlerhafte oder unklare Formulierungen schaffen rechtliche Unsicherheiten. Es erfordert ein gründliches Verständnis der rechtlichen Anforderungen und eine sorgfältige Überprüfung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte in Ihren AGB angemessen abgedeckt sind. AGB-Muster aus dem Internet können zwar hilfreich sein, ob Ihre Texte am Ende rechtssicher und vollständig sind, bleibt allerdings fraglich.
In unserer Kanzlei sehen wir täglich, welche Folgen unvollständige und fehlerhafte Rechtstexte haben. Diese Fälle landen dann nämlich auf unseren Schreibtischen: Abmahnungen und langwierige und kostenträchtige Auseinandersetzungen.
AGB & Datenschutzerklärung kopieren
Kopieren von Rechtstexten? Nicht ratsam! Es erfordert tiefgreifendes Verständnis, um alle rechtlichen Feinheiten zu verstehen. Zudem müssen Rechtstexte nicht nur auf das Unternehmen, sondern auch aufeinander abgestimmt sein. Wenn Sie also AGB von einer Webseite mit der Datenschutzerklärung von einer anderen Webseite kombinieren, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ein fehlerhaftes Gesamtergebnis bekommen, das abmahnbar ist.
Übrigens können auch Rechtstexte dem Urheberrecht unterliegen. Wenn Sie fremde AGB kopieren, riskieren Sie den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung, für die der Rechteinhaber Schadensersatz verlangen kann. Und dank raffinierter Lösungen zum Aufspüren kopierter Inhalte im Internet sind solche Urheberrechtsverletzungen auch relativ einfach nachzuvollziehen.
Fehlerhafte oder falsche Rechtstexte können hohe Kosten verursachen. Sparen Sie sich die!
AGB für Verbraucher (B2C) und Geschäftskunden (B2B)
Richtet sich Ihr Angebot an Verbraucher (B2C) oder Firmenkunden (B2B)? Das macht einen großen Unterschied. AGB gegenüber Verbrauchern unterliegen deutlich strengeren Anforderungen als AGB zwischen Unternehmen. Verbraucher gelten als besonders schutzwürdig, weshalb die AGB entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz gestaltet werden müssen. Es wird davon ausgegangen, dass Geschäftskunden ein größeres Basiswissen über geschäftliche Prozesse mitbringen. Sie wissen, dass einem Kauf ein Vertrag zugrunde liegt und sind eher in der Lage bestimmte geschäftliche Prozesse zu verstehen.
Daher sollten Sie bei der Erstellung von AGB berücksichtigen, in welchem Verhältnis die AGB zur Anwendung kommen sollen.
Inhalte von AGB
Welche Punkte sollten in AGB enthalten sein?
AGB sollten alle relevanten Punkte enthalten, die die rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien klar und umfassend regeln. Zudem schreibt der Gesetzgeber eine Reihe an Pflichtinformationen vor, die Sie Ihren Kunden gegenüber machen müssen. Welche das im Detail sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
- Angaben zu Vertragsgegenstand und Leistungsumfang,
- Zahlungsmodalitäten,
- Regelungen zu Liefer- und Versandbedingungen, einschließlich Lieferfristen und -kosten,
- Gewährleistungs- und Haftungsregelungen gemäß § 309 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch),
- Gewährleistungsfristen und -ausschlüsse gemäß § 437 BGB,
- Widerrufs- und Rückgaberechte des Verbrauchers gemäß § 355 BGB sowie das gesetzlich vorgeschriebene Muster-Widerrufsformular,
- Gerichtsstandsvereinbarungen gemäß § 38 ZPO (Zivilprozessordnung).
Darüber hinaus sollten alle Sonderklauseln je nach Art des Geschäfts (z.B. für E-Commerce, Dienstleistungen oder Abonnements) aufgeführt werden.
Und nicht zu vergessen: Sie benötigen auch Datenschutzinformationen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Datenschutzerklärung muss allerdings ein von den AGB getrenntes Dokument sein, da sie nicht Vertragsbestandteil ist.
Weitere Punkte, die in die AGB aufgenommen werden können
Je nach den spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen des Unternehmens sowie der Art des Geschäfts, können auch folgende Punkte relevant sein, wenn Sie Ihre AGB erstellen:
- Nutzungsbedingungen für Online-Plattformen oder Software, einschließlich Regeln für die Nutzung, Zugangsbeschränkungen und Verhaltenskodizes.
- Geistiges Eigentum und Urheberrechtsbestimmungen, einschließlich Lizenzbedingungen für die Nutzung von Inhalten und Markenrechten.
- Vertragsbeendigung und Kündigungsbedingungen, einschließlich Fristen und Verfahren für die Beendigung des Vertragsverhältnisses.
- Streitbeilegung und Schlichtungsklauseln, die Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien festlegen.
- Änderungsklauseln, die das Recht des Unternehmens regeln, die AGB einseitig zu ändern und die Verfahren zur Mitteilung solcher Änderungen an die Kunden.
- Salvatorische Klauseln, die festlegen, dass die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
- Besondere Regelungen für Sonderfälle oder spezifische Leistungen, die das Unternehmen erbringt, wie z.B. Service Level Agreements (SLAs) für Dienstleistungen oder Produktgarantien.
Rechtliche Anforderungen und Fallstricke
Form von AGB
AGB müssen den Grundsätzen der Verständlichkeit und Klarheit entsprechen. Das bedeutet, dass sie leicht lesbar, verständlich formuliert und inhaltlich eindeutig sein müssen. Ihre Kunden sollten keine juristischen Fachkenntnisse benötigen, um Ihre Rechtstexte zu verstehen. Unnötig komplexe Formulierungen, die Laien nicht verstehen, können unwirksam sein.
Außerdem müssen die Texte ohne Schwierigkeiten wahrgenommen werden können. So sollten beispielsweise Schriftgröße und Schriftfarbe gut lesbar sein.
Einbeziehung von AGB in den Vertrag
Damit Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig sind, müssen sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Dazu müssen Sie bei Vertragsschluss deutlich auf die AGB hinweisen und deren Text auch zum Lesen anbieten. Die Art und Weise, wie dies geschieht, variiert je nach Art Ihres Geschäfts. Im traditionellen Ladengeschäft werden AGB oft durch einen Aushang für Kunden zugänglich gemacht. In einem Onlineshop müssen Kunden vor dem Kauf aktiv auf die AGB hingewiesen werden, die AGB müssen auf der Webseite zum Lesen und Herunterladen verfügbar sein. Wenn Sie Produkte per E-Mail verkaufen oder Dienstleistungen wie Handwerksleistungen anbieten, müssen Sie Ihren Kunden die AGB vor Vertragsschluss per E-Mail zugesandt oder auf andere Weise zugänglich machen.
Sollten die AGB dem Vertragspartner nicht in einer angemessenen Form vorgelegt werden, gelten sie nicht als Teil des Vertrags. Der Vertrag an sich bleibt in der Regel gültig, jedoch gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen anstelle der AGB. Enthalten die nicht einbezogenen AGB jedoch Pflichtinformationen des Verbraucherschutzes, kann damit auch der gesamte übrige Vertrag nichtig oder anfechtbar sein.
Inhaltliche Fallstricke bei der AGB-Erstellung
In unserer Kanzlei stoßen wir regelmäßig auf Fälle, in denen Unternehmen davon ausgingen, ihre AGB seien rechtlich sicher. Leider erweist sich das oft als Trugschluss, und zwar wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Wenn sich dann Teile der AGB als unwirksam herausstellen, ist die Bestürzung groß.
Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Im Fall von Onlineshops sehen wir häufig:
- Unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern: Klauseln in den AGB, die Verbraucher unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Gewährleistungsrecht oder die Haftung eingeschränkt werden sollen oder wenn Verträge zu lange Kündigungsfristen vorsehen.
- Unklare Klauseln: Eine unangemessene Benachteiligung kann laut § 307 BGB Absatz 1 auch dann vorliegen, wenn „die Bestimmung nicht klar und verständlich ist“. Zum Beispiel können unklare Formulierungen dazu führen, dass Verbraucher ihre Rechte nicht verstehen und dass die Klauseln im Streitfall gegen das Transparenzgebot verstoßen – zum Beispiel, wenn für die Widerrufsfrist an einer Stelle „vier Wochen“ geregelt werden und an anderer Stelle „ein Monat“, was angesichts unterschiedlicher Monatslängen nicht das gleiche ist.
- Fehlende Einbeziehung der AGB in den Vertrag: Sie haben sich mit viel Aufwand vom Anwalt Ihre AGB erstellen lassen. Doch leider haben Sie vergessen, Ihre Kunden vor dem Kauf auf die AGB hinzuweisen. Die Folge: Ihre AGB sind aufgrund dieses Formfehlers gar nicht Vertragsbestandteil geworden und können im Streitfall nicht angewendet werden. Das passiert schneller, als man denkt. So könnte eine Kundin statt in Ihrem Onlineshop telefonisch bei Ihnen bestellen. Sie möchten der Dame helfen und lösen für sie die Bestellung aus. Leider vergessen Sie, ihr vorab die AGB zugänglich zu machen, was sonst Teil Ihrer Bestellstrecke ist.
- Nichtbeachtung von Informationspflichten: Onlineshops sind gesetzlich verpflichtet, Verbraucher über bestimmte Informationen zu informieren, wie z.B. über das Widerrufsrecht, die Lieferbedingungen und die Datenschutzbestimmungen. Eine Nichtbeachtung dieser Informationspflichten kann zu rechtlichen Problemen führen.
- Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen: Onlineshops müssen die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten und sicherstellen, dass ihre AGB und Datenschutzerklärungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen kann zu empfindlichen Bußgeldern und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.
- Individuelle Abreden: Laut § 305 b BGB haben Individuelle Vertragsabreden Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn Sie also im E-Mail-Verkehr mit einer Kundin besondere Bedingungen aushandeln wie etwa verkürzte Lieferzeiten, eine längere Garantie oder eine Individualisierung eines Artikels, haben diese Abreden Vorrang vor den AGB. Halten Sie also die individuelle Abrede nicht ein, können Sie sich im Streitfall nicht mehr auf die abweichende Klausel in den AGB berufen.
- Mangelnde Aktualisierung bei Gesetzesänderungen: Gesetze und andere Vorschriften ändern sich häufig, insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes und des Datenschutzes. Unternehmen, die ihre AGB nicht regelmäßig aktualisieren, laufen Gefahr, dass diese nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen. Dies kann zu rechtlichen Problemen führen, insbesondere wenn Verbraucher ihre Rechte geltend machen oder Datenschutzbehörden Verstöße feststellen.
- Voneinander abweichende AGB zwischen Unternehmern: Inkompatible AGB-Klauseln im B2B-Bereich können bei Vertragsabschluss auftreten, wenn beide Parteien ihre eigenen AGB verwenden, die sich inhaltlich unterscheiden. Die Bestimmung der gültigen AGB ist oft strittig. Nach dem Prinzip der Kongruenzgeltung werden dann meist nur übereinstimmende Klauseln wirksam. Empfehlenswert ist eine "Abwehrklausel", um die Einbeziehung abweichender Regelungen des Vertragspartners zu verhindern.
Nur durch die Berücksichtigung der komplexen und ständig neu interpretierten AGB-Rechtslage sowie durch regelmäßige Wirksamkeitskontrollen können solche Probleme vermieden werden.
Ein Beispiel: Veraltete AGB und ihre Folgen
Frau Schneider betreibt den Onlineshop „meine-selbstgeschneiderten-produkte.de“. Sie hat sich im Januar des Jahres 2021 von einer Rechtsanwältin AGB erstellen lassen. Zum Service gehörten auch die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung. Alle Rechtstexte sind korrekt in den Onlineshop integriert. Die Betreiberin hat einen angemessenen Betrag für die Erstellung der AGB bezahlt und ist zufrieden.
Im Februar 2024 wird sie von einer Mitbewerberin abgemahnt, weil sie gegen so genannte „Marktverhaltensregeln“ verstößt. In Ihrem Fall entspricht ein Teil ihrer AGB nicht der aktuellen deutschen Rechtsprechung (das sind Entscheidungen, die Zivilgerichte aufgrund von Gesetzen treffen), und ist somit unwirksam. Unwirksame AGB-Klauseln stellen im Verbraucherverkehr (B2C) und teilweise auch im B2B-Bereich eine wettbewerbswidrige Handlung dar.
Wie kam es dazu? Ganz einfach: Die Rechtslage hat sich geändert. In den knapp drei Jahren, in denen Frau Schneider ihren Onlineshop betreibt, gab es unter anderem folgende Änderung, die sie in Ihren Rechtstexten hätte berücksichtigen müssen:
Verbraucherstreitbeilegung: Seit dem 01. Februar 2021 sind Online-Händler verpflichtet, Verbraucher über die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Union zu informieren und einen Link zur OS-Plattform bereitzustellen. Diese Information muss in den AGB und auf der Website leicht zugänglich sein.
Die Folge: Frau Schneider muss sich rechtliche Hilfe suchen und vermutlich eine Unterlassungserklärung abgeben. Zudem muss sie wahrscheinlich die Kosten der Abmahnung tragen, einschließlich der Anwaltskosten des Abmahnenden.
Selbst, wenn sie heute ihre AGB prüfen und anpassen lässt, ist sie nicht vor einem ähnlichen Faux-Pas in der Zukunft geschützt. Es ist anzunehmen, dass in den kommenden Jahren neue Transparenz- und Informationspflichten oder Änderungen im Datenschutz auf digitale Dienstleister, einschließlich Onlineshops zukommen – oder, dass Gerichte ein Gesetz anders beurteilen.
Frau Schneider muss ihre Rechtstexte deshalb regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls nach Änderung der Rechtslage anpassen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
AGB und Datenschutzerklärung: Berührungspunkte und rechtliche Anforderungen
Auch wenn AGB und Datenschutzerklärung stets separate Rechtstexte sind, gibt es inhaltliche Berührungspunkte. Wenn Sie zum Beispiel online Waren verkaufen, die dem Jugendschutzgesetz unterfallen – zum Beispiel Weine, Spirituosen oder Tabakprodukte –, hat dies Auswirkungen sowohl auf den Datenschutz als auch auf die AGB. Denn solche Jugendschutzprodukte dürfen Sie nur dann per Post versenden, wenn Sie den Paketdienst anweisen, nur an den volljährigen Besteller auszuliefern. Dazu muss der Paketdienst sich den Ausweis zeigen lassen und das Geburtsdatum prüfen – was eine Datenverarbeitung im rechtlichen Sinne ist. Darauf muss die Datenschutzerklärung hinweisen. Zugleich ist eine Ersatzzustellung an die Kinder im Haushalt oder an den jugendlichen Nachbarn ausgeschlossen, wenn der Besteller selbst gerade nicht zuhause ist. Darauf müssen Sie in den AGB hinweisen, denn dieser Umstand könnte die Auslieferung verzögern.
Auch bei digitalen Inhalten gibt es Berührungspunkte zwischen AGB und Datenschutzerklärung. So gibt kann eine gesetzliche Update-Pflicht bestehen für digitale Produkte. Diese Updates können Sie dem Kunden aber nur dann zukommen lassen, wenn Sie nach dem Kauf die E-Mail-Adresse oder einen sonstigen Kontakt zum Kunden beibehalten. Die Update-Pflicht und ihre praktische Umsetzung wirken sich daher sowohl auf die Vertragsbedingungen als auch auf den Datenschutz aus.
Nicht vergessen: Regelmäßige Aktualisierung und Anpassung von AGB
Um rechtliche Anforderungen zu erfüllen, Risiken zu minimieren und die Interessen des Unternehmens zu schützen, müssen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig aktualisieren.
Wann und warum sollten AGB aktualisiert werden?
AGB sollten aktualisiert werden, wenn:
- sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern,
- neue Gesetze oder Gerichtsurteile relevante Auswirkungen auf das Geschäft haben
- und wenn sich interne Prozesse oder Produkte oder Dienstleistungen wesentlich ändern.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihr Unternehmen ändern, wirkt sich das möglicherweise auf die AGB aus. Das können Gesetze, Vorschriften, Branchenstandards und allgemeine rechtliche Praktiken sein, die Ihr Unternehmen oder Ihren Geschäftszweig betreffen.
Neue Gesetze oder Gerichtsurteile
Neue Gesetze oder Gerichtsurteile sind spezifische rechtliche Regelungen oder Entscheidungen, die sich direkt auf das Unternehmen auswirken können. Dies könnten neue Gesetze sein, die eingeführt wurden oder Gesetzesänderungen, die bereits bestehende Praktiken beeinflussen. Ebenso können Gerichtsurteile oder rechtliche Entscheidungen Auswirkungen auf die AGB haben, indem sie neue Anforderungen oder Interpretationen bestimmter Klauseln festlegen.
Dieser Punkt ist besonders kompliziert für Laien. Schließlich lesen Sie nicht regelmäßig neue Gerichtsurteile. Wenn Sie keine Routine für regelmäßige Aktualisierungen implementiert haben, benötigen Sie möglicherweise die Unterstützung von Rechtsexperten.
Geschäftsinterne Änderungen
Sie verändern den Bestellprozess, Sie führen neue Lieferoptionen ein oder Sie möchten Ihren Kunden eine längere Garantie anbieten? All diese geschäftsinternen Änderungen müssen Sie rechtswirksam in den AGB anpassen. Bei einem Rechtstexte-Service wie onwalt.de können Sie einfach in Ihrem Kundenkonto die entsprechenden Änderungen vornehmen und Ihre angepassten AGB herunterladen.
Änderungen an Kunden kommunizieren
Je nach Art des Geschäfts müssen Sie Änderungen in den AGB an Ihre Kunden kommunizieren. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Laufzeitverträge haben oder Änderungen an laufenden Dienstleistungsverträgen vornehmen wollen.
Checkliste für die Aktualisierung von AGB
Schritt 1: Prüfung:
- Wann wurden die AGB erstellt?
- Wurden sie seitdem überarbeitet?
- Wird ein Rechtsexperte für die Prüfung der AGB benötigt?
- Welche rechtlichen Änderungen gab es seit dem, die sich auf die AGB auswirken?
- Hat unser Unternehmen etwas an den Geschäftsprozessen geändert, das sich in den AGB widerspiegeln sollte?
- Ergeben sich daraus veraltete Klauseln in den aktuellen AGB?
- Sind Klauseln in den AGB unklar formuliert? Ist alles verständlich und inhaltlich korrekt?
Schritt 2: Anpassung
- Anpassung von Klauseln an neue gesetzliche Anforderungen oder Unternehmensänderungen
- Überprüfung der Verständlichkeit und Transparenz der AGB für Kunden
- Genehmigung der aktualisierten AGB durch relevante Fachleute, Gremien und andere Stakeholder
Schritt 3: Kommunikation
- Kommunikation der Änderungen an bestehende und potenzielle Kunden
Schritt 4: Wiedervorlage
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der AGB gemäß den sich ändernden rechtlichen und geschäftlichen Anforderungen.
Grundsätzlich ist es ratsam, für Ihre Rechtstexte (also auch die Datenschutzerklärung) rechtliche Unterstützung zu haben. Vielleicht arbeiten Sie mit einer Kanzlei zusammen oder lassen Ihre AGB regelmäßig prüfen. Wenn Sie einen Online Rechtstexte-Service wie onwalt.de nutzen, werden Sie über rechtlich notwendige Änderungen informiert und können diese nahtlos integrieren.
AGB erstellen: Wesentliche Punkte im Fazit
Wir schließen unseren Artikel mit den wesentlichen Aspekten der AGB-Erstellung ab. Nutzen Sie diese Hinweise, um Ihre AGB professionell, kundenfreundlich und rechtssicher zu gestalten.
Fazit zur AGB-Erstellung
- AGB-Erstellung ist unverzichtbar: Klare und rechtssichere AGB sind ein wesentlicher Bestandteil eines professionellen Geschäftsbetriebs. Sie schaffen Vertrauen und rechtliche Sicherheit für beide Vertragsparteien.
- Professionelle Beratung nutzen: Selbst AGB zu erstellen birgt Risiken, vor allem ohne fundiertes juristisches Fachwissen. Eine professionelle Beratung durch spezialisierte Anwälte kann sicherstellen, dass Ihre AGB den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind.
- Regelmäßige Aktualisierung: Gesetzliche Vorgaben ändern sich regelmäßig, daher müssen auch Ihre AGB regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden, um rechtssicher zu bleiben.
- Vorsicht bei kostenlosen AGB-Generatoren: Kostenlose Generatoren bieten womöglich nicht die Qualität und Verlässlichkeit, die Sie benötigen. Auch die Haftung bei möglichen Fehlern ist häufig eingeschränkt.
- Anwaltliche Rechtstexte-Anbieter in Betracht ziehen: Rechtstexte-Anbieter, die über eine anwaltliche Zulassung verfügen, bieten online kostengünstig rechtssichere Texte mit der Option, regelmäßige Aktualisierungen und Beratung zu erhalten (je nach Anbieter). Anwaltskanzleien sind sogar verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung vorzuhalten. Anwaltliche Rechtstexte-Anbieter eignen sich vor allem für Onlinehändler und Webseitenbetreiber. Es gibt auch Angebote für andere Branchen.
- Inhaltliche und rechtliche Anforderungen beachten: AGB sollten alle relevanten Punkte klar und verständlich regeln, um rechtliche Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten. Die Einbeziehung der AGB in den Vertrag sowie die Berücksichtigung inhaltlicher Fallstricke sind dabei entscheidend.
Weiterführende Ressourcen
Gesetzestexte:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Das BGB enthält allgemeine Regelungen für Verträge und ist daher von großer Bedeutung für die AGB-Gestaltung. Insbesondere die §§ 305 ff. BGB regeln die Wirksamkeit von AGB und enthalten Bestimmungen zu Transparenz, Unklarheiten und unangemessenen Benachteiligungen von Vertragspartnern.
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Das UWG enthält Regelungen zum Schutz von Verbrauchern und Mitbewerbern vor unlauteren Geschäftspraktiken und ist daher auch relevant für die Gestaltung von AGB.
- Verbraucherrechterichtlinie (VRRL): Die VRRL wurde in Deutschland in nationales Recht umgesetzt und enthält Regelungen zum Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und ist daher relevant für die Datenschutzbestimmungen in AGB, insbesondere wenn personenbezogene Daten von Kunden erhoben und verarbeitet werden.
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