Empfehlungen für gute Produktbeschreibungen im Onlineshop

Detaillierte Produktbeschreibungen erleichtern die Kaufentscheidung und minimieren Rücksendungen. Auch rechtlich gibt es einiges zu beachten. In unserem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Produkte umfassend und ansprechend beschreiben, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Von Größe und Material bis hin zu speziellen Eigenschaften und Pflegehinweisen – wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

Titelbild | Produktbeschreibungen im Onlineshop: Das müssen Sie wissen | onwalt-Akademie

Beim Besuch eines Ladengeschäftes können Kunden ein Produkt drehen und wenden, von allen Seiten betrachten, die Oberfläche anfühlen, das Gewicht spüren oder einen Duft riechen. Im Internet sind die Möglichkeiten viel begrenzter.

Rechtliche Bedeutung detaillierter Produktbeschreibungen

Deshalb sollten Sie in Ihrem Shop so viele Produktinformationen wie möglich in Bild und Text angeben. Das freut nicht nur die Kunden, sondern ist auch rechtlich empfehlenswert. Denn Gewährleistungsansprüche werden daran gemessen, ob das von Ihnen gelieferte Produkt mit der Beschreibung im Shop übereinstimmt. Wenn Ihr Produkt eine Eigenschaft aufweist, die von den Erwartungen des Käufers abweicht und die in der Produktbeschreibung nicht erwähnt wurde, könnte dies als Produktmangel gelten. In diesem Fall kann der Käufer eine Mangelbeseitigung (zum Beispiel durch Ersatzlieferung) verlangen, den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Artikelmerkmale im Fokus

Stellen Sie sicher, dass alle Aspekte Ihres Produkts detailliert dargestellt sind, um Enttäuschungen sowie Rücksendungen und Reklamationen zu vermeiden. Umfassende Produktbeschreibungen helfen Ihren Käufern zudem bei der Kaufentscheidung und können so Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Ihre Umsätze maßgeblich steigern.

Optimieren Sie Ihre Produktbeschreibungen

Damit Sie alle wichtigen Details abdecken und rechtliche Anforderungen erfüllen, haben wir eine Liste relevanter Artikeleigenschaften zusammengestellt. Überprüfen Sie, welche Informationen für Ihre Produkte unerlässlich sind. Verwenden Sie diese Liste, um Ihre Beschreibungen zu vervollständigen und das Vertrauen Ihrer Kunden zu gewinnen. Sehen Sie Ihre Produktbeschreibungen als Ihr fähigstes Verkaufspersonal!

Einige Produktgruppen unterliegen spezifischen rechtlichen Vorgaben, die Sie unbedingt kennen sollten. Erfahren Sie mehr in unseren Beiträgen zu den Themen: Textilien, Kinderspielzeug, Elektrogeräte, Lebensmittel und Schmuckwaren.

Produktspezifische Details für Produktbeschreibungen

  • Größe – Denken Sie an Angaben zu Höhe, Breite, Tiefe, Dicke, Durchmesser etc.
  • Gewicht, Volumen, Dichte etc. – z.B. Kirschkernkissen (300 g), Weinglas (200 ml), handgeschöpftes Papier (160 g/qm)
  • Farbe – Fassen Sie Farbangaben so genau wie möglich in Worte – und denken Sie daran, dass Farbtöne auf jedem Computerbildschirm anders erscheinen können.
  • Material – Geben Sie alle verwendeten Materialien an, und denken Sie an die Käufer, die vielleicht eine Allergie gegen bestimmte Stoffe haben. Beachten Sie insbesondere die Textilkennzeichnungsvorschriften.
  • Oberflächenqualität – z.B. „flauschig“, „lederartig“, „gummiert“, „wasserfest“, „klettend“
  • Besondere Empfindlichkeit – Wenn sich Ihr Produkt z.B. nicht mit Feuchtigkeit, Fett oder UV-Licht verträgt, es sich um eine zerbrechliche Sache oder um eine kratzempfindliche Oberfläche handelt, führen Sie es in Ihrer Produktbeschreibung auf.
  • Packungsgrößen – Wenn Sie z.B. Dreierpacks von einer Sache verkaufen, stellen Sie klar, ob sich der Preis auf das Dreierpack oder auf jede Sache im Dreierpack einzeln bezieht.
  • Preisangaben – Bei einigen Waren können Sie verpflichtet sein, den Grundpreis anzugeben, z.B. für 1 Kilogramm, 1 Liter, oder 1 Meter. Beachten Sie hierfür die Preisangabenverordnung. Viele Shopsysteme bieten die Möglichkeit, für ein Produkt einen Grundpreis anzugeben.
  • Haltbarkeit und Verfallsdaten – Wenn Ihr Produkt Verschleißteile enthält oder insgesamt nur eine bestimmte Zeitlang haltbar ist (insbesondere bei Lebensmitteln), machen Sie in der Produktbeschreibung dazu entsprechende Angaben.
  • Zusammenbau – Falls Sie Ihr Produkt als Bausatz liefern (z.B. weil es sonst nicht versandfähig wäre), weisen Sie in der Produktbeschreibung darauf hin.
  • Erforderliches Zubehör – Benötigt Ihr Kunde noch etwas, damit das Produkt funktioniert, z.B. eine Batterie, einen Stromanschluss, einen Schraubenzieher oder ähnliches? Auch darüber sollten Sie Ihren Kunden im Vorfeld aufklären.
  • Empfohlene oder ausgeschlossene Verwendungsarten – Wenn Sie z.B. handgeschöpftes Papier verkaufen, lassen Sie Ihre Kunden wissen, ob es sich auch für Kopierer oder Drucker eignet, bevor es darin steckenbleibt. Entsprechendes gilt für elektrische Geräte („nur für geschlossene Räume“) oder Windlichter („nur im Freien verwenden“). Bei Geschirr wäre die Angabe wichtig, ob es für Mikrowelle und/oder Geschirrspüler geeignet ist.
  • Reinigungsmöglichkeiten – Lassen Sie Ihre Käufer wissen, ob und wie Ihr Produkt waschbar ist, mit welchen (besonderen?) Reinigungsmitteln und bei welchen Temperaturen.