Gesetzliche Pflichten für Elektrogeräte: Was Hersteller wissen müssen

Hersteller von Elektrogeräten stehen vor komplexen Anforderungen: Das ElektroG regelt detailliert die Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Entsorgungspflichten. In diesem Artikel finden Sie kompakte Informationen zu den wichtigsten Vorschriften, die für jedes Gerät gelten, das mit Strom betrieben wird. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Produkte rechtskonform und umweltgerecht in Verkehr bringen.

Titelbild | Produktbeschreibung für Elektrogeräte | onwalt-Akademie

Umfassender Geltungsbereich des ElektroG

Wenn Sie Elektro- oder Elektronikgeräte herstellen, müssen Sie das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG) beachten. Dabei erfasst das ElektroG praktisch alle Produkte, die einen Stecker haben oder auf andere Weise mit Strom (z.B. mittels Batterien oder Solarzellen) betrieben werden. Darunter fallen insbesondere Leuchten und Uhren.

Liste der betroffenen Geräte: www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html

Registrierungspflicht für Hersteller

Jeder Hersteller muss sich registrieren lassen. Zuständig ist hierfür die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) im Auftrag des Umweltbundesamtes. Nach der Registrierung erhält der Hersteller die „WEEE-Nummer“, die er auf allen Geschäftsbriefen und im Impressum seiner Webseite angeben muss.

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Vorgaben zur Kennzeichnung von Elektrogeräten

Kennzeichnung mit Symbol und Herstellerangaben

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Elektro- und Elektronikgeräte für den Privathaushalt müssen das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne tragen. Dieses Symbol signalisiert den Käufern, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern über den Hersteller oder eine Sammelstelle wie einen Recyclinghof zurückgegeben werden muss.

Darüber hinaus müssen die Geräte so gekennzeichnet sein, dass der Hersteller dauerhaft erkennbar ist, etwa durch den Aufdruck von Name und vollständiger Anschrift. Zusätzlich muss klar ersichtlich sein, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde, zum Beispiel durch den Aufdruck „hergestellt am ...“ mit dem entsprechenden Datum.

Rücknahme- und Entsorgungspflicht des Herstellers

Der Hersteller muss die von ihm verkauften Geräte kostenlos zurücknehmen und umweltgerecht entsorgen, wenn der Käufer sie nicht mehr verwenden möchte. Für die Rücknahme muss der Hersteller eine entsprechende Rücknahmestelle einrichten und der EAR mitteilen. Die Rücknahmestelle kann z.B. der eigene Firmensitz sein, an den ein Käufer das Gerät per Post zur Entsorgung einsenden kann. Hierüber muss der Hersteller den Käufer ebenfalls informieren.

Länderspezifische Entsorgungsvorschriften

Auch außerhalb Deutschlands bestehen ähnliche Rücknahme- und Entsorgungspflichten. Bevor Sie also ins Ausland liefern, informieren Sie sich über die Entsorgungsregelungen des jeweiligen Empfängerlandes.

Energieverbrauchskennzeichnung bei Elektrogeräten

Bei einer Reihe von Elektrogeräten müssen Verkäufer sowohl im Ladengeschäft als auch im Internet Angaben zum Energieverbrauch bzw. zur Energieeffizienz machen, etwa durch farbige Skalen. Die Details dieser Kennzeichnung sind jedoch nicht Gegenstand dieser Einführung in das Thema.

Spezielle Kennzeichnungspflichten für Batterien

Batterien und Akkus unterliegen dem Batteriegesetz. Geräte, die Batterien oder Akkus enthalten, müssen besondere Kennzeichnungsanforderungen erfüllen. Diese beinhalten:

  1. Symbol der durchgestrichenen Mülltonne: Wie bei Elektrogeräten muss auch für Batterien und Akkus das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne aufgebracht werden, um anzuzeigen, dass sie nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.

  2. Zusätzliche Symbole für Schadstoffe: Batterien, die Blei (Pb), Cadmium (Cd) oder Quecksilber (Hg) enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden, um auf die umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffe hinzuweisen.

  3. Entsorgungsinformationen: Die Verpackung oder die Bedienungsanleitung muss klare Anweisungen zur Rückgabe und umweltgerechten Entsorgung der Batterien bieten.

  4. Registrierungspflicht: Hersteller von Batterien und Akkus müssen sich bei der zuständigen Rücknahmestelle registrieren, um die Einhaltung der Rücknahme- und Entsorgungspflichten sicherzustellen.

  5. Diese Anforderungen unterstützen die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Batterien und Akkus.