Datenschutzerklärung für deine Facebook-Seite – rechtssicher & immer aktuell
Erstelle in 5 Minuten deine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Facebook – inklusive Impressum, Hosting-Link, Update-Service & fortlaufender anwaltlicher Beratung
- Pflichttext für Unternehmen, Coaches, Vereine & Creator
- Erfüllt alle Anforderungen für geschäftlich genutzte Facebook-Seiten
- Sofort einsetzbar mit deinem persönlichen Link zur Einbindung
- Automatische Updates, Hosting & Beratung inklusive
Vermeide Abmahnungen & nutze deine Facebook-Seite nicht ohne rechtliche Absicherung. Unsere Texte sind von Anwälten erstellt, verständlich formuliert und sofort einsatzbereit.
Deine Vorteile auf einen Blick
Rechtssicher & anwaltlich erstellt
Die Texte stammen direkt aus unserer Kanzlei – DSGVO-konform, inklusive Impressum & anwaltlicher Haftung.
Update-Service inklusive
Ändert sich etwas bei Facebook oder der Rechtslage, aktualisieren wir deine Datenschutzerklärung automatisch.
Individuelle Beratung
Fragen zur Datenschutzerklärung und Pflichten bei Facebook? Unser Anwaltsteam hilft dir persönlich weiter.
Praktische Extras
Inklusive Hosting-Link für deine Facebook-Seite – optional auch auf Englisch erhältlich.
Deine Datenschutzerklärung für Facebook
Bereit, sorgenfrei zu posten?
Mit unserer Datenschutzerklärung für deine Facebook-Seite erfüllst du alle gesetzlichen Informationspflichten als Betreiber einer Fanpage oder Unternehmensseite. Die Texte sind individuell auf dich und dein Business zugeschnitten und werden auf einem sicheren Kanzlei-Server gehostet. Änderungen bei Facebook oder in der Rechtslage? Wir aktualisieren automatisch Und wenn sich bei dir etwas ändert, kannst du deine Datenschutzerklärung jederzeit bequem im onwalt.de-Mandantenkonto anpassen.
Immer auf dem neuesten Stand durch unseren Update-Service: Im Preis inklusive sind alle Updates bei Änderung der Rechtslage.
Unser Angebot richtet sich an unternehmerische Kunden (Gewerbetreibende, Freiberufler und Kleinunternehmer) mit Sitz in Deutschland. Bitte beachte, dass du als Unternehmer kein Widerrufsrecht für die Rechtstexte-Erstellung hast. Es gelten unsere AGB.
Was ist drin?
Mit unserer Datenschutzerklärung für Facebook erfüllst du die DSGVO-Anforderungen für deinen Social-Media-Auftritt – rechtssicher, individuell und mit anwaltlicher Haftung.
Unsere Datenschutzerklärung für Facebook ist geeignet...
- für Fanpages von Unternehmen aller Art (z.B. aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Handwerk, Beratung, Coaching oder sonstige Dienstleistung),
- für Facebook-Seiten zur Bewerbung von Waren und/oder Dienstleistungen, zur Kommunikation mit Kunden oder bei der Nutzung als Blog,
- für Einzelunternehmer sowie Unternehmen in den Formen GbR, oHG, KG, GmbH, UG, GmbH & Co. KG, AG oder SE sowie für Vereine (e.V.) und Genossenschaften (e.G.),
Setze einfach den Link zu deiner Datenschutzerklärung auf deine Facebook-Seite und schon bist du rechtlich sicher. Wir hosten deine Datenschutzerklärung und aktualisieren sie, wenn nötig.
Bitte beachte auch unsere Haftungs-Hinweise im Abschnitt „Details“ weiter unten auf dieser Seite.
Unsere Datenschutzerklärung für Facebook enthält u.a. Regelungen zu folgenden Bereichen:
- Definition des Verantwortlichen Seitenbetreibers (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO)
- Optional: Angabe deines Datenschutzbeauftragten, sofern du einen solchen benannt hast (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO)
- Hinweis auf die parallele Verantwortung von Facebook für den Betrieb der Plattform
- Einbeziehung der Datenrichtlinie von Facebook
- Kontaktmöglichkeiten zum Datenschutzbeauftragten von Facebook
- Erklärung zu Facebook-Seiten-Insights (Nutzungsstatistiken durch Meta)
- Kategorien verarbeiteter Daten und Zwecke der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO)
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe c/d DSGVO)
- Hinweise zur Verarbeitung von Nachrichten (Facebook Messenger, E-Mail)
- Informationen zur Verwendung von Cookies
- Informationen zu den Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 2 Buchstabe b DSGVO)
- Hinweis auf das Recht zum Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungsvorgänge (Art. 21 DSGVO)
- Hinweis auf das Recht zum Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 13 Abs. 2 Buchstabe c DSGVO)
- Hinweis auf das Recht zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 13 Abs. 2 Buchstabe d DSGVO)
Außerdem bekommst du ein vollständiges Impressum für deine Facebook-Seite – automatisch angepasst an deine Angaben.
Warum du eine Datenschutzerklärung für deine Facebook-Seite brauchst
Wenn du eine Facebook-Seite betreibst, bist du mitverantwortlich für den Datenschutz – auch wenn Meta selbst viele Daten verarbeitet. So hat es der Europäische Gerichtshof schon 2018 entschieden. Und: Die Datenschutzkonferenz der Bundesländer sieht Fanpage-Betreiber ausdrücklich in der Pflicht, ihre Besucher über die Datenverarbeitung zu informieren.
Zum Beispiel: Wenn du über Facebook-Messenger kommunizierst, Seitenstatistiken nutzt (Insights) oder Beiträge bewirbst, verarbeitest du personenbezogene Daten. Und dafür brauchst du eine eigene, rechtskonforme Datenschutzerklärung für deine Facebook-Seite. Ein Link auf die Meta-eigene „Datenrichtlinie“ reicht dafür nicht aus – du musst die Nutzerinnen deiner Seite über deine eigene Datenverarbeitung aufklären.
Funfact:
Sogar die Bundesregierung wurde abgemahnt, weil ihre Facebook-Seite keine rechtskonforme Datenschutzerklärung hatte. Der Bundesdatenschutzbeauftragte forderte sie 2023 öffentlich auf, die Seite zu schließen.
Mit unserer anwaltlich erstellten Datenschutzerklärung für Facebook bist du auf der sicheren Seite: Du erfüllst alle gesetzlichen Informationspflichten, bekommst eine professionelle Hosting-Lösung direkt von unserer Kanzlei – und musst dich nie selbst um Aktualisierungen kümmern. Änderungen bei Meta oder der Rechtslage? Wir informieren dich und passen deine Texte automatisch an.
So funktioniert’s – in 3 Schritten
Beantworte kurz ein paar Fragen zu deinem Facebook-Auftritt – ganz ohne juristische Vorkenntnisse. Wir erstellen deine individuelle Datenschutzerklärung samt Impressum und hosten sie sicher auf unserem Kanzlei-Server. Du bekommst einen Link, den du einfach in deinem Profil hinterlegst.
Preis: nur 4,90 € mtl. – inklusive Update-Service, Hosting und persönlicher Anwaltshotline bei Fragen.
Details
Update-Service

Gelegentlich nimmt Facebook Änderungen bei bestimmten Funktionen oder Abläufen auf der Plattform vor. Oder es ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen. So können Gesetze geändert oder neu eingeführt werden, oder die Rechtsprechung beurteilt bestimmte Aspekte der DSGVO anders als zuvor. Davon können auch die erforderlichen rechtlichen Angaben für deine Facebook-Seite betroffen sein.
In allen diesen Fällen bist du mit dem Update-Service von onwalt.de gut beraten. Denn du erhältst dann nicht nur einen Newsletter von uns, sondern auch ein Dokumenten-Update. Alle Updates sind im Preis bereits enthalten.
Mehr zum Update-Service findest du hier.
Anwaltliche Beratung inklusive
Du hast Fragen zu bestimmten Klauseln in deiner Facebook-Datenschutzerklärung? Dann erläutern wir dir gern deren Bedeutung und Hintergrund.
Oder bist du der Ansicht, dass einzelne Regelungen nicht für dich passen? Das prüfen wir gern und schlagen dir bei Bedarf individuelle Alternativen vor.
Die anwaltliche Beratung in Bezug auf die von uns erstellten Rechtstexte ist für unsere Kunden selbstverständlich im Preis inbegriffen – jederzeit und unbegrenzt.
Datenschutzerklärung für Facebook auch auf Englisch
Hast du Fans und Follower, die kein Deutsch sprechen? Dann empfehlen wir dir, gleich eine englische Übersetzung der Datenschutzerklärung mitzubestellen. Auch alle Updates bekommst du dann sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch. Die Übersetzung kannst du auch jederzeit nachträglich bestellen.
Häufige Fragen
Warum ist eine Datenschutzerklärung für meine Facebook-Seite zwingend notwendig?
Facebook verarbeitet eine Vielzahl personenbezogener Daten – von Profilinformationen über Likes bis hin zu Nachrichten und Interaktionen in Gruppen. Sobald du Facebook geschäftlich nutzt, bist du nach DSGVO verpflichtet, deine Besucher transparent über die Art, den Umfang und den Zweck der Datenverarbeitung zu informieren. Ohne eine passende Datenschutzerklärung drohen Abmahnungen und Bußgelder – unabhängig von der Größe deines Unternehmens oder deiner Reichweite.
Wer muss auf Facebook eine Datenschutzerklärung bereitstellen?
Die kurze Antwort: Jeder, der seine Seite nicht ausschließlich privat nutzt.
Nicht nur große Unternehmen, sondern auch Freiberufler, Selbstständige, Vereine und Influencer brauchen eine Datenschutzerklärung für ihre Facebook-Seite. Sobald du über deine Seite Produkte, Dienstleistungen oder Inhalte mit kommerziellem Bezug anbietest oder mit Nutzern interagierst, bist du verpflichtet, eine Datenschutzerklärung bereitzustellen. Auch das Betreiben von Facebook-Gruppen oder Veranstaltungen fällt darunter.
Was passiert, wenn ich auf Facebook keine Datenschutzerklärung anbiete?
Fehlt die Datenschutzerklärung, riskierst du nicht nur Abmahnungen durch Wettbewerber, sondern auch Bußgelder von Datenschutzbehörden. Zusätzlich kann Facebook selbst bei Verstößen gegen rechtliche Vorgaben Maßnahmen ergreifen – bis hin zur Sperrung deiner Seite. Auch das Vertrauen deiner Community und möglichen Partnern leidet, wenn rechtliche Pflichtangaben fehlen.
Im besten Fall passiert gar nichts und es fällt niemandem auf. Allerdings bietest du Mitbewerbern und verärgerten Kunden eine Angriffsfläche - und verstößt schlicht gegen geltendes Recht.
Muss ich auch auf die Datenverarbeitung durch Facebook selbst hinweisen?
Ja, denn du bist als Seitenbetreiber gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der Daten verantwortlich (Stichwort: "Gemeinsame Verantwortlichkeit" nach Art. 26 DSGVO). Deine Datenschutzerklärung sollte daher sowohl deine eigenen Datenverarbeitungen als auch die von Facebook abdecken und auf die Facebook-Datenschutzrichtlinie verweisen. Keine Sorge: Unsere Datenschutzerklärung für Facebook deckt das alles ab. Du beantwortest einfach ein paar Fragen zu deiner Geschäftspraxis und den Rest erledigen wir.
Kann ich einfach eine Datenschutzerklärung von einer anderen Seite übernehmen?
Davon raten wir entschieden ab! Jede Datenschutzerklärung muss individuell auf deine konkrete Nutzung von Facebook zugeschnitten sein. Kopierst du Texte, riskierst du nicht nur rechtliche Fehler, sondern auch urheberrechtliche Probleme. Mit einer professionellen, aktuellen Lösung bist du auf der sicheren Seite.
Was passiert mit meiner Datenschutzerklärung, wenn sich Facebook-Funktionen ändern?
Facebook entwickelt seine Plattform ständig weiter – neue Tools, geänderte Einstellungen oder neue Analysefunktionen können deine Datenschutzerklärung schnell veralten lassen. Deshalb ist ein Update-Service wichtig: So bleibt dein Text immer aktuell und du bist rechtlich abgesichert, ohne ständig selbst nachjustieren zu müssen.
Ich speichere gar keine Kundendaten. Muss ich trotzdem eine Datenschutzerklärung auf meiner Facebook-Seite haben?
Ja, auch wenn du selbst keine Kundendaten aktiv speicherst, bist du als Betreiber einer Facebook-Seite verpflichtet, eine Datenschutzerklärung bereitzustellen. Der Grund: Bereits durch die Nutzung von Facebook werden automatisch personenbezogene Daten deiner Besucher verarbeitet – und zwar nicht nur durch dich, sondern auch durch Facebook selbst. Dazu zählen zum Beispiel IP-Adressen, Profilinformationen, Interaktionen (Likes, Kommentare, Nachrichten) und Nutzungsstatistiken (Insights).
Selbst wenn du keine eigenen Datenbanken führst, läuft die Datenverarbeitung im Hintergrund – und du bist als Seitenbetreiber nach der DSGVO mitverantwortlich. Die Informationspflicht gilt also unabhängig davon, ob du aktiv Daten sammelst oder nicht.
Kurz gesagt: Ohne Datenschutzerklärung drohen Abmahnungen und Bußgelder – selbst bei rein passiver Nutzung deiner Seite.
Warum ist das ein Abonnement und was passiert, wenn ich kündige?
Unsere Datenschutzerklärungen für Facebook sind als Abonnement erhältlich, weil sich Datenschutzgesetze und die technischen Funktionen von Facebook ständig weiterentwickeln. Mit dem Abo bekommst du automatisch alle notwendigen Updates, sobald sich rechtliche Vorgaben oder Facebook-Features ändern – so bleibt dein Text immer aktuell und abmahnsicher, ohne dass du selbst aktiv werden musst.
Solange du unser Mandant bist (also ein laufendes Abo hast), haften wir als Anwaltskanzlei zudem für etwaige Fehler in den Texten.
Wenn du das Abonnement kündigst, endet dein Nutzungsrecht an der bereitgestellten Datenschutzerklärung. Das bedeutet: Du darfst den Text ab Ende der Vertragslaufzeit nicht mehr auf deiner Facebook-Seite verwenden und der Link zu deiner gehosteten Erklärung wird deaktiviert.
Wichtig: Ohne gültige Datenschutzerklärung erfüllst du deine gesetzlichen Informationspflichten nicht mehr. Daher solltest du bei einer Kündigung unbedingt rechtzeitig für Ersatz sorgen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.