Markenrecht: Grundlagen, Markenschutz und Markenanmeldung

Eine Marke repräsentiert mehr als nur einen Namen oder ein Logo – sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Unternehmensidentität. Wir beleuchten die Grundlagen des Markenrechts und geben wertvolle Tipps zur Anmeldung und zum Schutz Ihrer Marke.

Was ist eine Marke?

Wer seine Produkte unter einem eigenen „Label“ anbieten will – sei es ein Produktname oder ein Logo, der sollte sich mit dem Thema Markenrecht auseinandersetzen. Eine Marke ist ein Kennzeichen, das der Zuordnung von Waren und Dienstleistungen zu einem Unternehmen dient und zugleich der Abgrenzung von anderen Anbietern. Alle rechtlichen Bestimmungen dazu finden sich im Markenrecht, das die Grundlagen für den Schutz und die Nutzung von Marken klar regelt.

Marken als Erkennungsmerkmale und Symbole

Kennzeichen können z.B. Worte („Milka“, „Nivea“), Buchstaben („BMW“, „BP“), zahlen (z.B. „4711“ für Kölnisch Wasser) oder Abbildungen (Krokodil von Lacoste) sein. Dabei muss die Marke nicht unbedingt dem Unternehmensnamen gleichen. So ist z.B. „Milka“ eine Marke der Firma Kraft Foods Schweiz Holding GmbH, und „Nivea“ eine Marke der Beiersdorf AG. Die Marke ist ein Bindeglied, das beim Kunden eine Assoziation zwischen dem Produkt und seinem Hersteller erzeugen soll. Das Apfel-Logo von Apple und der Stern von Mercedes sind hierfür gute Beispiele: Ein Blick aufs Logo genügt, und der Kunde weiß auch bei gänzlich neuen Produkten sofort, aus welchem Hause sie kommen.

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Funktionen einer Marke

Eine gut entwickelte Marke erfüllt in der Regel drei wesentliche Funktionen:

  1. Die Marke lässt die Herkunft einer Ware erkennen. Sie ordnet das Produkt also einem bestimmten Unternehmen zu („Ein Telefon mit Apfel-Logo ist ein Apple- iPhone“).
  2. Die Marke erzeugt beim Kunden eine bestimmte Qualitätserwartung („Wenn die The North Face-Jacken gut sind, dann sicher auch die Rucksäcke und Zelte“).
  3. Die Marke ist die Basis für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung. Als Teil des Corporate Designs hat sie einen Wiedererkennungseffekt. (Mercedes-Stern als Bestandteil jeder Werbung des Autoherstellers).

Erscheinungsformen von Marken

Marken gibt es unter anderem in Form von

  • Wortmarken (Buchstaben oder Zahlen, z.B. „Milka“, „Nivea“, „4711“)
  • Bildmarken (Grafik, z.B. Lacoste- Krokodil, Mercedes-Stern)
  • Wort-Bild-Marken (Kombinationen oder Mischformen aus Text und Grafik, z.B. geschwungener Coca-Cola-Schriftzug, VW-Logo von Volkswagen)
  • Hörmarken (z.B. Telekom-Jingle)
  • Farbmarken (z.B. Magenta der Deutschen Telekom, Lila der „Milka“-Schokolade)
  • Geruchsmarken, Fühlmarken, 3D-Marken und
  • Kennfadenmarken
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Die Rechte des Markeninhabers

Dem Inhaber einer amtlich registrierten Marke steht das exklusive Nutzungsrecht an der eingetragenen Marke zu. Das bedeutet, dass andere Hersteller oder Verkäufer für dieselbe Warenart kein identisches Kennzeichen verwenden dürfen – und auch keines, dass als Wort oder Bild zum Verwechseln ähnlich wäre. Die Marke „markiert“ somit das eigene Produkt eindeutig und macht es unverwechselbar. Das eigene Mode- oder Designlabel erhält damit seine rechtliche Grundlage. Bei Kunden stellt sich nach und nach ein positiver Wiedererkennungseffekt ein, wenn sie das Markenzeichen wiedersehen. Eine eingetragene (Wort-)Marke gibt auch Rechtssicherheit für die Verwendung eines gleichlautenden Shopnamens oder Domainnamens.

Damit die Markenwirkung nicht durch Dritte verwässert wird, kann der Markeninhaber auf verschiedenen rechtlichen Wegen gegen Nachahmer vorgehen – z.B. mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung, Markenwiderspruchs, Unterlassungs- oder Löschungsklage.

Eintragung in ein Markenregister

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Um Ihre Marke zu schützen, können Sie diese im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eintragen lassen. Dazu müssen Sie ein Formular zur Markenanmeldung ausfüllen und eine Gebühr von mindestens 290 Euro zahlen. Die Anmeldung muss neben der Beschreibung der gewünschten Marke auch die Waren und Dienstleistungen angeben, die mit der Marke gekennzeichnet werden sollen. Diese müssen in sogenannten Klassen sortiert werden. Der Schutzumfang Ihrer Marke hängt davon ab, für welche Klassen sie eingetragen ist.

Europäisches Markenamt (EUIPO)

Unter Umständen möchte man seine Marke nicht nur in Deutschland, sondern gleich EU-weit schützen. Dafür besteht die Möglichkeit, eine "Unionsmarke" im europäischen Markenregister beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (EUIPO) einzutragen (ab 900 Euro). Anträge an das EUIPO nimmt auch das DPMA entgegen.

World Intellectual Property Organisation (WIPO)

Über die World Intellectual Property Organization (WIPO) mit Sitz in Genf ist auch eine Markenanmeldung für Länder außerhalb der EU möglich. Ein Antrag an die WIPO kann auch beim DPMA eingereicht werden. Die Kosten beginnen bei etwa 700 Euro, können jedoch je nach den ausgewählten Ländern stark variieren.

Prüfung durch das Markenamt

Wichtig zu wissen: Die Markenregister prüfen nicht, ob eine identische oder ähnliche Marke bereits registriert ist. Dafür sind Sie selbst verantwortlich. Registrieren Sie eine bereits bestehende oder eine zum verwechseln ähnliche Marke, kann sich der Inhaber mit rechtlichen Mitteln gegen die Anmeldung wehren. Deshalb empfehlen wir eine gründliche Markenrecherche. Eine solche Markenkollision kann zu teuren Streitigkeiten und Schadensersatzforderungen führen. Wir empfehlen, vor einer Markenanmeldung fachkundige Beratung einzuholen.

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Markenverletzung

Die Vielzahl eingetragener Marken birgt natürlich die Gefahr, dass man als Online-Händler eine solche Marke versehentlich verletzt - zum Beispiel in dem man Produktnamen, Shopnamen oder Logos benutzt, die in dieser Form bereits als Marken eingetragen wurden. Eine Verletzungshandlung kann bereits dann vorliegen, wenn ein Begriff oder Logo zwar nicht exakt gleich ist, aber doch so ähnlich, dass im Rechtssinne eine Verwechselungsgefahr besteht. Verwechslungsgefahr wird unter anderem schon bei einer ähnlichen Aussprache oder einem ähnlichen Schriftbild angenommen. Die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig und für einen Laien schwer überschaubar. Markenrechtsverletzungen können zu teuren Abmahnungen oder sogar Klagen führen, auch dann, wenn der Verletzer keine eigene Marke angemeldet hat.

Markenrecherche

Da eine Markenrechtsverletzung also leicht passieren kann, empfehlen wir eine gründliche Recherche vor der Verwendung von Produktnamen und -logos, Shopnamen und Internetdomains. In Deutschland eingetragene Marken können auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes recherchiert werden. . Aber auch die in anderen Registern (EUIPO/WIPO) eingetragenen Marken bewirken rechtlichen Schutz in Deutschland – deshalb muss auch in diesen Registern recherchiert werden. Links zu den Suchmasken finden sich am Ende dieses Artikels.

Sollten Sie eine Marke geschützt haben und auf einen anderen Unternehmer stoßen, der Ihre Marke möglicherweise verletzt: Gehen Sie fair miteinander um. Eine freundliche Kontaktaufnahme erspart manchen Rechtsstreit. So bleibt mehr Zeit für den Aufbau Ihrer erfolgreichen Marke!

„eiPott“ vs. „iPod“

Im Jahr 2009 stellte die hessische Firma Koziol Eierbecher unter der Bezeichnung „eiPott“ her. Eine kreative Idee – nur einer konnte darüber nicht lachen: Der Computerriese Apple hatte nämlich bereits 2005 die Europäische Gemeinschaftsmarke (jetzt: Unionsmarke) „iPod“ für sämtliche Markenklassen angemeldet – sogar für Küchenutensilien. Da „eiPott“ und „iPod“ in der Aussprache zum Verwechseln ähnlich sind, verlangte Apple von Koziol, keine Eierbecher mehr unter der Marke „eiPott“ zu vertreiben. Der Fall wurde durch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg zugunsten von Apple entschieden (Az. 5 W 84/10).

Koziol musste sein Produkt umbenennen. Vor Gericht unterlegen, gewann Koziol am Ende auf andere Weise: Die vielfältige Berichterstattung in Presse und Fernsehen brachte Koziol tausendfache Sympathiebekundungen aus aller Welt ein. Die positive Resonanz für Koziol überraschte selbst Apple.

Merke: Auch bei unterschiedlicher Schreibweise kann es zum Markenstreit kommen. Deshalb ist vor einer Markenanmeldung eine professionelle Recherche nach ähnlichen Bestandsmarken wichtig, um Streit zu vermeiden. Andererseits kann ein von den Medien beobachteter Rechtsstreit auch unverhofft positive PR bringen...