Markenrechtsverletzung: Die markenrechtliche Verwechslungsgefahr im Detail
Du möchtest deine Marke schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass du keine Markenrechtsverletzung begehst? Dann solltest du die Verwechslungsgefahr genau kennen und vermeiden! In diesem Artikel erfährst du, welche Fallstricke es im Markenrecht gibt, wie du juristische Konflikte verhindern und was passiert, wenn deine Marke zu ähnlich einer anderen ist. Lies weiter und lerne, wie du rechtliche Auseinandersetzungen vermeidest und deine Marke stark und einzigartig positionierst. Spoiler: Deine eigene kreative Lösung ist oft der sicherste Weg.
Verwechslungsgefahr: Warum sie im Markenrecht so entscheidend ist
Die „Verwechslungsgefahr“ ist ein zentraler Begriff im Markenrecht. Denn wenn zwei Marken sich so ähnlich sind, dass sie von „Otto Normalverbraucher“ verwechselt werden können, verlieren beide Marken ihre Kennzeichnungsfunktion. Die Marken werden „verwässert“. In einem solchen Fall kann dem Inhaber der älteren Marke das Recht zustehen, die Löschung der jüngeren Marke zu verlangen. Die Folge dieser Markenrechtsverletzung können juristische Streitigkeiten und hohe Schadensersatzforderungen sein.
Bei der Verwendung von Marken und sonstigen Kennzeichen, Logos, Shop- und Domainnamen solltest du also darauf achten, dass keine Verwechslungsgefahr mit älteren Marken entsteht.
Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Marken
Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr besteht vor allem dann, wenn sich zwei identische oder ähnliche Marken innerhalb derselben Waren- oder Dienstleistungsklasse gegenüberstehen. Marken, die für völlig unterschiedliche Produkte verwendet werden, sind hingegen in der Regel nicht verwechselungsfähig.
Wenn du einen Produktnamen verwendest, der für deine Markenklasse bereits von einem anderen identisch als Marke eingetragen wurde, verletzt du die Rechte des Markeninhabers. Aber auch „so ähnliche“ Produktbezeichnungen können eine Marke verletzen, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Eine Verwechslungsgefahr kann sich beispielsweise acuh aus einem ähnlichem Schriftbild, ähnlicher Aussprache oder ähnlicher Bedeutung in einer Fremdsprache ergeben.
Die Verwechslungsgefahr ist eine häufige Ursache für Markenrechtsverletzungen. Um eine Markenrechtsverletzung zu vermeiden, ist es entscheidend, sich klar von bestehenden Marken abzugrenzen.
Wortmarken
Hier einige einfache Beispiele für Begriffe, die zwar nicht identisch sind, aber – gleiche Markenklassen vorausgesetzt – eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr bergen:
Beispiele:
- Hello Kitty – Hallo Kitty – Hallo Katie
- MasterCard – MeisterCard
- McDonald’s – MacDonald’s
- Rausch – Rauch
- Telekom – Telecom – T-Com
- Levi’s – Lewis
- Meyerbeers – Meiers Bier
- Orbit – Orbiter – Tobit
- Sesamstraße – Sesame Street
- Visa – Vista – Vita
Wenn du also bei einer Recherche eine Marke findest, die deinem Produktnamen ähnlich erscheint und die auch für eine ähnliche Produktart (Markenklasse) eingetragen ist, ist Vorsicht geboten. Überlege dir besser eine Alternative, die möglichst weit entfernt von den bestehenden Marken ist.
Entsprechendes gilt auch für Bildmarken, also Logos. Auch hier gilt: Ein Logo, das mit einem bereits eingetragenen Logo der gleichen Markenklasse verwechselt werden könnte, solltest du nicht verwenden.
Bildmarken von taz und Jack Wolfskin
Ein einprägsames Beispiel für verwechselungsfähige Bildmarken: Die Tatze der Tageszeitung „taz“ und die Tatze der Outdoor-Firma „Jack Wolfskin“. Beide Bildmarken sind so gut wie identisch (im Bild links die Marke der „taz“, rechts die Marke von „Jack Wolfskin“):
Daher darf die „taz“ ihre Fahrradtaschen und ähnliche Merchandising-Artikel aus dem Verlag nicht mit der Tatze bedrucken. Die Taschen der „taz“ könnten sonst mit denen von „Jack Wolfskin“ verwechselt werden.
Die Verwendung der Tatze für die Titelseite der gedruckten Zeitung ist dagegen kein Problem, denn Jack Wolfskin hat seine Tatze nicht für die Markenklasse der Zeitungen eintragen lassen. Der „taz“-Verlag vertreibt außerdem die Kaffee-Marke „tazpresso“. Auch hier ist die Verwendung der Tatze auf den Kaffee-Packungen kein Problem, denn Kaffee gehört ebenso wenig zu den von Jack Wolfskin beanspruchten Markenklassen.
Wort-Bild-Marken von ARD und Kabel Eins
Ein weiteres Beispiel bilden die Marken der Sender ARD (links) und Kabel Eins (rechts):
Beide Logos haben in etwa die gleiche Form und enthalten die Ziffer „1“. Beide wurden zudem für die gleichen Produkte verwendet, nämlich Fernsehprogramme. Die Marken trafen daher in der gleichen Markenklasse aufeinander. Es entstand ein Rechtsstreit zwischen den Sendern, in dessen Folge Kabel Eins sein Logo ändern musste – und zwar auch auf sämtlichen Briefbögen, Visitenkarten, Reklametafeln, Gebäudeschildern und in allen Dekorationen der Sendestudios. Es dürfte eine teure Angelegenheit gewesen sein.
Der Rechtsstreit verdeutlicht, wie schnell eine Markenrechtsverletzung durch ähnliche Bildmarken entstehen kann.
Wenn du also dein eigenes Label entwickelst: Sei kreativ und grenze dich deutlich von anderen ab! Wegen der Vielzahl bereits eingetragener Marken kann das ein aufwändiger Prozess werden. Aber die Mühe lohnt sich, wenn du schließlich etwas Einzigartiges für dich entwickelt hast. Und die Erfahrung zeigt: Der Aufwand für eine sorgfältige Markenentwicklung im Vorfeld ist immer günstiger als ein späterer Rechtsstreit.
Umgestaltung bestehender Markenware
Wer eine Marke für sich hat eintragen lassen, darf allein entscheiden, welche Produkte unter dieser Marke auf den Markt kommen. Dazu gehört auch das Recht, anderen Unternehmern eine Veränderung der Original-Produkte zu untersagen. Hierzu zwei Beispiele:
Levi’s-Shorts
In einem vom Bundesgerichtshof verhandelten Fall hatte ein Händler gebrauchte Levi’s-Jeans gekauft, umgefärbt und dann zu Shorts umgenäht. Die Levi’s-Aufnäher sowie die Levi’s-Schriftzüge auf den Knöpfen – beides sind geschützte Markenzeichen – blieben unverändert. Auf die Klage von Levi’s hin untersagte das Gericht dem Händler den Vertrieb dieser umgestalteten Jeans wegen der Verletzung von Markenrechten. Denn die umgenähten Jeans vermittelten wegen der Markenzeichen den Anschein von Originalen, obwohl Levi’s zu dieser Zeit gar keine Shorts herstellte. Levi’s hat mit dem Rechtsstreit einer „Verwässerung“ seiner Produktpalette entgegengewirkt.
Diamanten-Rolex
Ein weiterer Fall, der vor Gericht landete, war die „Weiterentwicklung“ von Rolex-Uhren: Hier hatte ein Juwelier Original-Rolex-Uhren zusätzlich mit Diamanten besetzt und sie anschließend weiterverkauft. Rolex sah darin einen Eingriff in sein markenrechtlich geschütztes Produkt und untersagte die Umgestaltung – zu Recht, wie entschieden wurde. Denn der Markeninhaber darf allein bestimmen, in welcher Gestaltung seine Markenprodukte auf den Markt kommen.
Ohne eine Erlaubnis durch den Rechteinhaber – also ohne Lizenzvereinbarung – solltest du keinesfalls umgestaltete Markenware vertreiben! Das gilt auch dann, wenn die Markenware nur „verbessert“ wird und kein Imageschaden für die Marke beabsichtigt ist.
Verarbeitung von Marken-T-Shirts
Auch das Bedrucken oder Besticken von Marken-T-Shirts oder anderer Markenkleidung mit eigenen Motiven zum Zweck des Verkaufs muss mit dem Markeninhaber zuvor abgesprochen werden. Frage also den Hersteller nach einer Lizenzvereinbarung fĂĽr dein Projekt. In der Lizenzvereinbarung wird auch geregelt, inwieweit du mit dem Markennamen der bedruckten Textilie werben darfst.
Tipp: Die gesamte Oberbekleidung von „Fruit Of The Loom“ ist speziell für die Weiterverarbeitung (Bedrucken, Besticken etc.) ausgelegt. Informationen für die gewerbliche Nutzung der Textilien findest du unter www.fruitoftheloom.eu im Bereich „Fruit Club“.
Markenrechtsverletzung: Fremde Marken als Motive fĂĽr eigene Produkte
Bekannte Marken können ein dekoratives Motiv für eigene Produkte sein. Doch auch dies erfordert das Einverständnis des jeweiligen Markeninhabers. Wenn du also T-Shirts mit dem Ahoi-Brause-Logo bedrucken oder Lätzchen mit einem Hello-Kitty-Motiv besticken willst, brauchst du hierfür eine Markenlizenz. Auch für die Verwendung von Markenmotiven z.B. auf Mousepads, Postkarten und Frühstücksbrettchen musst du um Erlaubnis fragen. Anderenfalls riskierst du einen teuren Rechtsstreit. Das gilt auch dann, wenn du ein Markenzeichen nicht kopierst, sondern ein Originalprodukt erwirbst, hiervon das Markenzeichen abtrennst und auf einem neuen Produkt anbringst.
Das bedeutet:
Marken als Motive: Zustimmung des Markeninhabers erforderlich
Markeninhaber mĂĽssen zustimmen, wenn ihre Marken auf eigenen Produkten verwendet werden sollen. Dies gilt insbesondere fĂĽr dekorative Motive wie Logos auf Kleidung oder Accessoires.
Markenlizenz: Notwendig fĂĽr die Verwendung bekannter Logos
Für die Nutzung bekannter Markenmotive, beispielsweise auf T-Shirts oder Lätzchen, ist eine Markenlizenz erforderlich. Ohne diese Lizenz riskierst du einen Rechtsstreit.
Rechtsrisiken: Ohne Erlaubnis drohen Konsequenzen
Wer Markenzeichen ohne Zustimmung des Inhabers verwendet, kann rechtliche Probleme bekommen – selbst dann, wenn das Markenzeichen von einem Originalprodukt abgetrennt und auf ein neues Produkt angebracht wird.
Besser: Eigene Designs statt geschĂĽtzter Figuren
Ăśbrigens sind viele beliebte Motive auch als Designs, Geschmacksmuster oder durch Urheberrecht geschĂĽtzt. Entwirf also besser eigene Motive, statt Donald Duck, Biene Maja oder den GrĂĽffelo zu verwenden.
Produktrecycling und Upcycling
Markenrechte beim Upcycling: Erlaubnis einholen
Nach dem Motto „Aus alt mach neu“ können viele schöne Produkte entstehen. So kann ein Kronkorken zum Schlüsselanhänger werden, ein Jeansknopf zum Ohrring. Sogar aus leeren Tetrapacks lassen sich kreative Accessoires machen – „Upcycling“ liegt im Trend. Aber auch hier gilt: Ist die Marke auf dem neuen Produkt erkennbar, muss der Markeninhaber mit der Verarbeitung seines Markenzeichens einverstanden sein. Ist der Markeninhaber ein größeres Unternehmen, kannst du meist über die Marketingabteilung erfragen, wer dir grünes Licht für deine Idee geben kann. Schicke deinem Ansprechpartner z.B. ein Foto eines Prototyps mit einer Bitte um Erlaubnis, dieses Produkt anzubieten.
Markenfreie Gestaltung: Wann Upcycling unproblematisch ist
Unproblematisch hingegen ist die Verwendung, wenn dein umgestaltetes Produkt die Originalmarke nicht mehr erkennen lässt. Wenn du zum Beispiel die LKW-Plane eines Coca-Cola-Trucks zu einer knallroten Fahrradtasche vernähst und den Schnitt so wählst, dass der Coca-Cola-Schriftzug nicht mehr als solcher zu erkennen ist, bestehen keine Bedenken.
Die wichtige Frage: Ist die Originalmarke noch erkennbar?
Die Kontrollfrage lautet also: Kann „Otto Normalverbraucher“ in meinem Produkt noch die Originalmarke erkennen? Wenn ja, solltest du dein Design rechtlich prüfen und ggf. ändern.
Zubehör für Markenware
Ob Handy-Socke oder Laptop-Tasche: Individuelles Zubehör macht manches technische Gerät erst richtig schick. Wenn du solches Zubehör anbietest, solltest du darauf bedacht sein, in deiner Produktbeschreibung fremde Markennamen nur sehr zurückhaltend zu verwenden. In keinem Fall darfst du durch die Nennung der fremden Marke den Eindruck erwecken, dein Produkt wäre ein originales Markenprodukt oder von der fremden Marke lizenziert.
Die fremde Marke darf nicht im Vordergrund stehen und sollte nur genannt werden, soweit es zur Erläuterung des Produkts unbedingt nötig ist.
Beispiele:
- Bedenkliche Beschreibung: „Original MacBook-Tasche“
Bessere Alternative: „Tasche für alle Laptops mit 13 Zoll Bildschirmdiagonale“ - Bedenkliche Beschreibung: „Echte iPad-Hülle“
Bessere Alternative: „Individuelle Hülle für Tablet-PCs, passt u.a. für das iPad von Apple“ - Bedenkliche Beschreibung: „Die Blackberry-Socke“
Bessere Alternative: „Handy-Socke für Smartphones. Passend z.B. für Blackberry“
Fazit
Markeninhaber haben weitreichende Rechte, die du als Verkäufer beachten solltest. Lass dich im Zweifel rechtlich beraten, um eine Markenrechtsverletung zu vermeiden. Denn zum einen können Markenrechtsverstöße sehr teuer werden, und zwar auch dann, wenn sie versehentlich passieren. Zum anderen ist es eine Frage der Fairness: Stelle dir vor, dass du selbst eine Marke aufbaust. Dann möchtest du schließlich auch, dass andere Verkäufer deine Marke und die damit verbundene Arbeit respektieren.
Rechtsnormen
WeiterfĂĽhrende Informationen:
- Deutsche Marken: register.dpma.de
- Europäische Marken: www.euipo.eu
- International: www.wipo.int/romarin
Hol dir dein kostenloses E-Book: Der Rechtstexte-Kompass
Sicher durch AGB, Datenschutz & Widerruf
In diesem kompakten Leitfaden zeigen wir dir, worauf es rechtlich wirklich ankommt, wenn du online verkaufst oder dein Business startest. Verständlich, praxisnah und direkt umsetzbar.
👉 Jetzt anmelden und E-Book direkt erhalten!
- Sofort den Download-Link zu unserem E-Book
- 8 Wochen lang kompaktes Basiswissen fĂĽr mehr Rechtssicherheit im Online-Business
- Plus regelmäßig Updates, Angebote & Tipps für mehr Rechtssicherheit