Markenrechtsverletzung: Die markenrechtliche Verwechslungsgefahr im Detail

Sie möchten Ihre Marke schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass Sie keine Markenrechtsverletzung begehen? Dann sollten Sie die Verwechslungsgefahr genau kennen und vermeiden! In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fallstricke es im Markenrecht gibt, wie Sie juristische Konflikte verhindern und was passiert, wenn Ihre Marke zu ähnlich einer anderen ist. Lesen Sie weiter und lernen Sie, wie Sie rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden und Ihre Marke stark und einzigartig positionieren. Spoiler: Ihre eigene kreative Lösung ist oft der sicherste Weg.

Verwechslungsgefahr: Warum sie im Markenrecht so entscheidend ist

Die „Verwechslungsgefahr“ ist ein zentraler Begriff im Markenrecht. Denn wenn zwei Marken sich so ähnlich sind, dass sie von „Otto Normalverbraucher“ verwechselt werden können, verlieren beide Marken ihre Kennzeichnungsfunktion. Die Marken werden „verwässert“. In einem solchen Fall kann dem Inhaber der älteren Marke das Recht zustehen, die Löschung der jüngeren Marke zu verlangen. Die Folge dieser Markenrechtsverletzung können juristische Streitigkeiten und hohe Schadensersatzforderungen sein.

Bei der Verwendung von Marken und sonstigen Kennzeichen, Logos, Shop- und Domainnamen sollten Sie also darauf achten, dass keine Verwechslungsgefahr mit älteren Marken entsteht.

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Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Marken

Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr besteht vor allem dann, wenn sich zwei identische oder ähnliche Marken innerhalb derselben Waren- oder Dienstleistungsklasse gegenüberstehen. Marken, die für völlig unterschiedliche Produkte verwendet werden, sind hingegen in der Regel nicht verwechselungsfähig.

Wenn Sie einen Produktnamen verwenden, der für Ihre Markenklasse bereits von einem anderen identisch als Marke eingetragen wurde, verletzen Sie die Rechte des Markeninhabers. Aber auch „so ähnliche“ Produktbezeichnungen können eine Marke verletzen, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Eine Verwechslungsgefahr kann sich beispielsweise acuh aus einem ähnlichem Schriftbild, ähnlicher Aussprache oder ähnlicher Bedeutung in einer Fremdsprache ergeben.

Die Verwechslungsgefahr ist eine häufige Ursache für Markenrechtsverletzungen. Um eine Markenrechtsverletzung zu vermeiden, ist es entscheidend, sich klar von bestehenden Marken abzugrenzen.

Wortmarken

Hier einige einfache Beispiele für Begriffe, die zwar nicht identisch sind, aber – gleiche Markenklassen vorausgesetzt – eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr bergen:


Beispiele:

  • Hello Kitty – Hallo Kitty – Hallo Katie
  • MasterCard – MeisterCard
  • McDonald’s – MacDonald’s
  • Rausch – Rauch
  • Telekom – Telecom – T-Com
  • Levi’s – Lewis
  • Meyerbeers – Meiers Bier
  • Orbit – Orbiter – Tobit
  • Sesamstraße – Sesame Street
  • Visa – Vista – Vita

Wenn Sie also bei einer Recherche eine Marke finden, die Ihrem Produktnamen ähnlich erscheint und die auch für eine ähnliche Produktart (Markenklasse) eingetragen ist, ist Vorsicht geboten. Überlegen Sie sich besser eine Alternative, die möglichst weit entfernt von den bestehenden Marken ist.

Entsprechendes gilt auch für Bildmarken, also Logos. Auch hier gilt: Ein Logo, das mit einem bereits eingetragenen Logo der gleichen Markenklasse verwechselt werden könnte, sollten Sie nicht verwenden.

Bildmarken von taz und Jack Wolfskin

Ein einprägsames Beispiel für verwechselungsfähige Bildmarken: Die Tatze der Tageszeitung „taz“ und die Tatze der Outdoor-Firma „Jack Wolfskin“. Beide Bildmarken sind so gut wie identisch (im Bild links die Marke der „taz“, rechts die Marke von „Jack Wolfskin“):

taz Logo Jack Wolfskin Logo

Daher darf die „taz“ ihre Fahrradtaschen und ähnliche Merchandising-Artikel aus dem Verlag nicht mit der Tatze bedrucken. Die Taschen der „taz“ könnten sonst mit denen von „Jack Wolfskin“ verwechselt werden.

Die Verwendung der Tatze für die Titelseite der gedruckten Zeitung ist dagegen kein Problem, denn Jack Wolfskin hat seine Tatze nicht für die Markenklasse der Zeitungen eintragen lassen. Der „taz“-Verlag vertreibt außerdem die Kaffee-Marke „tazpresso“. Auch hier ist die Verwendung der Tatze auf den Kaffee-Packungen kein Problem, denn Kaffee gehört ebenso wenig zu den von Jack Wolfskin beanspruchten Markenklassen.

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Wort-Bild-Marken von ARD und Kabel Eins

Ein weiteres Beispiel bilden die Marken der Sender ARD (links) und Kabel Eins (rechts):

ARD Logo Kabel Eins Logo

Beide Logos haben in etwa die gleiche Form und enthalten die Ziffer „1“. Beide wurden zudem für die gleichen Produkte verwendet, nämlich Fernsehprogramme. Die Marken trafen daher in der gleichen Markenklasse aufeinander. Es entstand ein Rechtsstreit zwischen den Sendern, in dessen Folge Kabel Eins sein Logo ändern musste – und zwar auch auf sämtlichen Briefbögen, Visitenkarten, Reklametafeln, Gebäudeschildern und in allen Dekorationen der Sendestudios. Es dürfte eine teure Angelegenheit gewesen sein.

Der Rechtsstreit verdeutlicht, wie schnell eine Markenrechtsverletzung durch ähnliche Bildmarken entstehen kann.

Wenn Sie also Ihr eigenes Label entwickeln: Seien Sie kreativ und grenzen Sie sich deutlich von anderen ab! Wegen der Vielzahl bereits eingetragener Marken kann das ein aufwändiger Prozess werden. Aber die Mühe lohnt sich, wenn Sie schließlich etwas Einzigartiges für sich entwickelt haben. Und die Erfahrung zeigt: Der Aufwand für eine sorgfältige Markenentwicklung im Vorfeld ist immer günstiger als ein späterer Rechtsstreit.

Umgestaltung bestehender Markenware

Wer eine Marke für sich hat eintragen lassen, darf allein entscheiden, welche Produkte unter dieser Marke auf den Markt kommen. Dazu gehört auch das Recht, anderen Unternehmern eine Veränderung der Original-Produkte zu untersagen. Hierzu zwei Beispiele:

Levi’s-Shorts

In einem vom Bundesgerichtshof verhandelten Fall hatte ein Händler gebrauchte Levi’s-Jeans gekauft, umgefärbt und dann zu Shorts umgenäht. Die Levi’s-Aufnäher sowie die Levi’s-Schriftzüge auf den Knöpfen – beides sind geschützte Markenzeichen – blieben unverändert. Auf die Klage von Levi’s hin untersagte das Gericht dem Händler den Vertrieb dieser umgestalteten Jeans wegen der Verletzung von Markenrechten. Denn die umgenähten Jeans vermittelten wegen der Markenzeichen den Anschein von Originalen, obwohl Levi’s zu dieser Zeit gar keine Shorts herstellte. Levi’s hat mit dem Rechtsstreit einer „Verwässerung“ seiner Produktpalette entgegengewirkt.

Diamanten-Rolex

Ein weiterer Fall, der vor Gericht landete, war die „Weiterentwicklung“ von Rolex-Uhren: Hier hatte ein Juwelier Original-Rolex-Uhren zusätzlich mit Diamanten besetzt und sie anschließend weiterverkauft. Rolex sah darin einen Eingriff in sein markenrechtlich geschütztes Produkt und untersagte die Umgestaltung – zu Recht, wie entschieden wurde. Denn der Markeninhaber darf allein bestimmen, in welcher Gestaltung seine Markenprodukte auf den Markt kommen.

Ohne eine Erlaubnis durch den Rechteinhaber – also ohne Lizenzvereinbarung – sollte man keinesfalls umgestaltete Markenware vertreiben! Das gilt auch dann, wenn die Markenware nur „verbessert“ wird und kein Imageschaden für die Marke beabsichtigt ist.

Verarbeitung von Marken-T-Shirts

Auch das Bedrucken oder Besticken von Marken-T-Shirts oder anderer Markenkleidung mit eigenen Motiven zum Zweck des Verkaufs muss mit dem Markeninhaber zuvor abgesprochen werden. Fragen Sie also den Hersteller nach einer Lizenzvereinbarung für Ihr Projekt. In der Lizenzvereinbarung wird auch geregelt, inwieweit Sie mit dem Markennamen der bedruckten Textilie werben dürfen.

Tipp: Die gesamte Oberbekleidung von „Fruit Of The Loom“ ist speziell für die Weiterverarbeitung (Bedrucken, Besticken etc.) ausgelegt. Informationen für die gewerbliche Nutzung der Textilien finden Sie unter www.fruitoftheloom.eu im Bereich „Fruit Club“.

Markenrechtsverletzung: Fremde Marken als Motive für eigene Produkte

Bekannte Marken können ein dekoratives Motiv für eigene Produkte sein. Doch auch dies erfordert das Einverständnis des jeweiligen Markeninhabers. Wenn Sie also T-Shirts mit dem Ahoi-Brause-Logo bedrucken oder Lätzchen mit einem Hello-Kitty-Motiv besticken wollen, brauchen Sie hierfür eine Markenlizenz. Auch für die Verwendung von Markenmotiven z.B. auf Mousepads, Postkarten und Frühstücksbrettchen müssen Sie um Erlaubnis fragen. Anderenfalls riskieren Sie einen teuren Rechtsstreit. Das gilt auch dann, wenn Sie ein Markenzeichen nicht kopieren, sondern ein Originalprodukt erwerben, hiervon das Markenzeichen abtrennen und auf einem neuen Produkt anbringen.

Das bedeutet:

  • Marken als Motive: Zustimmung des Markeninhabers erforderlich

    Markeninhaber müssen zustimmen, wenn ihre Marken auf eigenen Produkten verwendet werden sollen. Dies gilt insbesondere für dekorative Motive wie Logos auf Kleidung oder Accessoires.

  • Markenlizenz: Notwendig für die Verwendung bekannter Logos

    Für die Nutzung bekannter Markenmotive, beispielsweise auf T-Shirts oder Lätzchen, ist eine Markenlizenz erforderlich. Ohne diese Lizenz riskieren Sie einen Rechtsstreit.

  • Rechtsrisiken: Ohne Erlaubnis drohen Konsequenzen

    Wer Markenzeichen ohne Zustimmung des Inhabers verwendet, kann rechtliche Probleme bekommen – selbst dann, wenn das Markenzeichen von einem Originalprodukt abgetrennt und auf ein neues Produkt angebracht wird.

  • Besser: Eigene Designs statt geschützter Figuren

    Übrigens sind viele beliebte Motive auch als Designs, Geschmacksmuster oder durch Urheberrecht geschützt. Entwerfen Sie also besser eigene Motive, statt Donald Duck, Biene Maja oder den Grüffelo zu verwenden.

Produktrecycling und Upcycling

Markenrechte beim Upcycling: Erlaubnis einholen

Nach dem Motto „Aus alt mach neu“ können viele schöne Produkte entstehen. So kann ein Kronkorken zum Schlüsselanhänger werden, ein Jeansknopf zum Ohrring. Sogar aus leeren Tetrapacks lassen sich kreative Accessoires machen – „Upcycling“ liegt im Trend. Aber auch hier gilt: Ist die Marke auf dem neuen Produkt erkennbar, muss der Markeninhaber mit der Verarbeitung seines Markenzeichens einverstanden sein. Ist der Markeninhaber ein größeres Unternehmen, können Sie meist über die Marketingabteilung erfragen, wer Ihnen grünes Licht für Ihre Idee geben kann. Schicken Sie Ihrem Ansprechpartner z.B. ein Foto eines Prototyps mit einer Bitte um Erlaubnis, dieses Produkt anzubieten.

Markenfreie Gestaltung: Wann Upcycling unproblematisch ist

Unproblematisch hingegen ist die Verwendung, wenn Ihr umgestaltetes Produkt die Originalmarke nicht mehr erkennen lässt. Wenn Sie zum Beispiel die LKW-Plane eines Coca-Cola-Trucks zu einer knallroten Fahrradtasche vernähen und den Schnitt so wählen, dass der Coca-Cola-Schriftzug nicht mehr als solcher zu erkennen ist, bestehen keine Bedenken.

Die wichtige Frage: Ist die Originalmarke noch erkennbar?

Die Kontrollfrage lautet also: Kann „Otto Normalverbraucher“ in meinem Produkt noch die Originalmarke erkennen? Wenn ja, sollten Sie Ihr Design rechtlich prüfen und ggf. ändern.

Zubehör für Markenware

Ob Handy-Socke oder Laptop-Tasche: Individuelles Zubehör macht manches technische Gerät erst richtig schick. Wenn Sie solches Zubehör anbieten, sollten Sie darauf bedacht sein, in Ihrer Produktbeschreibung fremde Markennamen nur sehr zurückhaltend zu verwenden. In keinem Fall dürfen Sie durch die Nennung der fremden Marke den Eindruck erwecken, Ihr Produkt wäre ein originales Markenprodukt oder von der fremden Marke lizenziert.

Die fremde Marke darf nicht im Vordergrund stehen und sollte nur genannt werden, soweit es zur Erläuterung des Produkts unbedingt nötig ist.

Beispiele:

  • Bedenkliche Beschreibung: „Original MacBook-Tasche“
    Bessere Alternative: „Tasche für alle Laptops mit 13 Zoll Bildschirmdiagonale“
  • Bedenkliche Beschreibung: „Echte iPad-Hülle“
    Bessere Alternative: „Individuelle Hülle für Tablet-PCs, passt u.a. für das iPad von Apple“
  • Bedenkliche Beschreibung: „Die Blackberry-Socke“
    Bessere Alternative: „Handy-Socke für Smartphones. Passend z.B. für Blackberry“

Fazit

Markeninhaber haben weitreichende Rechte, die Sie als Verkäufer beachten sollten. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, um eine Markenrechtsverletung zu vermeiden. Denn zum einen können Markenrechtsverstöße sehr teuer werden, und zwar auch dann, wenn sie versehentlich passieren. Zum anderen ist es eine Frage der Fairness: Stellen Sie sich vor, dass Sie selbst eine Marke aufbauen. Dann möchten Sie schließlich auch, dass andere Verkäufer Ihre Marke und die damit verbundene Arbeit respektieren.

Rechtsnormen

Weiterführende Informationen: