Wozu brauche ich als Online-Händler AGB?

Erfahren Sie, welche gesetzlichen Pflichtangaben Sie als Online-Händler berücksichtigen müssen und warum die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen so entscheidend ist.

Gesetzliche Pflichtangaben

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Wenn Sie online Waren zum Verkauf anbieten, müssen Sie Ihre Kaufinteressenten vor Vertragsschluss über verschiedene Dinge informieren. Die Informationspflichten sind in verschiedenen Gesetzen geregelt, z.B. im BGB, im EGBGB, im TMG und in der DSGVO.

Im Regelfall müssen Sie alle folgenden Informationen in Ihrem Shop zur Verfügung stellen:

Identität des Verkäufers

Ihre Käufer müssen eindeutig darüber informiert werden, wer der Anbieter ist, der hinter dem Online-Shop steht. Üblicherweise findet sich eine solche Information in Kurzform zu Beginn von AGB sowie in einer ausführlicheren Form im Impressum. Ein Impressum benötigen Sie auf jeden Fall zusätzlich.

Produktmerkmale

Die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung. AGB können z.B. auf Merkmale hinweisen, die für alle Angebote einheitlich gelten - wenn Sie z.B. ausschließlich Gebrauchtwaren verkaufen oder alle ihre Artikel eine besondere Pflege benötigen.

Preisstruktur

Angaben zu allen Preisbestandteilen, d.h. Versandkosten, enthaltene Umsatzsteuer, ggf. Grundpreise und - bei Auslandsversand - hinzukommende Zölle oder Einfuhrsteuern.

Technischer Ablauf des Vertragsschlusses

Informationen darüber, wie der Vertrag in technischer Sicht zustande kommt: Mit welchem Klick wird die Bestellung für den Käufer verbindlich? Wie wird dem Käufer der Vertragsschluss bestätigt? Und wie kann ein Besteller ggf. fehlerhafte Eingaben erkennen und korrigieren?

Zur Verfügung stehende Sprachen

Zu den Informationspflichten gehört auch die Angabe, in welchen Sprachen der Vertragsschluss möglich ist und in welchen Sprachen Sie mit dem Kunden bei Nachfragen oder Problemem kommunizieren können (auch wenn dies „nur“ Deutsch ist).

Speicherung des Vertragstextes

Häufig übersehen wird die Pflicht des Verkäufers, den Käufer darüber zu infomieren, wie der Käufer den Inhalt des abgeschlossenen Vertrags abrufen kann. Gibt es zum Beispiel eine Bestellhistorie im Kundenkonto des Käufers? Oder erhält der Käufer ausschließlich eine Bestellbestätigung per E-Mail? In jedem Falle muss der Verkäufer über darüber in seinen AGB informieren. Eine fehlende Information über die Vertragstextspeicherung ist ein häufiger Anlass für Abmahnungen!

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Zahlungsmethoden

Sie müssen angeben, welche Zahlungsmethoden Sie akzeptieren oder ausschließen wollen und innerhalb welcher Zeitspanne ab Vertragsschluss Sie die Zahlung erwarten. Verlangen Sie z.B. Vorauszahlung vor Versand, oder liefern Sie auch auf offene Rechnung? Bieten Sie Nachnahme an? Kann Ihr Kunde auch direkt bei Abholung zahlen?

Einzelheiten der Lieferung

Der Kunde muss darüber informiert werden, in welcher Form er die Ware erhält (Versand oder Abholung) und innerhalb welcher Zeitspanne nach dem Vertragsschluss Sie liefern können. Beim Versand ist zu unterscheiden zwischen der Zeit, die Sie benötigen zur Übergabe an das Versandunternehmen, und der Zeit, die anschließend das Versandunternehmen für die Zustellung benötigt. Ferner ist bei Lieferzeitenangaben zu berücksichtigen, ob Sie auf Rechnung oder gegen Vorkasse liefern.

Gewährleistung und Garantien

Sie müssen den Kunden informieren, welche Gewährleistungsrechte ihm zustehen. Insbesondere, wenn Sie von den gesetzlichen Gewährleistungsfristen abweichen wollen, muss dies in die AGB aufgenommen werden. Wenn Sie Ihren Käufern Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien geben, gehören deren Konditionen ebenfalls in die AGB.

Widerrufsrecht

Häufiger Abmahngrund ist eine fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung. Besonders dann, wenn Sie dem Kunden aus Kulanz eine verlängerte Widerrufsfrist einräumen wollen, sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Widerrufsbelehrung auch eine passende AGB-Klausel verwenden. Entsprechendes gilt für besondere Regelungen über die Abholung bestimmter Güter im Widerrufsfall (z.B. Speditionsgüter oder Wertsachen).

Achtung: Auch wenn das Widerrufsrecht in bestimmten Fällen ausgeschlossen ist, müssen Sie den Kunden darüber aufklären! Wenn Sie ausschließlich Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, müssen Sie im Bestellprozess klar und deutlich darauf hinweisen, dass kein Widerrufsrecht besteht.

Zusammenfassung der Pflichtangaben in den AGB

Sie sehen: Es gibt etliche Informationspflichten zu beachten. Am besten können Sie die Informationen gesammelt in Ihren AGB unterbringen. Aber aufgepassst: unvollständige, missverständliche oder irreführende Angaben können zu Abmahnungen führen, die mit erheblichen Kosten verbunden wären.

Die Tools zur AGB-Erstellung von onwalt.de berücksichtigen alle gesetzlichen Informationspflichten, die auf dem Bestellprozess beruhen. Produktbezogene Pflichtinformationen (etwa Inhaltsstoff-Angaben für Lebensmittel, Feingehaltsangaben für Goldschmuck, CE-Kennzeichnung bei Kinderspielzeug) sind in unseren AGB nicht enthalten; solche Informationen müssen Sie individuell in den Produktbeschreibungen unterbringen.

Datenschutzerklärung

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Spätestens seit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 dürfte allen, die online etwas anbieten, bewusst sein, dass zu den Pflichtangaben auch Informationen über den Umgang mit den Daten der Kunden bzw. Besucher von Shops und anderen Webseiten gehören.

Diese Informationen gehören gesammelt – ähnlich wie AGB – in eine Datenschutzerklärung (gelegentlich auch Datenschutzrichtlinie genannt). Zusammen mit den AGB erhalten Sie von uns immer auch eine Datenschutzerklärung, die die aktuellen Anforderungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und darauf aufbauender Rechtsprechung entspricht.

Unterschiede zwischen den Marktplätzen/Plattformen

Unser Online-Service berücksichtigt die rechtlichen und technischen Besonderheiten des jeweiligen Marktplatzes bzw. Portals, für das Sie die AGB erstellen. Sie erhalten daher stets eine individuelle, rechtssichere Fassung, die Sie auf der entsprechenden Plattform oder in Ihrem eigenen Onlineshop sofort einsetzen können. Wegen der Unterschiede zwischen den verschiedenen Online-Marktplätzen lassen sich AGB für einen Marktplatz allerdings nicht ohne größere Anpassungen für einen anderen verwenden. Bitte setzen Sie AGB, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen usw. immer nur für denjenigen Zweck ein, zu dem Sie die Texte bei uns erworben haben. Gern können Sie uns bei Bedarf zu Umtauschmöglichkeiten ansprechen.

Halten Sie Ihre AGB immer aktuell

Und damit Sie auch bei künftigen Änderungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie bei Neuerungen auf den Marktplätzen selbst immer über aktuelle Texte verfügen, bieten wir Ihnen zu jedem Rechtstexte-Paket auch einen Update-Service an. Lesen Sie hier, wie unser Update-Service für AGB und andere Rechtstexte funktioniert. So bleiben Ihre AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsinformationen und ggf. weitere von uns erstellte Dokumente immer up-to-date, so dass Sie rechtssicher auftreten können.

Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihren Shop stets auch ein korrektes Impressum benötigen und ggf. eine Widerrufsbelehrung.