Informationspflichten: Diese Angaben schreibt das Gesetz für Onlineshops vor
Als Onlinehändler sind Sie verpflichtet, eine Vielzahl an rechtlichen Informationspflichten zu erfüllen, um Transparenz und Vertrauen bei Ihren Kunden zu schaffen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche wesentlichen Angaben Sie in Ihrem Onlineshop bereitstellen müssen. Vermeiden Sie kostspielige Abmahnungen und stellen Sie sicher, dass Ihr Shop stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wenn Sie einen Onlineshop betreiben, müssen Sie eine Reihe von Informationspflichten beachten. In verschiedenen Gesetzen ist geregelt, welche Angaben Sie für die Besucher Ihres Shops bereithalten müssen.
Erforderliche Angaben im Onlineshop
Insbesondere müssen Sie in Ihrem Shop angeben:
- die wesentlichen Merkmale Ihrer Ware oder Dienstleistung (in der Regel in der Artikelbeschreibung enthalten)
- den Gesamtpreis der Ware einschließlich der vom Verkäufer abgeführten Steuern
- falls kein genauer Preis angegeben werden kann, die Berechnungsgrundlage (z.B. Kilopreis bei loser Ware oder Meterpreis bei Stoffen von der Rolle)
- Fracht-, Liefer- und Versandkosten
- Hinweise auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht vom Verkäufer abgeführt oder in Rechnung gestellt werden (z.B. Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer beim Versand ins Ausland)
- Einzelheiten der Zahlung (z.B. wann der Käufer bezahlen muss, welche Bezahlmethoden zur Verfügung stehen, welche Währungen akzeptiert werden)
- Einzelheiten der Lieferung (z.B. in welche Länder oder Regionen geliefert wird, auf welchem Weg, und in welcher Frist die Lieferung erfolgt)
- wie der Vertrag technisch zustande kommt (Darstellung des Bestellablaufs mit Warenkorb-Funktion, Button- und Menübezeichnungen etc.)
- ob und zu welchen Bedingungen ein Widerrufsrecht besteht (zusätzlich zu den AGB eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular)
- Ihre Gewährleistungs- und Garantiebedingungen (siehe Sachmängel und Gewährleistungsrecht)
- ob der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert wird und ob und wie er für den Kunden zugänglich ist
- wie der Kunde Eingabefehler vor Vertragsschluss erkennen und berichtigen kann
- die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen
Etsy, Amazon, Ebay & Co.: Warum Sie eigene AGB für Verkaufsplattformen brauchen
Viele Verkaufsplattformen haben eigene Plattform-AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Trotzdem erfordert die Rechtsprechung, dass Sie als Verkäufer eigene AGB aufsetzen und in Ihrem Shop veröffentlichen, die Informationen bzw. Regelungen zu allen oben genannten Punkten enthalten. Die AGB einer Plattform wie eBay, Amazon, Etsy etc. gelten nur zwischen dem Plattformbetreiber und dem jeweiligen Nutzer (Käufer oder Verkäufer). Das Rechtsverhältnis der Nutzer untereinander – insbesondere zwischen einem Verkäufer und seinem Käufer – muss der Verkäufer durch eigene AGB selbst ausgestalten.
Die eigenen AGB erstellen
Mit eigenen AGB erfüllen Sie zum einen die gesetzlichen Informationspflichten, zum anderen können Sie hier Details Ihres Geschäftsablaufs festlegen (z.B. wohin und wie schnell Sie liefern, wer die Retourenkosten tragen soll, ob Sie besondere Garantien bieten etc.).
Ungenauigkeit kann teuer werden
Bedenken Sie, dass es sich bei AGB-Klauseln um keine einfache Materie handelt! Neben den gesetzlichen Grundlagen besteht eine Vielzahl an Urteilen zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit einzelner Formulierungen. Mit fehlerhaften Klauseln setzen Sie sich dem Risiko teurer Abmahnungen aus. Sie sollten daher keine AGB aus ungeprüften Quellen kopieren, und auch keine Klauseln ohne ausreichende Fachkenntnisse selbst „zusammenbasteln“.
So kommen Sie an rechtlich einwandfreie AGB
In unserem großen Leitfaden zum Thema AGB erstellen, erklären wir Ihnen ganz genau, wie Sie rechtlich einwandfreie AGB für Ihren Shop erhalten. Oder Sie nutzen gleich unseren onwalt-Rechtstexteservice: Einfach gewünschtes AGB-Packet kaufen, mit Ihren Shop-Informationen füllen und in Ihren Onlineshop einfügen.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Ein Verstoß gegen Informationspflichten führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit eines Einkaufs in Ihrem Shop. Ein unzufriedener Käufer kann sich aber eventuell leichter von einem Kaufvertrag wieder lösen und sogar Schadensersatzansprüche haben.
Aktualität der Rechtstexte
Auch anfangs fehlerfrei erstellte Rechtstexte können unzulässig werden, wenn sich die Rechtslage später ändert – und das kann im Internetrecht schnell passieren. Achten Sie also auf die Vollständigkeit der Pflichtinformationen, und halten Sie Ihre Rechtstexte aktuell.
Informationspflichten außerhalb der AGB
Daneben können weitere Informationspflichten bestehen, die Sie außerhalb der AGB erfüllen müssen, z.B. die Impressumspflicht, die Pflicht zum Hinweis auf die Europäische Streitschlichtungs-Plattform sowie diverse Hinweispflichten zu Produktsicherheit (mehr dazu in unserer onwalt-Akademie im Punkt Produktkennzeichnung) oder bezüglich Textilien.