Versand ins Ausland: Besonderheiten beim internationalen Verkauf
Deine Angebote finden nicht nur in Deutschland Anklang, sondern auch über die Grenzen hinweg? Dann erklären wir dir, woran du denken musst, wenn du auch ins Ausland versenden willst. Dabei gehen wir im Folgenden davon aus, dass du als Unternehmer an einen Verbraucher lieferst. Das ist der Regelfall. Wenn du an Unternehmer lieferst (B2B), kann die Rechtslage abweichen.

Liefergebiete und Zielgruppen definieren
Wichtig ist zunächst, dass du in deinem Shop klarstellst, ob du nur innerhalb Deutschlands liefern willst oder auch in andere Länder – und welche das sind. Du kannst dabei jedes Land einzeln aufführen oder Ländergruppen angeben (z.B. „Europäische Union“). Dein Liefergebiet kann sich dabei aus deinen AGB ergeben oder aus den jeweiligen Produktinformationen.
Versandkosten und Zustelldauer prüfen
Wenn du ins Ausland versenden möchtest, musst du in deinem Shop die Versandkosten für alle Länder angeben, in die du lieferst. Es reicht auf keinen Fall aus (und wäre abmahnfähig), nur zu schreiben „Kosten für den Versand ins Ausland bitte anfragen.“ Du musst aber nicht jedes Land einzeln aufführen, sondern kannst auch Pauschalen oder Ländergruppen angeben, z.B. so: „Versand innerhalb Deutschlands 4,90 € inkl. USt., nach Österreich: 6,90 € inkl. USt., in alle anderen EU-Länder 8,40 € inkl. USt.“
Lieferzeiten und Versandkosten im Ausland
Bedenke auch, dass der Versand ins Ausland in der Regel länger dauert als innerhalb Deutschlands. Das musst du bei den Angaben zur Lieferdauer berücksichtigen (siehe Informationspflichten und AGB).
Informiere dich vorab bei deinem Versandunternehmen, ob die gewünschte Zustellungsart möglich ist und was sie kostet. Denn manche Unternehmen liefern nicht in alle Länder, und manche Auslandssendungen sind deutlich teurer als im Inland.
Sprache für Artikelbeschreibungen und Rechtstexte
Deutschsprachige Inhalte für deutsche Shops
Auf einem deutschsprachigen Portal genügt es, Shop- und Artikelbeschreibungen sowie AGB, Widerrufsbelehrung und Impressum auf Deutsch zu verfassen, auch wenn du den Versand ins nicht-deutschsprachige Ausland anbietest. Ergänzend kannst du anderssprachige Übersetzungen deiner Artikelbeschreibungen, AGB etc. anbieten. Das ist hilfreich für deine Käufer (und dadurch auch verkaufsfördernd), aber keine rechtliche Pflicht.
Landessprache bei internationalen Plattformen
Anders sieht es aus, wenn du Artikel auf Seiten anbietest, die insgesamt in einer anderen Sprache gehalten sind (z.B. etsy.com/es/ oder amazon.co.uk). Ein Käufer darf dann erwarten, dass du deine Artikel ebenfalls in dieser Landessprache präsentierst. Auch AGB und Widerrufsbelehrung müssen in der jeweiligen Landessprache verfasst sein, und zwar auch dann, wenn deine AGB eine Rechtswahlklausel für das deutsche Recht enthalten.
Rechtswahlklausel in AGB
Wenn du ein Produkt an einen Kunden im Ausland verkaufst, stellt sich – in rechtlicher Sicht – vor allem die Frage, ob für den Kaufvertrag deutsches Recht gilt oder das Recht des Landes, in dem dein Käufer wohnt. Im Normalfall heißt es: Der Kunde ist König – es gilt das Recht deines Käufers. Wenn du also eine Sache an einen Verbraucher in Rom verkaufst, gilt italienisches Recht. Treten Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung auf, z.B. eine Beschädigung auf dem Transportweg, dann müsste dies nach italienischem Recht behandelt werden. Für dich als Verkäufer ist das natürlich unpraktisch und unübersichtlich. Du kannst deshalb in deinen Shop-AGB durch eine Rechtswahlklausel die Geltung deutschen Rechts vereinbaren (unsere Rechtstexte enthalten diese Option selbstverständlich).
Vorrang nationaler Verbraucherschutzbestimmungen
Aber auch mit Rechtswahlklausel bleiben bestimmte nationale Regelungen des Verbrauchers vorrangig, vor allem im Widerrufs- und Gewährleistungsrecht. Im Streitfall musst du daher damit rechnen, dich mit der Rechtslage im Land deines Käufers zu befassen.
Umsatzsteuer bei Lieferung in Nicht-EU-Länder
Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht bei Ausfuhrlieferungen
Wenn du normalerweise Umsatzsteuer beim inländischen Verkauf berechnest, entfällt deine Umsatzsteuerpflicht für die Waren, die du in Nicht-EU-Länder lieferst. Es handelt sich dann um Ausfuhrlieferungen nach § 6 Umsatzsteuergesetz (UStG). An die Stelle der deutschen Umsatzsteuer tritt die Einfuhrumsatzsteuer im Zielland. Für die Schweiz zum Beispiel beträgt der Regelsatz der Einfuhrumsatzsteuer 8% des Wertes der Lieferung. Diese Steuer muss der Käufer bei Wareneingang zahlen. Der Wert der Lieferung ergibt sich aus deiner Zollinhaltserklärung.
Freigrenzen für geringwertige Sendungen
Für geringwertige Sendungen gibt es Freigrenzen, die – je nach Land und Warenart – bei etwa 20 € liegen. Unterhalb dieser Grenzen verzichten einige Länder auf die Zollbehandlung, so dass keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird. Bitte erkundige dich wegen der Einzelheiten vorab bei der Zollbehörde des Ziellandes.
Nachweis der Ausfuhr für das deutsche Finanzamt
Wenn du auf die Erhebung der deutschen Umsatzsteuer verzichtest, musst du für das deutsche Finanzamt einen Beleg aufbewahren, dass du die Bestellung tatsächlich ins Nicht-EU-Ausland ausgeführt hast. Dazu kann ein Einlieferungsschein der Post dienen, aus dem Absender und Empfänger hervorgehen, und den du mit einer Kopie deiner Rechnung aufbewahrst. Kannst du bei einer Steuerprüfung die Ausfuhr nicht belegen, müsstest du die Umsatzsteuer – nebst erheblicher Zinsen – aus eigener Tasche nachzahlen.
Zollfrei versenden innerhalb der EU
Vereinfachter Warenverkehr in der EU
Die Europäische Union hat den Warenverkehr stark vereinfacht: Du kannst in alle EU-Länder ohne Hindernisse Waren als Brief, Päckchen oder Paket versenden. Untereinander erheben die EU-Mitglieder weder Zölle noch Einfuhrsteuern. Ausnahmen gelten nur für einige Artikel, die für die meisten Onlinehändler keine Rolle spielen (z.B. Autos, Medikamente).
Liste der EU-Mitgliedstaaten
Zur EU gehören zur Zeit Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Zollinhaltserklärung für Nicht-EU-Länder
Erforderliche Dokumente und deren Bezug
Wenn du in Länder außerhalb der EU lieferst, musst du eine „Zollinhaltserklärung“ ausfüllen und gut sichtbar außen auf der Sendung befestigen. Für Briefe und Päckchen ist die Erklärung vom Typ „CN 22“ vorgesehen. Für Pakete verwendest du dagegen „CN 23“. Vordrucke für beide Arten sind als Aufkleber in den Postfilialen erhältlich – sie gelten aber nur für einen Warenwert bis 1.000 Euro. Für höherwertige Sendungen wende dich an die Zollniederlassung in deiner Nähe.
Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
Auf Grundlage der Zollinhaltserklärung berechnet das Zielland Zoll und Einfuhrumsatzsteuer und erhebt sie vom Empfänger, also deinem Käufer. Dem wird die Sendung erst ausgehändigt, wenn er Zoll und Steuer an seine lokale Zollbehörde bezahlt hat. Darüber musst du deine Käufer schon vor dem Vertragsschluss in deinen AGB oder in der Produktbeschreibung informieren. Erkundige dich im Vorfeld beim Zoll des Ziellandes, mit welchen Einfuhrkosten zu rechnen ist.
Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Waren und Länder
Bestimmte Waren darfst du in manche Nicht-EU-Länder überhaupt nicht liefern. Beschränkungen gibt es vor allem für Lebensmittel. Falls du also z.B. selbstgemachte Marmelade, Schokolade, Senf, Honig oder Backwaren in Nicht-EU-Länder schicken möchtest, informiere dich zuvor, ob die Einfuhr erlaubt ist. Beschränkungen musst du in der Produktbeschreibung kenntlich machen, z.B. so: „Dieser Artikel ist leider nicht lieferbar in die USA.“
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