Anmeldung beim Finanzamt

Titelbild | Anmeldung beim Finanzamt für Onlinehändler | onwalt-Akademie

Bevor Sie Rechnungen an Ihre Käufer schreiben können, brauchen Sie eine Steuernummer, denn diese müssen Sie – als unternehmerischer Verkäufer – auf Ihren Rechnungen angeben. Wenn Sie noch keine Steuernummer haben, warten Sie also nicht, bis das Gewerbeamt Ihre Anmeldung an das Finanzamt weitergeleitet hat. Denn schneller geht es, wenn Sie sich selbst anmelden. Das passende Formular haben die meisten Finanzämter auf ihrer jeweiligen Webseite. Die Anmeldung beim Finanzamt ist gebührenfrei.

Das Formular zur steuerlichen Anmeldung finden Sie bei Elster.de

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Beispiel

Maxie Mustermann hat im Januar die Idee, Taschen aus alten LKW-Planen herzustellen, um sie online zu verkaufen. Sie nimmt im Februar Kontakt zu Händlern auf, die solche Planen verkaufen, und spricht mit Freunden über ihren Plan. Außerdem hat sie erste Ideen, welchen Namen ihre Taschen tragen könnten. Am 15. März kauft Maxie die ersten Planen und fängt an, die Taschen zu nähen. Am 1. April bietet sie die erste Kollektion in ihrem Shop an.

Maxie Mustermann beginnt ihr Gewerbe am 15. März, denn an diesem Tag tritt sie zum ersten Mal gewerblich nach außen auf, indem sie Material einkauft. Spätestens an diesem Tag sollte sie sich beim Gewerbeamt melden. Das Finanzamt wird durch die Gewerbeanmeldung zwar ebenfalls von Maxies Tätigkeit informiert. Sie sollte sich allerdings besser selbst um eine Anmeldung beim Finanzamt zu kümmern. Denn wenn sie bereits ab dem 1. April ihre Taschen verschicken und dafür Rechnungen schreiben will, braucht Maxie bis dahin ihre Steuernummer. Außerdem muss Maxie bis spätestens 22. März (eine Woche nach Beginn des Gewerbes) die Berufsgenossenschaft informiert haben.