Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Verkauf
Wenn du online etwas verkaufen möchtest, musst du zunächst die Frage klären, ob du ein Gewerbe anmelden musst. Dabei gibt es rechtliche Unterschiede zwischen einem „Privatverkäufer“ und einem „gewerblichen“ Verkäufer. Welche das sind und ob du privat handelst oder ein Gewerbe anmelden musst, erklären wir hier.
Entscheidend ist, ob du nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als „Verbraucher“ (§ 13 BGB) oder als „Unternehmer“ (§ 14 BGB) anzusehen bist. Den auf Internetplattformen oft verwendeten Begriff des „Privatverkaufs“ kennt das Gesetz hingegen nicht – gemeint ist damit, dass der Verkäufer kein Unternehmer im Sinne des BGB ist.
Unternehmer vs. Verbraucher: Was bedeutet das?
Nach der Rechtsprechung bist du Unternehmer, wenn du deine Waren oder Dienstleistungen „planmäßig gegen Geld anbietest“. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du etwas verkaufst, das du zuvor gezielt zum Zweck des Verkaufs hergestellt oder gekauft hast. Es entscheidet also der Zweck, zu dem du den Verkaufsgegenstand oder seine Bestandteile erworben, hergestellt oder bearbeitet hast. Das gilt auch dann, wenn du nur geringe Stückzahlen verkaufst oder einen geringen Umsatz machst. Es gibt keine gesetzliche „Bagatellgrenze“, unterhalb derer du kein Gewerbe anmelden musst.
Auch Kleinunternehmer sind daher im Sinne des BGB Unternehmer wie andere auch. Es spielt auch keine Rolle, ob du mit dem Verkauf einen Gewinn erzielst, lediglich deine Anschaffungskosten wieder hereinholst oder sogar Verlust machst. Der Begriff des Unternehmers umfasst alle Gewerbetreibenden sowie Freiberufler, zu denen unter anderen auch die Künstler gehören.
du giltst dagegen als Verbraucher, wenn du einzelne, gebrauchte Gegenstände aus deinem Privathaushalt verkaufst – zumindest, wenn es sich dabei um „haushaltsübliche“ Mengen handelt. Bei großen Stückzahlen, oder wenn es sich überwiegend um Neuware handelt, sieht es die Rechtsprechung teilweise anders.
Steuerliche Auswirkungen für Unternehmer und Verbraucher
Die Unterscheidung zwischen Unternehmer und Verbraucher ist wichtig, denn als Unternehmer unterliegst du in der Regel der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer und ggf. weiteren Steuern. Daneben musst du u.a. diverse Regelungen des Verbraucherschutzes beachten (z.B. bestimmte Informationspflichten, AGB, Widerrufsrecht, Mängelgewährleistung).
Unternehmerstatus bei Online-Verkäufern und Dienstleistern
Allerdings gibt es im Gesetz und in der Rechtsprechung auch keine ganz scharfe Abgrenzung, sondern es kommt auf die Gesamtumstände des Einzelfalles an. In Zweifelsfällen tendiert die Rechtsprechung zur Einordnung als unternehmerisches Handeln. Die Einordnung als Unternehmer dürfte auf die meisten Verkäufer auf Marktplätzen wie Etsy, Amazon oder eBay zutreffen sowie natürlich auf alle Betreiber von Onlineshops und Anbieter von Dienstleistungen. Sie alle müssen ein Gewerbe anmelden.
Ausnahme für freie Berufe
Eine Ausnahme besteht lediglich für die freien Berufe, insbesondere für die freien Künstler. Diese sind zwar auch Unternehmer, wenn sie ihre Kunst anbieten, gelten aber nicht unbedingt als Gewerbetreibende. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Angehörige freier Berufe keine Gewerbesteuer zahlen. In Bezug auf die sonstigen Steuern und die Verbraucherschutzvorschriften bestehen aber keine Unterschiede zu den Gewerbetreibenden.
Die rechtlichen Erläuterungen und Beispiele in unserer onwalt-Akademie gehen davon aus, dass du als Unternehmer handelst und überwiegend an Verbraucher als Käufer lieferst. Dies ist erfahrungsgemäß der häufigste Fall.
Beispiel: Privater und gewerblicher Verkauf
Du findest im Keller dein altes Kinderspielzeug wieder, das du zu Geld machen möchtest. Oder du beschließt, die sechs selbst hergestellten Motivsocken, die du eigentlich deinen Enkeln schenken wolltest, doch lieber zu verkaufen. In beiden Fällen handelst du als Verbraucher („privater Verkäufer“).
Du kaufst im Handel Einzelteile, um daraus ein shop-taugliches Designerstück zu zaubern. Oder du nähst deine farbenfrohe Tischdecke zu Kinder-Turnbeuteln um, um damit eine neue Produktlinie zu starten. Dann handelst du unternehmerisch („gewerblicher Verkäufer“).
Auswirkungen der Unterscheidung zwischen Privat- und Gewerbeverkäufern
Welche rechtlichen Auswirkungen die Unterscheidung hat, siehst du hier:
| Verbraucher (§ 13 BGB) „Privatverkäufer“ |
Unternehmer (§ 14 BGB) „gewerblicher Verkäufer“ |
|
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung oder steuerliche Anmeldung nötig? | nein | ja |
| Besteht Umsatzsteuerpflicht? | nein | ja, aber Befreiung für Kleinunternehmer möglich |
| Ist der Verkaufsgewinn steuerpflichtig? | nein | ja |
| Wird Gewerbesteuer erhoben? | nein | ja (Ausnahmen möglich) |
| Besteht ein Widerrufsrecht beim Verkauf an Verbraucher? | nein | ja (Ausnahmen möglich) |
| Mängelgewährleistung ausschließbar? | ja | nein |
| Wer trägt das Risiko eines Sendungsverlustes? | Käufer (Ausnahmen möglich) | Verkäufer (Ausnahmen möglich) |
| Pflicht zur Teilnahme an einem Verpackungsentsorgungssystem? | nein | ja |
| Anbieterkennzeichnung (= Impressum) erforderlich? | nein, aber empfohlen | ja |
Gewerbe anmelden ab wann?
Ab wann man ein Gewerbe anmelden muss, hängt also nicht von der Summe der Einnahmen ab. Vielmehr geht es darum, wann du deine unternehmerische Tätigkeit beginnst. Dieser Zeitpunkt kann bereits lange vor dem ersten verdienten Euro liegen. Wann der richtige Zeitpunkt ist und alles weitere zur Gewerbeanmeldung erfährst du hier.
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