Berufsgenossenschaften: Unfallversicherung für Unternehmer erklärt
Die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft betrifft jeden Unternehmer. Erfahre mehr über die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sowie deine Pflichten als Unternehmer. Außerdem verraten wir Dir, für wen der Versicherungsschutz gilt und welche Kosten damit verbunden sind.
Aufgaben der Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen (Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz) und Berufskrankheiten.
Automatische Pflichtmitgliedschaft für Unternehmer
Jeder Unternehmer ist kraft Gesetzes Pflichtmitglied in der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft. Innerhalb einer Woche ab Unternehmensgründung musst du dich bei deiner Berufsgenossenschaft anmelden.
Wenn du eine Gewerbeanmeldung bei Deinem Gewerbeamt eingereicht hast, informiert die Verwaltung automatisch auch die Berufsgenossenschaft. Meistens werden deine Daten aber nicht innerhalb der Wochenfrist an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Da du aber die Einhaltung der Frist sicherstellen musst, raten wir Dir, dass du Dich parallel selbst bei der Berufsgenossenschaft anmeldest. Bei den meisten Berufsgenossenschaften findest du ein passendes Anmeldeformular auf der entsprechenden Webseite (Adressen s.u.).
Ist die Mitgliedschaft beitragspflichtig?
Anmeldepflicht bedeutet übrigens nicht gleich Beitragspflicht. In der Regel besteht der Versicherungsschutz nur für Beschäftigte des Unternehmers, nicht aber für den Unternehmer selbst. Wenn du also dein eigener Chef bist und (noch) keine Angestellten beschäftigst, bist u bei den meisten Berufsgenossenschaften zwar Mitglied, bleibst aber unversichert und musst daher auch keinen Beitrag zahlen. In diesem Falle kannst du dich freiwillig versichern lassen.
Wenn dein Unternehmen Angestellte beschäftigt, variiert die Beitragshöhe nach Branche, Art der Tätigkeit, Arbeitsort und Einkommen der Versicherten. Sie bewegt sich in den meisten Fällen zwischen 80 Euro und 500 Euro pro Jahr und Versichertem. Bei einigen Berufsgenosschenaften bestehen auch variable Tarife für Geschäftsinhaber ohne Angestellte.
Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?
Welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist, hängt von deinen Produkten ab. Häufig ist die Abgrenzung der Zuständigkeit nicht einfach. Das gilt insbesondere dann, wenn du verschiedene Materialien verarbeitest (z.B. Leder und Kunststoff), für die jeweils unterschiedliche Berufsgenossenschaften zuständig sind.
Wir empehlen dir daher, dich zunächst telefonisch bei derjenigen Berufsgenossenschaft zu erkundigen, in deren Bereich das Material fällt, das du mengenmäßig am meisten verarbeitest.
Links
Verband der Berufsgenossenschaften (Übersicht aller Berufsgenossenschaften mit Anschriften)
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