Neue EU-Gewährleistungs- und Garantie-Labels ab 2026

Was Onlinehändler jetzt wissen und vorbereiten müssen

Ab 27. September 2026 gelten neue, europaweit einheitliche Informationspflichten zur gesetzlichen Gewährleistung und zu Garantien.

Die neue EU-Regelung betrifft alle Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen, sowie Hersteller, die Garantien gewähren. Künftig müssen Verbraucher mithilfe standardisierter EU-Labels über ihre Rechte informiert werden. Reine Anbieter digitaler Produkte oder Dienstleistungen sind von den neuen Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantien nicht betroffen. In diesem Artikel erfährst du, wie du die neuen Labels in deinem Onlineshop umsetzt.

Wer das Label falsch einbindet, die falsche Sprachversion nutzt oder es an der falschen Stelle platziert, riskiert Abmahnungen.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Was hinter der EU-Richtlinie 2024/825 steckt
  • Wann das Gewährleistungs-Label verpflichtend wird
  • Wie das Garantie-Label funktioniert
  • Wo und wie du die Labels korrekt einbindest
  • Welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest

Rechtlicher Hintergrund: EU-Richtlinie 2024/825

Grundlage der neuen Vorgaben ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucherrechte.

Die EU hat festgelegt, dass Verbraucher künftig mithilfe einer sogenannten „harmonisierten Mitteilung“ grafisch über ihre Gewährleistungsrechte informiert werden müssen. Die Details zur Ausgestaltung ergeben sich aus einer ergänzenden Durchführungsverordnung der EU-Kommission.

Das Bundesministerium der Justiz hat bereits einen Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung vorgelegt. Dieser verpflichtet Händler, die Informationen „in hervorgehobener Weise“ bereitzustellen – verweist inhaltlich jedoch vollständig auf die EU-Vorgaben.

Die Gestaltung der Labels ist also nicht frei wählbar. Händler müssen exakt die von der EU vorgegebenen Versionen verwenden.

1. Das neue Gewährleistungs-Label

Was ist das Gewährleistungs-Label?

Das Gewährleistungs-Label ist eine standardisierte grafische Information zur gesetzlichen Mängelgewährleistung – vergleichbar mit der bekannten Energieeffizienzkennzeichnung.

Die finale Gestaltung steht mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025 bereits fest. Diese ist in Kraft und gilt ab dem 27. September 2026! – Ab diesem Datum wird das Label dann verbindlich.

Das Label enthält unter anderem:

  • Hinweis auf die mindestens zweijährige gesetzliche Gewährleistung
  • Hinweise auf Rechte bei mangelhafter Ware
  • QR-Code zu weiterführenden Informationen
  • Verweis auf die offizielle EU-Informationsseite

Der QR-Code führt Verbraucher zu einer Informationsseite der EU zu ihren Gewährleistungsrechten. Die deutschsprachige Seite ist aktuell hier zu finden.

Müssen Händler das Label selbst gestalten?

Nein.

Das Label darf nicht verändert werden. Es muss exakt in der jeweils offiziellen Sprachfassung übernommen werden.

Die gute Nachricht ist also: du hast keinen Gestaltungsaufwand. Du musst lediglich das Label an der richtigen Stelle implementieren.

Die EU stellt die Labels in allen Amtssprachen bereit.

EU Gewährleistungslabel zum Download

Händler mit Sitz in Deutschland, die sich mit ihrem Angebot in deutscher Sprache an deutsche Kunden richten, müssen das Gewährleistungs-Label in der deutschen Sprachfassung verwenden. Diese Version kannst du ganz einfach hier herunterladen (Rechtsklick, speichern unter):

EU Gewaehrleistungslabel zum Download

Weitere Sprachversionen des Labels kannst du direkt hier auf der Seite der EU herunterladen. Wähle dafür einfach die gewünschte Sprache rechts oben im Sprachmenü und scrolle dann zum Anhang 1 herunter. Dort findest du das Gewährleistungslabel in der entsprechenden Version.

Fehler beim Label können Abmahnungen nach sich ziehen. Achte daher unbedingt darauf, das Label in der richtigen Sprache und an der vorgeschriebenen Stelle zu platzieren. Auch eine Veränderung von Text oder Layout ist unzulässig.

Wie und wo muss das Gewährleistungs-Label im Online-Shop erscheinen?

Bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen:

  • Farbig
  • „In hervorgehobener Weise“
  • Direkt in der Produktdarstellung sichtbar

Das bedeutet: Nicht im Footer verstecken. Nicht nur in den AGB. Nicht als bloßer Link.

Bei Fernabsatzverträgen, die nicht über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden (z. B. per E-Mail), darf das Label farbig oder schwarz-weiß sein, muss aber mindestens im Format A4 übermittelt werden. Die Schwarz-Weiß-Variante kannst du ebenfalls hier herunterladen.

Gilt das Label auch für Gebrauchtware?

Ja.

Das Label gilt auch für Gebrauchtwaren.

Händler dürfen die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtware zwar wirksam auf ein Jahr verkürzen – aber nur durch ausdrückliche Vereinbarung in den AGB.

Das Label selbst darf dabei nicht angepasst werden. Das Label zeigt zwar "Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit...", rechts davon befindet sich allerdings noch ein Hinweis darauf, dass ein kürzerer Zeitraum für gebrauchte Waren gelten kann.

Ersetzt das Label die Gewährleistungsklausel in den AGB?

Nein.

Das neue Gewährleistungs-Label ersetzt nicht die notwendigen Regelungen zur Mängelgewährleistung in deinen AGB.

Beides ist erforderlich:

  • Saubere AGB-Regelung
  • Korrekt eingebundenes EU-Label

Wenn du deine Shop-Informationspflichten insgesamt sauber aufstellen willst, hilft auch: Informationspflichten für Onlineshops: Rechtliche Grundlagen sowie als Einstieg AGB erstellen: So machst du dein Geschäft rechtssicher!

Muss das Label zusätzlich mit der Ware versendet werden?

Im Onlinehandel ist ein zusätzlicher Versand mit der Ware nicht erforderlich.

Kann man das Label schon jetzt verwenden?

Grundsätzlich ja.

Die Pflicht greift jedoch erst ab 27. September 2026. Da die finale Fassung noch festgelegt wird, empfehlen wir, die endgültige Version abzuwarten.

2. Das neue Garantie-Label

Neben der gesetzlichen Gewährleistung betrifft die neue Regelung auch Herstellergarantien.

Das neue EU Garantie-Label ist eine Kennzeichnung der "gewerblichen Haltbarkeitsgarantie", dargestellt in Jahren.

Herstellergarantie bedeutet:

Der Hersteller verspricht, dass das Produkt bei normaler Verwendung seine geforderten Eigenschaften und Funktionen über eine bestimmte Dauer von Jahren (mehr als zwei) behält. Andernfalls muss er nachbessern oder ersetzen.

Wann greift das Garantie-Label?

Das Garantie-Label muss verwendet werden, wenn ein Hersteller für eine bestimmte Ware eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gewährt, die die gesamte Ware abdeckt und zwar für die Dauer von mehr als zwei Jahren ohne zusätzliche Kosten.

Sprich, wenn eine Herstellergarantie beworben wird, die über die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren hinausgeht.

Wenn Verkäufer (Achtung: nicht Hersteller) ihrerseits eine eigene Garantie einräumen, scheint dies keine Labelpficht auszulösen, ebensowenig Garantien von seiten des Herstellers, die nicht mehr als 2 Jahre Garantiedauer vorsehen.

Schon heute gilt:

Die Garantiebedingungen müssen bei Vertragsschluss klar und verständlich mitgeteilt werden.

Das neue EU-Garantie-Label kommt nun ergänzend hinzu.

Wie unterscheidet sich das Garantie-Label vom Gewährleistungs-Label?

Wesentlicher Unterschied:

Im Unterschied zum unveränderlichen Gewährleistungs-Label sieht das Garantie-Label editierbare Bereiche vor, in denen die Hersteller ihren Unternehmensnamen bzw. ihre Marke, die Dauer der Haltbarkeitsgarantie und die Produktkennung eintragen müssen.

Gleich ist, dass das Garantie-Label einen QR-Code zeigt, der Verbraucher zu detaillierteren Informationen zu ihren Rechten aus einer Garantie führt. Die deutschsprachige Seite ist aktuell hier zu finden.

EU Garantie-Label ab September 2026

Wer ist für die richtige Einbindung verantwortlich?

Die

Verantwortung für den richtigen Einsatz der Label liegt beim einzelnen Onlinehändler

. In manchen Fällen werden Hersteller ihren Händlern fertige Garantie-Labels zum Download bereitstellen. Zudem ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass die EU-Kommission noch kurzfristig ein Online-Tool bereitstellen wird, mit dem sich gesetzlich konforme Labels erstellen lassen.

Wie muss das EU Garantie-Label korrekt eingebunden werden?

Mindestgröße

Die Verordnung sieht keine feste Mindestgröße für die Online-Darstellung vor.

Sinnvoll ist es, sich an der Mindestgröße für nicht online geschlossene Verträge zu orientieren: 95 x 100 mm

Darstellung

Bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen kann die Darstellung des Garantie-Labels in einem geschachtelten Format angezeigt werden. Das vollständige Label muss erst bei einem ersten Mausklick, beim ersten Maus-Rollover bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen auf einem Touchscreen vollständig erscheinen.

EU Gewaehrleistungslabel zum Download

Auch das Garantie-Label enthält einen QR-Code mit Verweis auf eine EU-Informationsseite zu Garantieansprüchen.

Wo muss das Garantie-Label platziert werden?

Da jede Garantie produktspezifisch ist, muss das Label direkt auf der Produktseite selbst erscheinen – etwa:

  • Neben dem Produktbild
  • Im Informationsbereich
  • Im Checkout-Prozess

Eine bloße Erwähnung in den AGB reicht nicht aus.

Abmahnrisiken: Typische Fehlerquellen

  • Verwendung einer falschen Sprachversion
  • Veränderung des Layouts
  • Zu kleine oder versteckte Darstellung
  • Platzierung nur in den AGB
  • Fehlende Garantie-Labels bei beworbener Herstellergarantie

Gerade weil es sich um europaweit harmonisierte Vorgaben handelt, ist mit einer hohen Sensibilität von Mitbewerbern und Wettbewerbsverbänden zu rechnen.

Was Du jetzt tun solltest

Ab September 2026 musst du die Labels in deinem Onlineshop darstellen. Schon jetzt kannst du die technische Umsetzung vorbereiten. Theoretisch kannst du auch schon mit der Umsetzung beginnen, allerdings könnte es sein, dass sich bis zum Stichtag noch Änderungen ergeben. Wir empfehlen dir daher, die finale Veröffentlichung der EU-Labels weiter zu beobachten.

Unsere Mandanten erhalten von uns natürlich wie immer wichtige Updates per E-Mail.

Im vergangenen und laufenden Jahr haben Online-Unternehmer aufgrund gesetzlicher Änderungen einiges zu tun. Lies auch deine neuen Pflichten nach dem BFSG und der BFSGV sowie zum Thema weitere Pflichtanpassungen Widerrufsbutton: Neue Pflicht für Online-Händler ab Juni 2026.

Fazit: Neue Pflicht und klare Spielregeln

Die neuen EU-Gewährleistungs- und Garantie-Labels sind kein optionales Informations-Feature, sondern eine verbindliche Verbraucherinformation ab September 2026.

Die Anforderungen sind formal und standardisiert. Mit den richtigen Informationen und einem angepassten Workflow zur Einbindung solltest du sie - einmal implementiert - gut umsetzen können. Gleichzeitig ist die Einhaltung der Pflichten, die sich aus den neuen Labels ergeben, einfach kontrollierbar und somit abmahnfähig, weshalb du sie in jedem Fall ernst nehmen solltest.

Häufige Fragen

Die Labels werden ab dem 27. September 2026 verbindlich. Die finale Gestaltung soll bis spätestens 27. September 2025 feststehen.

Nein. Händler müssen genau die von der EU vorgegebenen Vorlagen verwenden. Das Label darf nicht verändert werden und muss in der korrekten Sprachversion eingebunden werden.

Bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen muss das Label farbig und in hervorgehobener Weise am Produkt dargestellt werden, also gut sichtbar in der Artikelbeschreibung bzw. Produktdarstellung.

Ja. Das Label gilt auch für Gebrauchtwaren. Eine Verkürzung der Gewährleistung von zwei Jahren auf ein Jahr ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich mit dem Käufer vereinbart wird (z. B. über die AGB). Das Label selbst darf dabei nicht verändert werden.

Nein. Das Label ersetzt nicht die notwendigen Hinweise und Regelungen zur gesetzlichen Mängelgewährleistung in den AGB. Beides ist erforderlich: korrekte AGB-Regelungen und das korrekt eingebundene EU-Label.

Nein. Im Onlinehandel muss das Gewährleistungs-Label nicht zusätzlich auf oder mit der Ware verschickt werden.

Das Garantie-Label ist relevant, wenn eine Herstellergarantie beworben wird, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgeht. Es ergänzt die Pflicht, Garantiebedingungen bei Vertragsschluss klarzustellen.

Die Verantwortung für den richtigen Einsatz der Labels liegt beim Onlinehändler – auch dann, wenn Hersteller fertige Garantie-Labels bereitstellen.

Ja. Bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen kann das Garantie-Label in einem geschachtelten Format angezeigt werden. Das vollständige Label muss aber beim ersten Klick, ersten Rollover oder ersten Touch vollständig erscheinen.

Da jede Garantie produktspezifisch ist, muss das Label direkt auf der Produktseite selbst dargestellt werden – z. B. neben dem Produktbild, im Informationsbereich oder im Checkout.

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