Neue EU-Gewährleistungs- und Garantie-Labels ab 2026

Was Onlinehändler jetzt wissen und vorbereiten müssen

Ab 27. September 2026 gelten neue, europaweit einheitliche Informationspflichten zur gesetzlichen Gewährleistung und zu Garantien.

Die neue EU-Regelung betrifft alle Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen, sowie Hersteller, die Garantien gewähren. Künftig müssen Verbraucher mithilfe standardisierter EU-Labels über ihre Rechte informiert werden. Reine Anbieter digitaler Produkte oder Dienstleistungen sind von den neuen Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantien nicht betroffen. In diesem Artikel erfährst du, wie du die neuen Labels in deinem Onlineshop umsetzt.

Wer das Label falsch einbindet, die falsche Sprachversion nutzt oder es an der falschen Stelle platziert, riskiert Abmahnungen.

In diesem Artikel erfährst du,

  • was hinter der EU-Richtlinie 2024/825 steckt,
  • wann das Gewährleistungs-Label verpflichtend wird,
  • wie das Garantie-Label funktioniert,
  • wo und wie du die Labels korrekt einbindest,
  • welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.

Grundlegende Infos zu Gewährleistung und Garantie

Du bist noch nicht sattelfest bei diesem Thema? Du weißt noch nicht genau, was der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist?

Dann lies zunächst unseren Artikel Sachmängel, Gewährleistung und Garantie. Dort findest du die wichtigsten Grundlagen zu diesen beiden Themen.

Was ist der rechtliche Hintergrund der neuen EU-Labels?

Grundlage der neuen Vorgaben ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucherrechte.

Die EU hat festgelegt, dass Verbraucher künftig mithilfe einer sogenannten „harmonisierten Mitteilung“ grafisch über ihre Gewährleistungsrechte informiert werden müssen. Die Details zur Ausgestaltung ergeben sich aus einer ergänzenden Durchführungsverordnung der EU-Kommission.

Deutschland hat die EU-Richtlinie mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 vom 20. Februar 2026 in nationales Recht umgesetzt. Die neuen Informationspflichten gelten damit verbindlich ab dem 27.9.2026.

Die Gestaltung der Labels ist also nicht frei wählbar. Händler müssen exakt die von der EU vorgegebenen Versionen verwenden.

1. Das neue Gewährleistungs-Label

Was ist das Gewährleistungs-Label?

Das Gewährleistungs-Label ist eine standardisierte grafische Information zur gesetzlichen Mängelgewährleistung – vergleichbar mit der bekannten Energieeffizienzkennzeichnung.

Das Aussehen des Gewährleistungs-Labels basiert auf der Durchführungsverordnung 2025/1960 der EU-Kommission vom 25.9.2025.

Das Gewährleistungs-Label enthält unter anderem folgende Informationen:

  • Hinweis auf die mindestens zweijährige gesetzliche Gewährleistung,
  • Hinweise auf Rechte bei mangelhafter Ware,
  • Hinweis auf eine EU-Informationsseite zum Thema,
  • QR-Code für leichten Zugang zu diesr Informationsseite.

Der QR-Code führt Verbraucher zu einer Informationsseite der EU zum Thema Gewährleistungsrechte. Die deutschsprachige Seite ist aktuell hier zu finden.

Müssen Händler das Label selbst gestalten?

Nein.

Das Label darf nicht verändert werden. Es muss exakt in der jeweils offiziellen Sprachfassung übernommen werden.

Die gute Nachricht ist also: Du hast keinen Gestaltungsaufwand. Du musst lediglich das Label in die jeweilige Produktseite einbinden.

Die EU stellt die Labels in allen Amtssprachen der Europäischen Union bereit.

EU-Gewährleistungslabel zum Download

Händler mit Sitz in Deutschland, die sich mit ihrem Angebot in deutscher Sprache an deutsche Kunden richten, müssen das Gewährleistungs-Label in der deutschen Sprachfassung verwenden. Diese Version kannst du ganz einfach hier herunterladen (Rechtsklick, speichern unter):

EU-Gewährleistungslabel zum Download

Weitere Sprachversionen des Labels kannst du direkt hier auf der Seite der EU herunterladen. Wähle dafür einfach die gewünschte Sprache rechts oben im Sprachmenü und scrolle dann zum Anhang 1 herunter. Dort findest du das Gewährleistungslabel in der entsprechenden Version.

Fehler beim Label können Abmahnungen nach sich ziehen. Achte daher unbedingt darauf, das Label in der richtigen Sprache und gut sichtbar in der Produktdarstellung zu platzieren. Text und Layout müssen dem EU-Muster entsprechen.

Wie und wo muss das Gewährleistungs-Label im Online-Shop erscheinen?

Bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen:

  • farbig
  • „in hervorgehobener Weise“
  • direkt in der Produktdarstellung sichtbar

Das bedeutet: Nicht im Footer verstecken, nicht in den AGB, und nicht als bloßen Link in die Produktbeschreibung einbinden.

Das Label muss dem Verbraucher nicht nur vor dem Kauf zur Verfügng gestellt werden, sondern auch danach. Wir empfehlen dir, das Label in der Bestellbestätigung mitzusenden, zusammen mit den AGB und Widerrufsinformationen.

Bei Fernabsatzverträgen, die nicht über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden (z.B. per E-Mail oder Messenger), wird das Label über diesen Kommunikationsweg an den Verbraucher übermittelt. In diesem Fall ist auch eine Vaiante in schwarz-weiß zulässig - diese kannst du ebenfalls hier herunterladen.

Gilt das Label auch für Gebrauchtware?

Ja.

Das Label gilt auch für Gebrauchtwaren.

Händler dürfen die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtware zwar wirksam auf ein Jahr verkürzen – aber nur durch ausdrückliche Vereinbarung in den AGB.

Das Gewährleistungs-Label darf auch im Falle der Verkürzung der Gewährleistung auf ein Jahr nicht angepasst werden. Das Label enthält zwar den Text „Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung...“, rechts davon befindet sich allerdings noch ein Hinweis darauf, dass ein kürzerer Zeitraum für gebrauchte Waren gelten kann.

Daher gilt das Gewährleistungs-Label mit den hervorgehobenen „2 Jahren“ auch dann, wenn der Verkäufer die Gewährleistung in den Verkaufsbedingungen auf ein Jahr verkürzt.

Ersetzt das Label die Gewährleistungsklausel in den AGB?

Nein.

Das neue Gewährleistungs-Label ersetzt nicht die notwendigen Regelungen zur Mängelgewährleistung in deinen AGB.

Beides ist erforderlich:

  • eine saubere AGB-Regelung und
  • das korrekt eingebundene EU-Label.

Wenn du deine Shop-Informationspflichten insgesamt sauber aufstellen willst, hilft auch: Informationspflichten für Onlineshops: Rechtliche Grundlagen sowie als Einstieg AGB erstellen: So machst du dein Geschäft rechtssicher!

Muss das Label zusätzlich mit der Ware versendet werden?

Im Onlinehandel ist ein zusätzlicher Versand mit der Ware nicht erforderlich. Allerdings muss das Label dem Kunden nach dem Verkauf zur Verfüfung gestellt werden. Wir empfehlen den Versand per E-Mail zusammen mit der Vertragsbestätigung und den sonstigen Rechtstexten (AGB & Widerrufsbelehrung).

Kann man das Label schon jetzt verwenden?

Grundsätzlich ja.

Die Pflicht greift jedoch erst ab 27. September 2026. Da die finale Fassung noch festgelegt wird, empfehlen wir, die endgültige Version abzuwarten.

2. Das neue Garantie-Label

Neben der gesetzlichen Gewährleistung betrifft die neue Regelung auch Herstellergarantien.

Das neue EU-Garantie-Label ist eine Kennzeichnung für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, dargestellt in Jahren.

Herstellergarantie bedeutet:

Der Hersteller verspricht, dass das Produkt bei normaler Verwendung seine geforderten Eigenschaften und Funktionen über eine bestimmte Dauer von Jahren (mehr als zwei) behält. Andernfalls muss er nachbessern oder ersetzen.

Wann greift das Garantie-Label?

Das Garantie-Label muss verwendet werden, wenn ein Hersteller für eine bestimmte Ware eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gewährt, die die gesamte Ware abdeckt und zwar für die Dauer von mehr als zwei Jahren ohne zusätzliche Kosten.

Sprich, wenn eine Herstellergarantie beworben wird, die über die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren hinausgeht.

Wenn Verkäufer (Achtung: nicht Hersteller) ihrerseits eine eigene Garantie einräumen, scheint dies keine Labelpficht auszulösen, ebensowenig Garantien von seiten des Herstellers, die nicht mehr als 2 Jahre Garantiedauer vorsehen.

Schon heute gilt:

Die Garantiebedingungen müssen bei Vertragsschluss klar und verständlich mitgeteilt werden.

Das neue EU-Garantie-Label kommt nun ergänzend hinzu.

Wie unterscheidet sich das Garantie-Label vom Gewährleistungs-Label?

Wesentlicher Unterschied:

Im Unterschied zum unveränderlichen Gewährleistungs-Label sieht das Garantie-Label editierbare Bereiche vor, in denen die Hersteller ihren Unternehmensnamen bzw. ihre Marke, die Dauer der Haltbarkeitsgarantie und die Produktkennung eintragen müssen.

Gleich ist, dass das Garantie-Label einen QR-Code zeigt, der Verbraucher zu detaillierteren Informationen zu ihren Rechten aus einer Garantie führt. Die deutschsprachige Seite ist aktuell hier zu finden.

EU Garantie-Label ab September 2026

Wer ist für die richtige Einbindung verantwortlich?

Die

Verantwortung für den richtigen Einsatz der Labels liegt beim Onlinehändler

. In manchen Fällen werden Hersteller ihren Händlern fertige Garantie-Labels zum Download bereitstellen.

Wie muss das EU-Garantie-Label eingebunden werden?

Bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen kann die Darstellung des Garantie-Labels in einem geschachtelten Format angezeigt werden. Das vollständige Label muss erst bei einem ersten Mausklick, beim ersten Maus-Rollover bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen auf einem Touchscreen vollständig erscheinen.

EU Gewaehrleistungslabel zum Download

Auch das Garantie-Label enthält einen QR-Code mit Verweis auf eine EU-Informationsseite zu Garantieansprüchen.

Wo muss das Garantie-Label platziert werden?

Da jede Garantie produktspezifisch ist, muss das Label direkt auf der Produktseite selbst erscheinen – etwa:

  • Neben dem Produktbild
  • Im Informationsbereich
  • Im Checkout-Prozess

Eine bloße Erwähnung in den AGB reicht nicht aus.

Abmahnrisiken: Typische Fehlerquellen

  • Verwendung einer falschen Sprachversion
  • Veränderung des Layouts
  • Zu kleine oder versteckte Darstellung
  • Platzierung nur in den AGB
  • Fehlende Garantie-Labels bei beworbener Herstellergarantie

Gerade weil es sich um europaweit harmonisierte Vorgaben handelt, ist mit einer hohen Sensibilität von Mitbewerbern und Wettbewerbsverbänden zu rechnen.

Was Du jetzt tun solltest

Ab September 2026 musst du die Labels in deinem Onlineshop darstellen. Schon jetzt kannst du mit der technischen Umsetzung beginnen.

Unsere Mandanten erhalten von uns natürlich wie immer wichtige Updates per E-Mail.

Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung, Widerrufsrecht – was ist was?

Diese vier Begriffe tauchen im Onlinehandel ständig auf – und werden ebenso häufig durcheinandergebracht. Hier der schnelle Überblick:

Begriff Wer schuldet es? Wann greift es? Freiwillig oder gesetzlich?
Widerrufsrecht Händler 14 Tage nach Erhalt der Ware – ohne Angabe von Gründen und unabhängig davon, ob die Ware mangelhaft ist Gesetzlich
Gewährleistung Händler 2 Jahre ab Lieferung – wenn die Ware bei Übergabe bereits mangelhaft war; bei Gebrauchtware verkürzbar auf 1 Jahr Gesetzlich
Garantie Hersteller oder Händler Je nach Garantiezusage – zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und ohne Einschränkung der gesetzlichen Rechte Freiwillig
Produkthaftung Hersteller Wenn ein fehlerhaftes Produkt einen Personen- oder Sachschaden verursacht – verschuldensunabhängig und unabhängig vom Kaufvertrag Gesetzlich

Besonders die Produkthaftung wird ab Dezember 2026 durch eine neue EU-Richtlinie grundlegend reformiert – mit Auswirkungen auf Onlinehändler, Importeure und Plattformbetreiber. Was sich ändert und was du jetzt tun solltest, erfährst du in unserem Artikel zum neuen Produkthaftungsrecht.

Fazit: Neue Pflicht und klare Spielregeln

Die neuen EU-Gewährleistungs- und Garantie-Labels sind keine optionale Information, sondern eine verbindliche Informationspflicht, die ab September 2026 gilt.

Die Ausführung ist standardisiert. Daher musst du dir keine Gedanken über ein eigenes Layout oder einen eigenen Text machen. Gleichzeitig können Wettbewerber schnell erkennen, ob du die Informationspflichten umgesetzt hast - und falls nicht, deren Fehlen abmahnen.

Häufige Fragen

Die Labels werden ab dem 27. September 2026 verbindlich.

Nein. Händler müssen genau die von der EU vorgegebenen Vorlagen verwenden. Das Label darf nicht verändert werden und muss in der korrekten Sprachversion eingebunden werden.

Bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen muss das Label farbig und in hervorgehobener Weise am Produkt dargestellt werden, also gut sichtbar in der Artikelbeschreibung bzw. Produktdarstellung.

Ja. Das Label gilt auch für Gebrauchtwaren. Eine Verkürzung der Gewährleistung von zwei Jahren auf ein Jahr ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich mit dem Käufer vereinbart wird (z. B. über die AGB). Das Label selbst darf dabei nicht verändert werden.

Nein. Das Label ersetzt nicht die notwendigen Hinweise und Regelungen zur gesetzlichen Mängelgewährleistung in den AGB. Beides ist erforderlich: korrekte AGB-Regelungen und das korrekt eingebundene EU-Label.

Nein. Im Onlinehandel muss das Gewährleistungs-Label nicht zusätzlich auf oder mit der Ware verschickt werden.

Das Garantie-Label ist relevant, wenn eine Herstellergarantie beworben wird, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgeht. Es ergänzt die Pflicht, Garantiebedingungen bei Vertragsschluss klarzustellen.

Die Verantwortung für den richtigen Einsatz der Labels liegt beim Onlinehändler – auch dann, wenn Hersteller fertige Garantie-Labels bereitstellen.

Ja. Bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen kann das Garantie-Label in einem geschachtelten Format angezeigt werden. Das vollständige Label muss aber beim ersten Klick, ersten Rollover oder ersten Touch vollständig erscheinen.

Da jede Garantie produktspezifisch ist, muss das Label direkt auf der Produktseite selbst dargestellt werden – z. B. neben dem Produktbild, im Informationsbereich oder im Checkout.

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