Widerrufsbutton: Neue Pflicht für Online-Händler ab Juni 2026
Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Online-Händler in der EU einen Widerrufsbutton auf ihren Websites bereitstellen. Grundlage ist der neue § 356a BGB, der die Vorgaben der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 umsetzt. Ziel ist es, Verbrauchern den Widerruf so einfach zu machen wie den Vertragsabschluss – mit einem Klick statt umständlicher Formulare. Wir zeigen dir, für wen die Pflicht gilt, wie der Button aussehen muss und was du jetzt vorbereiten kannst.
Du verkaufst über Marktplätze wie Etsy, Amazon und eBay oder nutzt ein Shopsystem wie ablefy? Erfahre hier, ob dein Anbieter bereits die Umsetzung des Widerrufsbuttons bestätigt hat und was du tun kannst, wenn nicht.Wichtig: Der Widerrufsbutton betrifft auch deine Rechtstexte.
Mit der Einführung musst du deine Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung an den neuen Online-Widerrufsprozess anpassen. Wenn Button und Rechtstexte nicht zusammenpassen, steigt das
Abmahnrisiko und die Widerrufsfrist kann sich auf über ein Jahr verlängern.
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Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine digitale Schaltfläche, über die Verbraucher ihre Verträge direkt online widerrufen können. Anstatt mühsam Formulare zu suchen oder E-Mails zu schreiben, genügt künftig ein Klick im Shop.
Die Umsetzung zum 19. Juni 2026 ist verpflichtend – EU-weit, für alle Verträge, die zwischen Unternehmern und Verbrauchern online abgeschlossen werden.
Der Widerrufsbutton ist die nächste Stufe der Verbraucherfreundlichkeit im E-Commerce – in der Linie des Kündigungsbuttons, der seit 2022 Pflicht ist. In der Praxis sehen wir hier immer wieder Umsetzungsfehler – mit entsprechender Abmahngefahr.
§ 356a BGB – Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen
(1) Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, hat der Unternehmer sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Online-Benutzeroberfläche durch das Nutzen einer Widerrufsfunktion eine Widerrufserklärung abgeben kann. Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein.
(2) Die Widerrufsfunktion muss dem Verbraucher ermöglichen, eine Widerrufserklärung an den Unternehmer zu übermitteln und dem Unternehmer in oder mit der Widerrufserklärung ohne Weiteres folgende Informationen bereitzustellen oder zu bestätigen:
- den Namen des Verbrauchers,
- Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder des Teils des Vertrags, den der Verbraucher widerrufen möchte,
- Angaben zum elektronischen Kommunikationsmittel, mit welchem dem Verbraucher eine Eingangsbestätigung für den Widerruf zu übermitteln ist.
(3) Sobald der Verbraucher die Informationen nach Absatz 2 bereitgestellt oder bestätigt hat, hat der Unternehmer dem Verbraucher zu ermöglichen, seine Widerrufserklärung und die Informationen dem Unternehmer mittels einer Bestätigungsfunktion zu übermitteln. Diese Bestätigungsfunktion muss gut lesbar und mit „Widerruf bestätigen“ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
(4) Der Unternehmer hat dem Verbraucher, wenn dieser die Bestätigungsfunktion aktiviert hat, auf einem dauerhaften Datenträger unverzüglich eine Eingangsbestätigung zu übermitteln, die zumindest den Inhalt der Widerrufserklärung nach Absatz 2 sowie das Datum und die Uhrzeit ihres Eingangs enthält.
(5) Die Widerrufserklärung des Verbrauchers gilt als dem Unternehmer innerhalb der Widerrufsfrist zugegangen, wenn er die Widerrufserklärung nach Absatz 3 vor Ablauf dieser Frist über die Widerrufsfunktion versandt hat.
Für wen gilt die Pflicht?
Der Widerrufsbutton ist Pflicht für alle Unternehmer, die mit Verbrauchern im Fernabsatz Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen.
Du brauchst die Schaltfläche, wenn du
- Waren in deinem Online-Shop an Verbraucher verkaufst,
- Verbrauchern Dienstleistungen oder digitale Inhalte wie Online-Kurse oder E-Books anbietest,
- Abonnements digitaler Inhalte gegenüber Verbrauchern anbietest.
Wann ist kein Widerrufsbutton nötig?
Kein Widerrufsbutton ist erforderlich, wenn kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, etwa bei
- Verträgen, die offline (z.B. im Geschäft) geschlossen werden,
- Verträgen, die per E-Mail, Fax oder Telefon geschlossen werden,
- Verträgen über Waren, die nach Vorgaben des Verbrauchers individuell angefertigt werden,
- B2B-Verträgen (Business to Business) – da Unternehmer kein Widerrufsrecht haben.
Wie muss der Widerrufsbutton gestaltet sein?
Der rechtliche Rahmen steht fest, und die technischen Anforderungen sind überschaubar. Im Kern braucht es drei Dinge:
- einen klar erkennbaren und leicht auffindbaren Button,
- eine Eingabemaske für die Daten des Bestellers und des Vertrags
- sowie eine Eingangsbestätigung.
Im Detail musst du folgende Dinge beachten:
Erreichbarkeit: ständig verfügbar & leicht zugänglich
Der Link „Vertrag widerrufen“ muss auf jeder Seite des Internetauftritts eingefügt werden, da dieser nach dem Gesetz „ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich“ sein muss. Er darf nicht erst nach einem Login erscheinen.Die Beschriftung muss eindeutig sein, etwa „Vertrag widerrufen". Unklare Formulierungen bergen rechtliche Risiken.
Webseite
Das Widerrufsformular
Der Link muss zu einem Formular führen, in dem der Kunde bestimmte Angaben über sich und den zu widerrufenden Vertrag machen kann. Die grau hinterlegten Eingabefelder richten sich danach, welche Informationen zur Identifikation des Kunden und des konkreten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. In der Regel werden dies der Name und die Anschrift, eine Kundenkennung (Benutzername, E-Mail-Adresse und/oder Kundennummer) und eine Bezeichnung des Vertrags sein.
In dem Feld „E-Mail-Adresse für die Widerrufsbestätigung" kann der Kunde eine Adresse angeben, an die der Unternehmer die Bestätigung des Widerrufs schicken muss. Diese E-Mail-Adresse kann von derjenigen abweichen, die der Kunde bei seiner Bestellung verwendet hat.
Der Button zum Absenden des Formulars muss beschriftet sein mit „Widerruf bestätigen".
Hat sich der Verbraucher bereits durch einen Login identifiziert, muss ein Widerruf ohne erneute Identifikation möglich sein.
Vertrag widerrufen
Eingangsbestätigung auf dem Bildschirm & per E-Mail
Nach dem Absenden muss die Website automatisch eine druckbare Eingangsbestätigung anzeigen und zusätzlich eine elektronische Bestätigung – in der Regel per E-Mail – versenden. Beide müssen den Inhalt der vom Kunden eingegebenen Daten und den Zeitpunkt der Einreichung des Widerrufs enthalten.
Wichtig: Die Formulierung darf nicht den Eindruck erwecken, der Unternehmer habe die Wirksamkeit des Widerrufs bereits geprüft (z. B. „Ihr Widerruf wird hiermit bestätigt."). Es handelt sich dabei nur um eine Eingangsbestätigung. Daher empfehlen wir eine neutrale Formulierung, etwa dass der Widerruf eingegangen sei und nun geprüft werde.
Wir haben am 31.08.2026 um 14:51 Uhr folgende Widerrufserklärung von Ihnen erhalten:
| Name: | Max Mustermann |
| Anschrift: | Hauptstraße 1, 12345 Musterstadt |
| Kundennummer: | 23456789 |
| Bezeichnung des Vertrags, der widerrufen werden soll: | Bestellung vom 25.08.2026 |
| E-Mail-Adresse für die Widerrufsbestätigung: | max.mustermann@example.com |
Ihr Widerruf wird nun unserer Kundenbetreuung vorgelegt, die sich in Kürze bei Ihnen melden wird.
Aktueller Stand: Widerrufsbutton auf Marktplätzen und in Shopsystemen
zuletzt bearbeitet am 11.05.2026Auch wenn du über einen Marktplatz oder ein externes Shopsystem verkaufst, bist du als Händler dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Widerrufsrechte deiner Kunden eingehalten werden. Dazu gehört ab dem 19. Juni 2026 auch der Widerrufsbutton.
Bei Marktplätzen liegt die technische Umsetzung des Buttons grundsätzlich beim Plattformbetreiber – du als Händler hast in der Regel keinen Einfluss auf die Benutzeroberfläche. Das bedeutet aber nicht, dass du aus der Verantwortung entlassen bist: Du bleibst Vertragspartner deiner Kunden und bist verpflichtet, eingehende Widerrufe korrekt zu bearbeiten. Kommt der Button auf einer Plattform nicht rechtzeitig, trägst du das rechtliche Risiko gegenüber deinen Kunden.
In solchen Fällen können möglicherweise Ansprüche gegen die Plattform bestehen (z. B. auf Schadensersatz), die Durchsetzung ist jedoch in der Praxis oft zu aufwändig und komplex – insbesondere bei ausländischen Anbietern.
Wir empfehlen dir daher: Informiere dich frühzeitig, ob und wann dein Anbieter den Widerrufsbutton integriert, und fordere mit Nachdruck bei der Plattform an, die gesetzlichen Regelungen fristgerecht und vollständig umzusetzen. Je mehr Händler das tun, desto größer der Druck auf die Plattformen.
Marktplätze
Den Stand der wichtigsten Anbieter haben wir für dich zusammengefasst. Aktuell haben nur Jimdo und azoo öffentlich bestätigt, den Widerrufsbutton fristgerecht bereitzustellen. Von productswithlove.de haben wir ebenfalls erfahren, dass dort bereits an der Umsetzung gearbeitet wird.
| Marktplatz | Aktueller Stand | Einschätzung von onwalt.de |
|---|---|---|
| Amazon Marketplace, Amazon Handmade |
Keine öffentliche Information | ⚠️ Aus Erfahrung mit früheren Reformen gehen wir von einer pünktliche Umsetzung aus. |
| eBay | Laut Community-Forum arbeitet eBay an der Umsetzung. | ⚠️ Umsetzung wahrscheinlich – aber keine offizielle Zusage |
| productswithlove.de | Die Plattform hat uns mitgeteilt, die Vorgaben pünktlich umzusetzen. | ✅ Umsetzung ist zu erwarten |
| Kaufland, Avocadostore, kasuwa, selekkt | Keine öffentliche Information | ⚠️ Bislang keine verbindliche Aussage. Verkäufer sollten beim Support nachfragen. |
| Kleinanzeigen | Keine öffentliche Information | ⚠️ Nur bei „Direkt kaufen“ relevant – bislang keine Aussage zur Umsetzung. Verkäufer sollten beim Support nachfragen. |
| Etsy | Keine öffentliche Information | ❗ Erfahrungsgemäß werden EU-Vorgaben nur schleppend oder unvollständig umgesetzt. Verkäufer sollten unbedingt den Support kontaktieren, um Etsy auf die Dringlichkeit hinzuweisen. |
| Facebook / Instagram | – | ✅ Kein Widerrufsbutton nötig, da kein Warenkorb-/Checkout-System besteht. |
| Rechtstexte von onwalt.de | Alle Rechtstexte von onwalt.de erhalten rechtzeitig ein Update. | Warte unseren Update-Newsletter ab. |
Shopsysteme
Bei Shopsystemen hängt die Situation davon ab, wie viel Kontrolle du über deinen Checkout hast. Nutzt du ein gehostetes System, bist du auf die Umsetzung seitens des Anbieters oder auf geprüfte Drittanbieter-Lösungen angewiesen. Betreibst du einen vollständig eigenen Shop, liegt die Umsetzung bei dir – schaue dir dafür den Prozess im oberen Abschnitt dieses Artikels an.
| System / Plattform | Aktueller Stand | Einschätzung von onwalt.de |
|---|---|---|
| Jimdo | Jimdo hat die Umsetzung öffentlich angekündigt. | ✅ Wir erwarten eine fristgerechte Umsetzung. |
| easy2 | easy2 hat uns gegenüber die Umsetzung angekündigt. | ✅ Wir erwarten eine fristgerechte Umsetzung. |
| azoo | azoo hat die Umsetzung öffentlich angkündigt. | ✅ Wir erwarten eine fristgerechte Umsetzung. |
| ePages | Keine öffentliche Information verfügbar. | ⚠️ Unklar - Verkäufer sollten beim jeweiligen Support nachfragen. |
| ablefy | Keine öffentliche Information verfügbar. | ⚠️ Unklar - Verkäufer sollten beim jeweiligen Support nachfragen. |
| Shopify | Keine öffentliche Information verfügbar. Es gibt aber Apps im Shopify-App-Store, die die Funktion bereitstellen sollen (von uns nicht geprüft). | ⚠️ Shopify bewirbt Lösung mittels Apps von Dritten – Rechtskonformität der Apps ist ungeprüft. |
| Ecwid | Keine öffentliche Information verfügbar. | ⚠️ Umsetzung unsicher – beim Support nachfragen |
| Eigener Shop | Du bist selbst für die Umsetzung verantwortlich. | |
| Rechtstexte von onwalt.de | Alle Rechtstexte von onwalt.de erhalten rechtzeitig ein Update. | Warte unseren Update-Newsletter ab. |
Was kannst du jetzt tun?
Als Kanzlei haben wir keinen Einfluss auf die Umsetzung bei den Anbietern. Was du tun kannst: Schreibe den Support deines Anbieters an und frage konkret nach, wann der Widerrufsbutton kommt. Das kostet wenige Minuten – und je mehr Händler das tun, desto größer der Druck – unten findest Du Textvorlagen von uns.
Denke auch daran: Parallel zur technischen Umsetzung seitens der Plattfom musst Du Widerrufsbelehrung, Widerrufsformular und Datenschutzerklärung angepasst. Alle Kunden von onwalt.de erhalten rechtzeitig aktualisierte Rechtstexte von uns.
Ohne diese Aktualisierung riskierst du unwirksame Widerrufsregelungen und in der Folge Abmahnungen.
Vorlage für eine Support-Anfrage an deine Plattform
Wer seinen Anbieter kontaktieren möchte, kann gerne eine unserer folgenden Vorlagen nutzen.
Mustertext für eine Anfrage zur Umsetzung der Widerrufsbutton-Pflicht (deutsche Fassung):
Betreff: Widerrufsbutton-Pflicht ab 19. 6. 2026 – wann wird sie umgesetzt?
Sehr geehrtes Support-Team,
als Händler bin ich gesetzlich verpflichtet, ab 19. Juni 2026 einen Widerrufsbutton in bereitzustellen. Das ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673. Da ich [Name der Plattform / des Systems] für meinen Verkaufsprozess nutze, bin ich auf Ihre fristgerechte technische Umsetzung angewiesen.
Ich bitte daher dringend um Auskunft:
- Werden Sie die Widerrufsfunktion gemäß den gesetzlichen Anforderungen einführen?
- Wann wird die Widerrufsfunktion verfügbar sein?
- Sind auf meiner Seite bestimmte Schritte für die Umsetzung erforderlich?
Da der Stichtag näher rückt, bitte ich um eine baldige verbindliche Rückmeldung.
Zur Orientierung verweise ich auf die EU-Richtlinie sowie einen ausführlichen Artikel zur Pflicht:
🔗 EU-Richtlinie (EU) 2023/2673: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023L2673
🔗 Artikel zum Widerrufsbutton: https://www.onwalt.de/akademie/widerrufsbutton#anbieterliste-widerrufsbutton
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
[Dein Shop / Unternehmen]
Mustertext für eine Anfrage zur Umsetzung der Widerrufsbutton-Pflicht (englische Fassung):
Subject: Mandatory withdrawal button as of 19 June 2026 – when will you implement it?
Dear Support Team,
As of 19 June 2026, I will be legally required to provide my customers with a withdrawal button (Widerrufsbutton). This obligation arises from EU Directive 2023/2673. Since I use [platform / system name] for my sales process, I am dependent on your timely technical implementation of this feature.
I therefore urgently request clarification on the following:
- Are you going to implement the withdrawal button in compliance with the EU requirements?
- By what date will the withdrawal feature be available?
- Are there any additional steps required on my end as a seller?
As the deadline is approaching, I kindly ask for a prompt and binding response.
For reference, please find the relevant EU directive and a detailed article on the legal requirements below:
🔗 EU Directive 2023/2673: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32023L2673
🔗 Article on the withdrawal button requirement: https://www.onwalt.de/akademie/widerrufsbutton#anbieterliste-widerrufsbutton
Kind regards,
[Your name]
[Your shop / company]
Fazit: Rechtzeitig vorbereiten
Der Widerrufsbutton kommt – und er kommt für alle. Spätestens am 19. Juni 2026 musst du eine digitale Widerrufsfunktion in deinem Shop oder auf deiner Plattform bereitstellen. Warte nicht bis zur letzten Minute: Prüfe schon jetzt die technische Umsetzung und deine Rechtstexte.
Wir bei onwalt.de unterstützen dich dabei mit AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung, die rechtlich auf dem neuesten Stand sind und dich sicher durch die Umstellung bringen.
Verkäufer, die elektronische Marktplätze oder von Dritten bereitgestellte Shopsysteme nutzen sind darauf angewiesen, dass deren Anbieter neue Gesetze fristgerecht umsetzen. In der Praxis passiert das leider oft zu spät oder unvollständig. Wir raten daher allen Verkäufern, auf den Kundensupport zuzugehen und das Thema mit Nachdruck in den Fokus zu rücken.
Häufige Fragen
Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine digitale Schaltfläche, über die Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag unkompliziert widerrufen können – mit klarer Beschriftung, einer Bestätigungsseite und einer Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail). Das Widerrufsrecht im Fernabsatz ist seit Langem gesetzlich geregelt (inkl. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular); der Button soll den Prozess nun für Kund:innen noch niedrigschwelliger und auffindbarer machen.
Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?
Ab dem 19. Juni 2026. Bis dahin müssen die EU-Vorgaben national umgesetzt sein. Shopbetreiber sollten Technik und Rechtstexte frühzeitig vorbereiten.
Für wen gilt die Pflicht?
Für Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen und bei denen ein Widerrufsrecht besteht – z. B. Warenverkauf, digitale Inhalte oder Dienstleistungen im Fernabsatz.
Wann ist kein Widerrufsbutton nötig?
Wenn kein Widerrufsrecht besteht, z. B. bei maßgefertigten Waren oder digitalen Inhalten, wenn Verbraucher vor dem Download ausdrücklich zustimmen, dass das Widerrufsrecht erlischt. Auch nicht bei reinen B2B-Geschäften und offline geschlossenen Verträgen.
Wo muss der Button angezeigt werden?
Der Widerrufsbutton muss leicht zugänglich und klar erkennbar sein. Dafür eigne sich eine globale Platzierung – etwa im Footer oder in der Hauptnavigation. Er darf nicht hinter einem Login verborgen sein (also nicht nur im Kundenkonto). So ist der Widerruf während der gesamten Widerrufsfrist jederzeit zuverlässig auffindbar.
Welche Beschriftung ist geeignet?
Eine eindeutige Formulierung, z. B. „Vertrag widerrufen“. Mehrdeutige Begriffe wie „Abbrechen“ oder „Stornieren“ sind riskant.
Wie läuft der Prozess hinter dem Button ab?
Zweistufig: (1) Button führt auf eine Bestätigungsseite mit Vertragsidentifikation und kurzer Verifizierung (beispielsweise Name und E-Mail Adresse oder Bestellnummer)
(2) Widerruf bestätigen. Danach: Eingangsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) mit Datum/Uhrzeit und speicherbarer Erklärung (z. B. PDF).
Darf ich den Widerrufsbutton im Kundenkonto anzeigen?
Ja, aber nicht ausschließlich. Die Auffindbarkeit ohne Hürden hat Vorrang. Ein vorgeschalteter Login ist unzulässig. Zulässig ist, die Identität auf der Bestätigungsseite datensparsam abzufragen.
Welche Daten darf ich abfragen?
Erhebe nur die erforderlichen Daten, um den Widerruf eindeutig zuzuordnen und zu bestätigen: in der Regel Name, E-Mail und eine Bestell- oder Vertragsreferenz (optional Artikel/Bestellung). Beachte dabei konsequent die Datensparsamkeit. Die Verarbeitung stützt sich regelmäßig auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung); soweit einschlägig, kommt ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflicht zur Bestätigung) in Betracht.
Muss ich meine Rechtstexte anpassen?
Ja, mit Inkrafttreten der nationalen Umsetzung musst du deine Rechtstexte anpassen. Dazu gehören insbesondere die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular, die an den neuen Online-Prozess angepasst werden müssen. Außerdem empfiehlt es sich, die Datenschutzerklärung so zu ergänzen, dass der Ablauf des digitalen Widerrufs transparent dargestellt wird.
Was droht bei fehlender oder fehlerhafter Umsetzung?
Abmahnrisiko, verlängerte Widerrufsfristen (bis zu 12 Monate + 14 Tage bei fehlerhafter Belehrung) und Reputationsschäden. Wer rechtzeitig umsetzt, minimiert diese Risiken.
Wie gehe ich mit Marktplätzen (Amazon, eBay, Etsy) um?
Plattformen werden voraussichtlich eigene Lösungen bereitstellen. Prüfe rechtzeitig, ob die Funktion für deinen Shopbereich verfügbar ist und korrekt funktioniert – die Verantwortung für rechtskonforme Widerrufsprozesse gegenüber deinen Kunden bleibt bei dir.
⚠️ Beachte zudem: Gerade internationale Plattformen – insbesondere Anbieter außerhalb der EU wie Etsy, Amazon & Co. – setzen neue rechtliche Vorgaben erfahrungsgemäß oft nicht fristgerecht oder vollständig um.
Wir empfehlen daher, frühzeitig und wiederholt den Support der jeweiligen Plattform zu kontaktieren und um die schnelle Umsetzung zu bitten. Je mehr Händler hier aktiv nachfragen, desto mehr rückt das Thema in den Fokus der Plattformbetreiber.
Ersetzt der Widerrufsbutton den klassischen Widerruf per E-Mail oder Formular?
Nein. Der Widerrufsbutton ist lediglich eine zusätzliche Möglichkeit für Verbraucher, ihren Widerruf einfach online zu erklären.
Der klassische Widerruf – zum Beispiel per E-Mail, Kontaktformular oder Post – bleibt weiterhin zulässig und muss auch künftig möglich sein.
Für dich als Anbieter bedeutet das: Du musst den Widerrufsbutton bereitstellen, darfst aber keine bestehenden Widerrufswege einschränken oder ausschließen.
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