Widerrufsbutton: Neue Pflicht für Online-Händler ab Juni 2026

Beginnend mit dem 19. Juni 2026 müssen alle Online-Händler in der EU einen Widerrufsbutton auf ihren Websites bereitstellen. Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673. Ziel ist es, Verbrauchern den Widerruf so einfach zu machen wie den Vertragsabschluss – mit einem Klick statt umständlicher Formulare.

Für dich als Online-Händler bedeutet das nicht nur die technische Umsetzung, sondern auch die Anpassung deiner Rechtstexte. Wir zeigen dir, für wen die Pflicht gilt, wie der Button aussehen muss und was du jetzt vorbereiten kannst.

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine digitale Schaltfläche, über die Verbraucher ihre Verträge direkt online widerrufen können. Anstatt mühsam Formulare zu suchen oder E-Mails zu schreiben, genügt künftig ein Klick im Shop.

Die Umsetzung zum 19. Juni 2026 ist verpflichtend – EU-weit, für alle Verträge, die zwischen Unternehmern und Verbrauchern online abgeschlossen werden.

Der Widerrufsbutton ist die nächste Stufe der Verbraucherfreundlichkeit im E-Commerce – in der Linie des Kündigungsbuttons, der seit 2022 Pflicht ist. In der Praxis sehen wir hier immer wieder Umsetzungsfehler – mit entsprechender Abmahngefahr.

Für wen gilt die Pflicht?

Der Widerrufsbutton ist Pflicht für alle Unternehmer, die im elektronischen Geschäftsverkehr Verträge mit Verbrauchern abschließen.

Du brauchst die Schaltfläche, wenn du

Wann ist kein Widerrufsbutton nötig?

Kein Widerrufsbutton ist erforderlich, wenn kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, etwa bei

  • Verträgen, die offline (z.B. im Geschäft) geschlossen werden,
  • nach Vorgaben des Verbrauchers individuell angefertigten Waren,
  • B2B-Verträgen (Business to Business) – da Unternehmer kein Widerrufsrecht haben.

Wie muss der Widerrufsbutton gestaltet sein?

Der rechtliche Rahmen steht fest, die Technik ist überschaubar – wichtig sind ein klar erkennbarer Button, der leicht aufzufinden ist, eine Eingabemaske für die Daten des Bestellers und des Vertrags und Eingangsbestätigung.

Der Button muss klar erkennbar und jederzeit erreichbar sein – nicht nur im Kundenkonto, sondern etwa auch im Footer der Website. Der Button darf nicht erst nach einem Login erscheinen. Die Beschriftung muss eindeutig sein, z.B. „Vertrag widerrufen“. Unklare Formulierungen bergen rechtliche Risiken.

Klickt ein Verbraucher auf den Button, muss sich eine Formularseite öffnen. Hier gibt der Verbraucher die Daten ein, mit denen der Unternehmer die betroffene Bestellung identifizieren kann. Wenn der Verbraucher seine Daten abgeschickt hat, muss die Webseite automatisch eine druckbare Eingangsbestätigung anzeigen und zusätzlich eine elektronische Eingangsbestätigung verschicken, in den meisten Fällen per E-Mail.

Wichtig: Anpassung der Widerrufsbelehrung

Mit Einführung des Widerrufsbuttons müssen auch Rechtsdokumente angepasst werden und zwar die Widerrufsbelehrung, dein Widerrufsformular und deine Datenschutzerklärung. Alle Online-Händler benötigen also neue Rechtsdokumente. Alle unsere Mandanten, die Rechtstexte von onwalt.de beziehen, werden von uns selbstverständlich informiert. Wir stellen rechtzeitig aktualisierte Rechtstexte zum Donwload bereit.

Ohne diese Aktualisierung riskierst du unwirksame Widerrufsregelungen und in der Folge Abmahnungen. Bei onwalt.de bekommst du anwaltlich geprüfte Rechtstexte, die rechtzeitig an die neue EU-Richtlinie angepasst werden - sowie an alle anderen relevanten Gesetze für Online-Händler.

Fazit: Rechtzeitig vorbereiten

Auch wenn ie endgültige Umsetzung der EU-Vorgaben durch den deutschen Gesetzgeber noch aussteht: Der Widerrufsbutton kommt – und er kommt für alle. Spätestens ab dem 19. Juni 2026 musst du eine digitale Widerrufsfunktion in deinem Shop oder auf deiner Plattform bereitstellen. Warte nicht bis zur letzten Minute: Prüfe schon jetzt die technische Umsetzung und deine Rechtstexte.

Wir bei onwalt unterstützen dich dabei mit AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung, die rechtlich auf dem neuesten Stand sind und dich sicher durch die Umstellung bringen.

Häufige Fragen

Der Widerrufsbutton ist eine digitale Schaltfläche, über die Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag unkompliziert widerrufen können – mit klarer Beschriftung, einer Bestätigungsseite und einer Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail). Das Widerrufsrecht im Fernabsatz ist seit Langem gesetzlich geregelt (inkl. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular); der Button soll den Prozess nun für Kund:innen noch niedrigschwelliger und auffindbarer machen.

Ab dem 19. Juni 2026. Bis dahin müssen die EU-Vorgaben national umgesetzt sein. Shopbetreiber sollten Technik und Rechtstexte frühzeitig vorbereiten.

Für Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen und bei denen ein Widerrufsrecht besteht – z. B. Warenverkauf, digitale Inhalte oder Dienstleistungen im Fernabsatz.

Wenn kein Widerrufsrecht besteht, z. B. bei maßgefertigten Waren oder digitalen Inhalten, wenn Verbraucher vor dem Download ausdrücklich zustimmen, dass das Widerrufsrecht erlischt. Auch nicht bei reinen B2B-Geschäften und offline geschlossenen Verträgen.

Der Widerrufsbutton muss leicht zugänglich und klar erkennbar sein. Dafür eigne sich eine globale Platzierung – etwa im Footer oder in der Hauptnavigation. Er darf nicht hinter einem Login verborgen sein (also nicht nur im Kundenkonto). So ist der Widerruf während der gesamten Widerrufsfrist jederzeit zuverlässig auffindbar.

Eine eindeutige Formulierung, z. B. „Vertrag widerrufen“. Mehrdeutige Begriffe wie „Abbrechen“ oder „Stornieren“ sind riskant.

Zweistufig: (1) Button führt auf eine Bestätigungsseite mit Vertragsidentifikation und kurzer Verifizierung (beispielsweise Name und E-Mail Adresse oder Bestellnummer)

(2) Widerruf bestätigen. Danach: Eingangsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) mit Datum/Uhrzeit und speicherbarer Erklärung (z. B. PDF).

Ja, aber nicht ausschließlich. Die Auffindbarkeit ohne Hürden hat Vorrang. Ein vorgeschalteter Login ist unzulässig. Zulässig ist, die Identität auf der Bestätigungsseite datensparsam abzufragen.

Erhebe nur die erforderlichen Daten, um den Widerruf eindeutig zuzuordnen und zu bestätigen: in der Regel Name, E-Mail und eine Bestell- oder Vertragsreferenz (optional Artikel/Bestellung). Beachte dabei konsequent die Datensparsamkeit. Die Verarbeitung stützt sich regelmäßig auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung); soweit einschlägig, kommt ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflicht zur Bestätigung) in Betracht.

Ja, mit Inkrafttreten der nationalen Umsetzung musst du deine Rechtstexte anpassen. Dazu gehören insbesondere die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular, die an den neuen Online-Prozess angepasst werden müssen. Außerdem empfiehlt es sich, die Datenschutzerklärung so zu ergänzen, dass der Ablauf des digitalen Widerrufs transparent dargestellt wird.

Abmahnrisiko, verlängerte Widerrufsfristen (bis zu 12 Monate + 14 Tage bei fehlerhafter Belehrung) und Reputationsschäden. Wer rechtzeitig umsetzt, minimiert diese Risiken.

Plattformen werden voraussichtlich eigene Lösungen bereitstellen. Prüfe rechtzeitig, ob die Funktion für deinen Shopbereich verfügbar ist und korrekt funktioniert – die Verantwortung für rechtskonforme Widerrufsprozesse gegenüber deinen Kunden bleibt bei dir.

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