Abmahnung im Online-Business: Risiken verstehen, Kosten vermeiden, entspannt reagieren

Wer darf dich eigentlich abmahnen – und was kostet das? In diesem Artikel erfĂ€hrst du alles Wichtige: von typischen AbmahngrĂŒnden ĂŒber reale Kosten bis zum Notfall-Plan fĂŒr den Ernstfall. So kannst du gelassen und rechtssicher weitermachen.
👉 Noch mehr Praxisbeispiele und klassische Abmahnfallen findest du im zweiten Teil unserer Abmahn-Serie.

Schreckgespenst Abmahnung

Du feilst an deinem Kurs-Launch, feierst die ersten Newsletter-Anmeldungen – und plötzlich liegt ein Einschreiben im Briefkasten: eine Abmahnung wegen fehlender Preisangabe oder veralteter AGB-Klauseln. So ein Mist!

Doch wie groß ist das Risiko, eine Abmahnung zu bekommen wirklich? Wie teuer kann es werden? Und was tust du, falls es dich erwischt? In diesem Artikel bekommst du klare Fakten, Kostenbeispiele und einen „Notfall-Plan“, damit du im Ernstfall ruhig weiterarbeiten kannst und idealerweise nie in diese Lage kommst.

Wie oft werden kleine Online-Businesses abgemahnt?

Im Wochentakt melden spezialisierte Kanzleien regelmĂ€ĂŸig zwischen fĂŒnf und fĂŒnfzehn neue Abmahnungen wegen VerstĂ¶ĂŸen gegen das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht. HĂ€ufige GrĂŒnde: irrefĂŒhrende Werbeaussagen, Urheberrechtsverletzungen, fehlende und falsche Angaben (Preise, Inhaltsstoffe, Kennzeichnungen), Markenrechtsverletzungen sowie lĂŒckenhafte oder fehlende Rechtstexte. Eine Online-Studie kommt fĂŒr das Jahr 2022 auf rund 16 Prozent abgemahnte Online-HĂ€ndler; auch dort fĂŒhren dieselben Basics die Fallliste an

Ebenfalls aufschlussreich: Die Verbandsklagen-Datenbank des Verbraucherzentrale Bundesverbands verzeichnet fortlaufend Unterlassungsklagen der VerbraucherverbĂ€nde. Im April 2025 finden sich dort u. a. Verfahren gegen:

Diese Beispiele zeigen: Auch wenn klassische Abmahnwellen seltener geworden sind, bleiben Preisangaben, Widerrufsrecht und transparente Checkout-Prozesse Dauerbrenner bei abmahnenden AnwÀlten und VerbraucherverbÀnden.

Abmahnungen in unserer Kanzlei

Bei unseren onwalt-Kunden sehen wir naturgemĂ€ĂŸ nur einen Ausschnitt des Marktes – aber bei uns kommen tatsĂ€chlich deutlich weniger Abmahnungen an. Das liegt auch daran, dass viele unserer Kunden Basispflichten wie Impressum, DatenschutzerklĂ€rungen, Preisangaben und Widerrufsbelehrung von Beginn an sauber umsetzen.

Take-away: Wer die Basics – z. B. korrektes Impressum, passende DatenschutzerklĂ€rungen, wahrheitsgemĂ€ĂŸe Werbeaussagen, eindeutige Preisangaben und eine stimmige Widerrufsbelehrung – sauber umsetzt, senkt sein Abmahnrisiko spĂŒrbar.

Wer mahnt eigentlich ab?

Können Kunden abmahnen?

Kundinnen selbst können dich in aller Regel nicht abmahnen; ihnen fehlt die sogenannte „Aktivlegitimation“ nach § 8 UWG. FĂŒhlen sie sich getĂ€uscht, wenden sie sich hĂ€ufig an eine Verbraucherzentrale. Qualifizierte Wirtschafts– und VerbraucherverbĂ€nde dĂŒrfen dann in eigener Sache eine Abmahnung aussprechen oder klagen.

Abmahnung durch Mitbewerber

Stellt eine Mitbewerberin (mit gleichartigen Produkten oder derselben Zielgruppe) einen Wettbewerbsverstoß fest – z. B. irrefĂŒhrende Preissangaben, fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder unzulĂ€ssige AGB-Klauseln – kann sie dich ebenfalls abmahnen (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG). Meist beauftragt sie dafĂŒr eine Anwaltskanzlei.

Serien- oder Massenabmahnungen

Daneben gibt es Kanzleien, die sich auf Serien- oder Massenabmahnungen spezialisiert haben. Sie scannen gezielt Shops und Social-Media-Profile nach typischen Fehlern (z. B. Impressum, DSGVO, Grundpreis) und mahnen „im Auftrag“ eines angeblichen Mitbewerbers ab. Auch sie mĂŒssen formal einen Wettbewerber benennen. Ob dieser wirklich vergleichbare Waren anbietet, sollte eine Kanzlei im Einzelfall prĂŒfen.

Das Gesetz zur StĂ€rkung des fairen Wettbewerbs (2020) – hĂ€ufig auch Gesetz gegen Abmahnmissbrauch genannt – hat finanzielle Anreize fĂŒr Massenabmahnungen reduziert. Seither sind solche Abmahnwellen deutlich seltener geworden.

Abmahnung wegen Urheberrechts- oder Markenverletzung

So wie eine Mitbewerberin WettbewerbsverstĂ¶ĂŸe abmahnen (lassen) kann, können auch Urheberrechtsinhaber oder Markeninhaber bei der Verletzung ihrer Rechte abmahnen – etwa bei der Verwendung fremder Fotos, Texte oder Logos.

Typische Abmahnungen & woher sie kommen

Akteur Typischer Anlass Praxisbeispiel
Mitbewerberin Unlauterer Wettbewerb (UWG) z. B. falsche Preisangaben, unzulĂ€ssige gesundheitsbezogene Werbung, fehlerhafte Rechtstexte Coach A wirbt drei Tage mit „50 % nur heute“, Coach B mahnt wegen IrrefĂŒhrung ab
Qualifizierte VerbĂ€nde VerbrauchertĂ€uschung, Preisangaben, Widerrufsbelehrung Verband mahnt fehlende €/kg-Grundpreis im Etsy-Shop oder einen fehlenden KĂŒndigungs-Button bei Onlinekursen im Abo-Modell ab
RechtsanwÀlte (im Auftrag) UnvollstÀndiges Impressum / Markenverletzungen / Newsletterversand Serienbriefe wegen fehlender Social-Media-DatenschutzerklÀrung
Datenschutzbehörde
(kein Wettbewerber – z. B. Landesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz)
Verwaltungsverfahren / Bußgeld Aufsichtsbehörde verhĂ€ngt Bußgeld, weil Tracking ohne Opt-in

👉 Akteur:
Mitbewerberin
Typischer Anlass:
Unlauterer Wettbewerb (UWG), z. B. falsche Preisangaben, unzulĂ€ssige gesundheitsbezogene Werbung, fehlerhafte Rechtstexte
Praxisbeispiel:
Coach A wirbt drei Tage mit „50 % nur heute“, Coach B mahnt wegen IrrefĂŒhrung ab

👉 Akteur:
Qualifizierte VerbÀnde
Typischer Anlass:
VerbrauchertÀuschung, Preisangaben, Widerrufsbelehrung
Praxisbeispiel:
Verband mahnt fehlende €/kg-Grundpreis im Etsy-Shop oder einen fehlenden KĂŒndigungs-Button bei Onlinekursen im Abo-Modell ab

👉 Akteur:
RechtsanwÀlte (im Auftrag)
Typischer Anlass:
UnvollstÀndiges Impressum, Markenverletzungen, Newsletterversand
Praxisbeispiel:
Serienbriefe wegen fehlender Social-Media-DatenschutzerklÀrung

👉 Akteur:
Datenschutzbehörde
(kein Wettbewerber – z. B. Landesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz)
Typischer Anlass:
Verwaltungsverfahren / Bußgeld
Praxisbeispiel:
Aufsichtsbehörde verhĂ€ngt Bußgeld, weil Tracking ohne Opt-in

Hinweis-Icon

Hinweis: Behörden verhĂ€ngen Bußgelder oder erlassen UntersagungsverfĂŒgungen – das sind keine zivilrechtlichen Abmahnungen, fĂŒhlen sich aber Ă€hnlich an.

Wie viel kostet eine Abmahnung? – die Kostenblöcke verstĂ€ndlich erklĂ€rt

Gegnerische AnwaltsgebĂŒhr

Die Kanzlei, die dich abmahnt, berechnet die Abmahnkosten nach dem RechtsanwaltsvergĂŒtungsgesetz (RVG).

  • Bei typischen Online-Streitwerten von 1.000–100.000 € landet die Rechnung meist zwischen ≈ 250 € und ≈ 2.500 €.
    Basis: 1,3-GeschĂ€ftsgebĂŒhr, § 13 RVG i. V. m. Nr. 2300 VV, plus 20 € Auslagenpauschale und 19 % MwSt.
  • Setzt die Gegenseite einen höheren GebĂŒhrensatz oder einen fĂŒnfstelligen Streitwert an, können es auch mehr werden. Insbesondere bei Abmahnungen wegen Markenverletzungen sind angesetzte Streitwerte zwischen 50.000 € und 150.000 € keine Seltenheit.

Eigene Anwaltskosten

Du brauchst ebenfalls anwaltliche Hilfe, um den Vorwurf zu prĂŒfen, die UnterlassungserklĂ€rung zu modifizieren und zu antworten. Die Kosten orientieren sich an demselben Streitwert – und liegen daher etwa in derselben GrĂ¶ĂŸenordnung wie oben.

Es sei denn, du beauftragst nur eine KurzprĂŒfung; dann verlangen viele Kanzleien eine Pauschale von etwa 150–250 €.

Vertragsstrafe

Unterzeichnest du eine UnterlassungserklĂ€rung und begehst denselben Fehler spĂ€ter erneut, wird eine Vertragsstrafe fĂ€llig. Bei WettbewerbsverstĂ¶ĂŸen können das 500–5.000 € pro Verstoß sein.

Eventuelles DSGVO-Bußgeld

Dieses kommt nicht von der abmahnenden Kanzlei, sondern von der Datenschutzbehörde. Bei Kleinstbetrieben liegt es in der Praxis meist unter 5.000 €, kann aber bei systematischen VerstĂ¶ĂŸen höher ausfallen.

Unterm Strich: Gesamtkosten fĂŒr die Abmahnung

FĂŒr eine Abmahnung von Online-Angeboten ohne Gerichtsprozess summieren sich gegnerische und eigene Anwaltskosten schnell auf 1.000–2.500 €. Mit Vertragsstrafe oder Bußgeld wird es entsprechend teurer.

Wenn Wettbewerbsvereine oder -verbĂ€nde abmahnen, so können diese meist nur eine Kostenpauschale von um die 200 Euro fĂŒr die Abmahnung berechnen.

Sieben-Punkte-Plan, wenn eine Abmahnung eintrudelt

  1. Nicht ignorieren, aber Ruhe bewahren und nicht vorschnell handeln
  2. Fristen notieren und einhalten (meist 5–10 Tage). In der Regel kannst du (oder dein Anwalt) auch eine FristverlĂ€ngerung von der Gegenseite bekommen. Wichtig: Wenn du selbst eine FristverlĂ€ngerung erbittest, gehe ansonsten auf keinen Fall weiter auf die Abmahnung ein. Jede weitere ErklĂ€rung zu der Abmahnung könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
  3. Fachanwalt checken lassen. Keine UnterlassungserklÀrung blind unterschreiben.
  4. Fehler sofort beheben (Impressum, DatenschutzerklĂ€rung, Grundpreis 
). Dokumentiere auf jeden Fall die abgemahnten Fehler (beispielsweise durch Screenshots). Andernfalls können AnwĂ€lte die Abmahnung nicht vollumfassend beurteilen.
  5. Kosten ggf. verhandeln (bei erstmaligem Bagatellverstoß nach UWG kann GebĂŒhrenerstattung gesetzlich ausgeschlossen sein, § 13 IV UWG).
  6. UnterlassungserklÀrung nach Rechtsberatung modifiziert abgeben (Strafe & Passus anpassen).
  7. Dokumentieren. Alle Unterlagen ordentlich aufbewahren.

Kann deine Rechtsschutzversicherung bei einer Abmahnung helfen?

In den meisten Policen sind Urheber- und WettbewerbsverstĂ¶ĂŸe ausgeschlossen – genau das Thema „Abmahnung wegen Bilderklau, Preisangaben, Werbung“. Verlass dich also nicht blind auf die Versicherung, sondern prĂŒfe deinen Vertrag.

onwalt.de – Erste-Hilfe-Option (außergerichtliche Soforthilfe)

Hinweis-Icon

Jeder, der ein Rechtstexte-Paket von uns bezieht – beispielsweise die AGB fĂŒr Coaching, Onlineshop-AGB oder eine DatenschutzerklĂ€rung fĂŒr die Webseite – kann unsere Erste-Hilfe im Abmahnfall hinzubuchen.

Kosten: 1,55 €/Monat (Stand April 2025) als Add-on zu deinem Rechtstexte-Paket.

Leistung: Kommt ein Abmahnschreiben, leitest du es einfach an uns weiter. Unsere RechtsanwĂ€lte liefern innerhalb kurzer Zeit eine außergerichtliche ErsteinschĂ€tzung – also PrĂŒfung der Berechtigung & Handlungsempfehlung.

Haftung bei Fehlern in Rechtstexten – gut zu wissen

Beauftragst du eine Anwaltskanzlei oder einen anwaltlichen Rechtstexte-Service (wie uns), haftet diese berufsrechtlich und zivil­rechtlich fĂŒr inhaltliche Fehler (§ 280 BGB i. V. m. anwaltlicher Berufs­haftpflicht, §§ 51, 59j BRAO). Das ist kein Extra-Goodie, sondern gesetzlicher Standard: Entsteht dir durch fehlerhafte AGB oder Datenschutztexte ein finanzieller Schaden, kannst du Ersatz verlangen.

Die onwalt Erste-Hilfe-Option greift zusĂ€tzlich bei Abmahnungen, die nicht auf einem Fehler in unseren Texten beruhen – etwa wenn du versehentlich ein fremdes Bild nutzt (absichtlich solltest du das nicht tun 😉) oder falsche Preisangaben machst. Dann bekommst du trotz eigener „Schuld“ schnell eine anwaltliche ErsteinschĂ€tzung und Handlungsempfehlung, ohne gleich ein volles Mandat beauftragen zu mĂŒssen. Alle Kunden, die unsere Rechtstexte nutzen, können die erste Hilfe optional dazubuchen.

Warum saubere Rechtstexte mehr sind als Abmahnschutz

Saubere, gut verstÀndliche Rechtstexte wirken in deinem Business wie ein Multitool:

Erstens reduzieren sie Stress mit Kunden und Verbraucherzentralen, weil klare AGB Zahlungsfristen, Storno-Regeln und Haftungsfragen eindeutig regeln und damit unnötige Diskussionen verhindern.
Zweitens schaffen sie Vertrauen – eine transparente DatenschutzerklĂ€rung und ausfĂŒhrliche AGB können sicherheitsbewusste KĂ€ufer abholen.

Ein vollstĂ€ndiges Impressum erfĂŒllt außerdem Googles Anforderung, offenzulegen, wer fĂŒr eine Website verantwortlich ist. Genau das nennt Google in den Search Quality Rater Guidelines als Vertrauenssignal (E-E-A-T-Kriterium: „Who is responsible for the site“).

Must-Have-Basics, um dein Abmahn-Risiko minimal zu halten

Pflichttext / Maßnahme Quick-Check – worauf du achten musst Wer braucht es?
Impressum Max. 2 Klicks erreichbar, ladungsfĂ€hige Adresse, vollstĂ€ndige Pflichtangaben (§ 5 DDG) Jeder, der geschĂ€ftsmĂ€ĂŸig online auftritt
DatenschutzerklĂ€rung – Kanalspezifisch alle Datenverarbeitungen erfassen.
– Alle Tools & Rechtsgrundlagen berĂŒcksichtigen.
– Separate DatenschutzerklĂ€rungen pro Kanal (fĂŒr Website, Insta, Etsy, ablefy, Facebook 
)
Alle, die Personendaten verarbeiten (also praktisch alle Unternehmer)
Consent-Banner Nicht technisch notwendige Cookies/ Tracker erst nach Opt-In (§ 25 TTDSG); echte „Ablehnen“-Option Wer eine eigene Website betreibt und Tracking, Marketing-Cookies oder eingebettete Dienste nutzt
AGB + Widerrufsbelehrung – Leicht abrufbar und vor jedem Vertragsabschluss klickbar (Buttonlösung § 312j BGB)
– AGB & Widerrufsbelehrung mit der BestĂ€tigungs-E-Mail mitsenden
Alle, die an Verbraucher verkaufen
Werbeaussagen & Preisangaben – Belegbare Werbeaussagen
– Keine falschen Tatsachen
– Keine Dauerrabatte
– Grundpreis nach PAngV, Rabattfristen & UVP korrekt darstellen
– Checkout zeigt korrekt Gesamtpreis + Umsatzsteuer + Versandkosten
Alle, die Produkte oder Leistungen bewerben bzw. verkaufen
Verarbeitungsverzeichnis & Auftragsverarbeitungsvertrag / DPA
(kein klassischer Abmahngrund – aber DSGVO-Bußgeld möglich)
Fehlt das VVT, droht ein DSGVO-Bußgeld der Behörde (bis zu 20 Mio € / 4 % Umsatz, Art. 83 DSGVO).
– Jede Verarbeitung im VVT (Art. 30 DSGVO) dokumentieren
– Mit jedem Dienstleister / Tool Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen (Art. 28 DSGVO)
Nahezu alle Unternehmen, die regelmĂ€ĂŸig Kundendaten verarbeiten

Must-Have-Basics, um dein Abmahn-Risiko minimal zu halten

👉 Impressum
Max. 2 Klicks erreichbar, ladungsfÀhige Adresse, vollstÀndige Pflichtangaben (§ 5 DDG)
Wer braucht es? Jeder, der geschĂ€ftsmĂ€ĂŸig online auftritt

👉 DatenschutzerklĂ€rung
– Kanalspezifisch alle Datenverarbeitungen erfassen
– Tools & Rechtsgrundlagen berĂŒcksichtigen
– Separate ErklĂ€rungen pro Kanal (Website, Insta, Etsy 
)
Wer braucht es? Alle, die personenbezogene Daten verarbeiten

👉 Consent-Banner
Nicht technisch notwendige Cookies erst nach Opt-In (§ 25 TTDSG); echte „Ablehnen“-Option
Wer braucht es? Wer Tracking, Cookies oder eingebettete Dienste nutzt

👉 AGB + Widerrufsbelehrung
– Leicht abrufbar vor Vertragsabschluss (Buttonlösung § 312j BGB)
– Mit BestĂ€tigungs-E-Mail mitsenden
Wer braucht es? Alle, die an Verbraucher verkaufen

👉 Werbeaussagen & Preisangaben
– Belegbar, keine falschen Tatsachen oder Daueraktionen
– Grundpreis nach PAngV, korrekt im Checkout
Wer braucht es? Alle, die Produkte oder Leistungen verkaufen

👉 Verarbeitungsverzeichnis & DPA
Kein klassischer Abmahngrund – aber Bußgeld möglich
– VVT nach Art. 30 DSGVO
– AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit jedem Tool / Anbieter
Wer braucht es? Nahezu alle Unternehmen mit Kundendaten

Praxis-Beispiele: typische Abmahn-Klassiker

Aus Fehlern lernt man am besten, auch aus denen anderer. Hier zeigen wir dir klassische AbmahngrĂŒnde, damit du nicht in die gleiche Falle tappst. Mehr Abmahnfallen findest du in diesem Artikel.

Abmahnfalle Kurzes Szenario Fix
Impressum fehlt auf Insta und DatenschutzerklĂ€rung nicht verlinkt Link im Linktree an 3. Stelle – „Impressum“-Link als ersten oder zweiten Button setzen – max. 2-Klick-Regel (§ 5 DDG, BGH I ZR 163/16)
– DatenschutzerklĂ€rung gut sichtbar verlinken
– Idealerweise Impressum & DatenschutzerklĂ€rung unter einem Link
Fehlende Grundpreisangabe 200 g Tee fĂŒr 6 € Grundpreis nach PAngV daneben stellen (€/100 g bzw. €/kg)
DatenschutzerklĂ€rung fehlt auf TikTok Nur Website-DS verlinkt TikTok-spezifische DatenschutzerklĂ€rung mit Hinweis auf „gemeinsame Verantwortlichkeit mit TikTok Ltd.“ (Art. 26 DSGVO, BVerwG 6 C 15.18) verlinken
Dauer-Countdown-Sale „Nur heute 50 %“ jeden Tag Echte Aktion mit fixem Start/Ende angeben; sonst IrrefĂŒhrung (§ 5 UWG)
Urheberrechtsverletzung Bild aus Google kopiert Nur eigenes oder fĂŒr die gewerbliche Nutzung lizenziertes Material verwenden; z. B. Unsplash-/Canva-Lizenz-Bedingungen prĂŒfen!

Praxis-Beispiele: Die Klassiker

👉 Abmahnfalle:
Impressum fehlt auf Insta, DatenschutzerklÀrung nicht verlinkt
Kurzes Szenario: Link im Linktree an 3. Stelle
Fix:
– „Impressum“-Link als ersten oder zweiten Button setzen (2-Klick-Regel)
– DatenschutzerklĂ€rung gut sichtbar verlinken
– Beides idealerweise unter einem Link bĂŒndeln

👉 Abmahnfalle:
Fehlende Grundpreis­angabe
Kurzes Szenario: 200 g Tee fĂŒr 6 €
Fix: Grundpreis (€/100 g oder €/kg) daneben stellen – PAngV beachten

👉 Abmahnfalle:
DatenschutzerklÀrung fehlt auf TikTok
Kurzes Szenario: Nur Website-DS verlinkt
Fix: TikTok-spezifische DS mit Hinweis auf gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) verlinken

👉 Abmahnfalle:
Dauer-Countdown-Sale
Kurzes Szenario: „Nur heute 50 %“ jeden Tag
Fix: Echte AktionszeitrĂ€ume mit fixem Start/Ende angeben – sonst IrrefĂŒhrung (§ 5 UWG)

👉 Abmahnfalle:
Urheberrechts­verletzung
Kurzes Szenario: Bild aus Google kopiert
Fix: Nur eigenes oder gewerblich lizenziertes Bildmaterial verwenden (z. B. Unsplash, Canva – Lizenz prĂŒfen!)

PrĂŒfungen & Updates nicht vergessen

Gesetze und Rechtsprechung entwickeln sich stĂ€ndig weiter. Das hat auch Einfluss auf deine Pflichten und Rechte als Online-HĂ€ndler oder Coach. Wenn du also dein Online-Angebot einmal rechtssicher gestaltet und alle Pflichten nach bestem Gewissen umgesetzt hast, bist du nicht fĂŒr immer aus dem Schneider.

Bleib deshalb wachsam fĂŒr GesetzesĂ€nderungen oder neue Urteile, die dein GeschĂ€ftsmodell betreffen. Keine Sorge, das passiert nicht tĂ€glich. Aber es passiert – und dann kann es sein, dass Teile deines Angebots geĂ€ndert werden mĂŒssen. Im Idealfall setzt du dir einen halbjĂ€hrlichen oder spĂ€testens jĂ€hrlichen Reminder, um zu prĂŒfen:

  • ob neue Vorschriften fĂŒr dich gelten und
  • ob deine Texte noch den aktuellen Paragrafen und Entscheidungen entsprechen.

Wenn du einen professionellen Rechtstexte-Service (keinen kostenlosen Generator) nutzt, achte darauf, ob Updates inkludiert sind. Dann werden nĂ€mlich deine Rechtstexte aktualisiert, sobald sich Gesetze oder Rechtsprechung Ă€ndern – und du musst sie nur noch einbinden. Außerdem wirst du ĂŒber relevante GesetzesĂ€nderungen informiert – das sichert dich am zuverlĂ€ssigsten ab.

Fazit

Das Thema Abmahnungen ist ein echtes Schreckgespenst fĂŒr OnlinehĂ€ndler. Seit der UWG-Reform 2020 und der Kostendeckelung im Urheberrecht ist das „AbmahngeschĂ€ft“ zwar unattraktiver geworden, völlig verschwunden ist es aber nicht. In unserer Praxis landen nur vereinzelt Abmahnungen auf dem Tisch – schlicht weil unsere Mandantinnen die Pflichtbausteine sauber umsetzen.

Ein abmahnfĂ€higer Fehler muss ja auch erstmal gefunden und beanstandet werden. Das Risiko besteht natĂŒrlich – etwa durch Wettbewerbsmonitoring-Bots oder unzufriedene Kunden, die sich an VerbĂ€nde wenden.

So senkst du dein Abmahnrisiko auf ein Minimum

  1. Aktuelle, anwaltlich geprĂŒfte Rechtstexte – Impressum, Datenschutz, AGB, Widerruf – und ein Reminder fĂŒr Updates. FĂŒr noch mehr Sicherheit: Auf Erste-Hilfe bei Abmahnungen achten.
  2. WahrheitsgemĂ€ĂŸe Werbung & Preisangaben – nichts versprechen, was du nicht halten oder belegen kannst; Grundpreis, Rabattfristen und „nur heute“-Aktionen korrekt auszeichnen.
  3. Pflichtangaben im Shop & Checkout – Lieferzeit, Gesamtpreis inkl. MwSt., Zahlungsmittel, „zahlungspflichtig bestellen“-Button; Cookie-Consent vor jedem Tracking.
  4. RegelmĂ€ĂŸiger Mini-Audit – zweimal im Jahr prĂŒfen: Stimmen Links, Banner, Rechtstexte und Shop-Angaben noch?

Klingt nach Aufwand, ist aber der billigste Schutz vor Kosten, Stress und ImageschĂ€den – und zahlt nebenbei auf Vertrauen und Conversion ein.