Rechtssichere Social Media Profile: Impressum, Datenschutzerklärung & AGB
So schützt du dich vor Abmahnungen auf Instagram, Facebook, TikTok & Co.
Social Media ist ein starker Motor für Selbstständige im Online-Business. Ob du als Coach Kund*innen gewinnst, Onlinekurse promotest oder deine Produkte präsentierst: Sobald du Instagram, TikTok oder LinkedIn geschäftlich nutzt, musst du gesetzliche Vorgaben beachten.
In diesem Ratgeber erfährst du:
- Welche rechtlichen Pflichten du auf Social Media erfüllen musst
- Welche Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) du brauchst – und warum
- Wie und wo du sie korrekt einbindest, um Abmahnungen zu vermeiden
Brauche ich auf Social Media wirklich ein Impressum?
Ja! Sobald du Social Media geschäftlich nutzt, brauchst du ein Impressum. Das gilt schon, wenn du regelmäßig dein Angebot erwähnst, Werbung machst oder auf deine Website, deinen Shop oder dein Buch hinweist – auch als Kleinunternehmer*in.
Wichtig: Das Impressum darf nicht schwer auffindbar sein. Es reicht nicht, es „irgendwo“ zu verlinken – es muss leicht erkennbar und mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein.
Gesetzliche Grundlage:
Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – sie gilt für alle „geschäftsmäßigen digitalen Dienste“, also nahezu alle geschäftlichen Online-Präsenzen, einschließlich Social Media.
Unser Tipp: Mit unserem kostenlosen Impressumsgenerator erstellst du in wenigen Minuten ein rechtssicheres Impressum für deine Social Media Kanäle – einfach, schnell und individuell auf dich zugeschnitten!
Muss ich auch eine Datenschutzerklärung auf Social Media haben?
Ja! Wenn du Social Media geschäftlich nutzt, erhebst und verarbeitest du personenbezogene Daten – allein schon durch Kommentare, Nachrichten oder Interaktionen mit deinen Beiträgen. Damit bist du verpflichtet, über diese Datenverarbeitung zu informieren.
Gesetzliche Grundlage:
Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
💡 Zusätzlich gilt: Wenn du z. B. eine Facebook-Fanpage betreibst, bist du laut BVerwG-Urteil vom 11.09.2019 (Az. 6 C 15.18) gemeinsam mit Facebook für die Datenverarbeitung verantwortlich („gemeinsame Verantwortlichkeit“ nach Art. 26 DSGVO).
Deine Datenschutzerklärung muss auf den Kanal angepasst sein, den du nutzt. Du kannst nicht einfach auf die Datenschutzerklärung deiner Webseite verlinken, wenn diese nicht auf deinen Social Media Kanal abgestimmt ist.
Unser Angebot: Rechtstexte für deine Social Media Kanäle
Tipp: Mit unserem Rechtstexte-Service bekommst du DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen für deine Social Media Kanäle – individuell auf deinen Kanal und dein Geschäft zugeschnitten & juristisch fundiert.
- gehostet auf einer eigenen Seite
- jederzeit aktuell – wir übernehmen die Updates bei Gesetzesänderungen
- kombinierbar mit deinem Impressum
- Du brauchst den Link nur einmal einbinden – den Rest übernehmen wir.
Rechtstexte richtig einbinden: Plattform-Check 2025
Plattform | Impressum erforderlich? |
Datenschutzerklärung erforderlich? |
Wo einbinden? | Hinweise |
---|---|---|---|---|
Instagram (Business/ Creator) | Ja | Ja | Profil → Links → + Externer Link hinzufügen | Bis zu 5 externe Links möglich; rechtliche Pflichtangaben an erster Stelle platzieren |
Facebook (Unternehmensseite) | Ja | Ja | Seite → Info → Felder Impressum & Datenschutzrichtlinie | Klare Pflichtfelder bei gewerblicher Nutzung vorhanden |
Ja | Ja | Profil → Webseite + Infofeld | Kein eigenes Impressumsfeld; Link muss gut sichtbar benannt werden | |
YouTube | Ja | Ja | Kanal → Anpassen → Allgemeine Infos → Links im Banner | Bannerbild erforderlich, sonst kein Link sichtbar |
Ja | Ja | Profil → Kontaktdaten → Webseite + Infofeld | Rechtstexte im Bereich „Info“ platzieren | |
Ja | Ja | Profil → Persönliches → Rechtliche Hinweise bearbeiten | Textfeld wird direkt im Profil angezeigt | |
TikTok (Business-Konto) | Ja | Ja | Profil → Bearbeiten → Geschäftsinformationen → Website-Feld | Nur mit Business-Konto möglich |
Was ist mit einem Cookie-Banner?
Auf Social Media selbst brauchst du kein Cookie-Banner, da die Plattformen die Cookies setzen – nicht du.
Nur wenn du auf deiner eigenen Website zustimmungspflichtige Cookies (z. B. für Tracking oder Werbung) setzt, ist ein Cookie-Hinweis Pflicht.
Gesetzliche Grundlage:
- § 25 TTDSG – Einwilligungspflicht für Cookies
- EuGH-Urteil „Planet49“ (C-673/17): Keine Cookies ohne aktive Einwilligung
Brauche ich AGB für Social Media?
Nur wenn du direkt über Social Media verkaufst – nicht bei reiner Verlinkung.
AGB brauchst du nur dann auf Instagram, Facebook & Co., wenn der Verkauf unmittelbar über die Plattform zustande kommt – also wenn du z. B.
- Instagram Shopping mit integriertem Checkout nutzt
- über Facebook Marketplace Waren anbietest
- oder über Direktnachrichten Bestellungen abwickelst („Schreib mir bei Interesse“)
In diesen Fällen musst du deine AGB vor Vertragsschluss zugänglich machen – z. B. über einen Link im Profil oder in deinem Angebotspost. Außerdem benötigst du eine korrekte Widerrufsbelehrung, sowie natürlich ein Impressum und eine Datenschutzerklärung.
Wenn du in deinem Profil aber nur auf deinen eigenen Shop oder deine Angebotsseite verlinkst, reicht es völlig aus, deine AGB dort ordnungsgemäß einzubinden.
Fazit
➡️ AGB auf Social Media sind nicht nötig, wenn der Vertragsabschluss nicht dort, sondern auf deiner Website erfolgt. In diesem Fall bräuchtest du auf deinem Social Media Kanal nur ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Die AGB sind dann in deinem Shop oder bei der Verkaufsplattform, die du nutzt (z.B. Etsy) hinterlegt.
Checkliste: Diese Rechtstexte brauchst du auf Social Media
Rechtstext | Pflicht? | Wo einbinden? |
---|---|---|
Impressum | ✅ ja | Direkt im Profil oder über klaren Link |
Datenschutzerklärung | ✅ ja | Verlinkung zu einer auf den Kanal abgestimmten Datenschutzerklärung auf einer Website |
Cookie-Hinweis | ⛔ nein. Nur auf deiner eigenen Webseite, sofern du bestimmte Cookies setzt | - |
AGB | 🔄 nur bei Verkauf | Verlinkt oder als Textbaustein einbinden |
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