Neue Gesetze für Online-Händler 2025: Alle Änderungen auf einen Blick
"Muss ich da was ändern?"
Diese Frage bekommen wir bei onwalt.de regelmäßig – und wir verstehen sie gut. Schließlich will niemand versehentlich gegen neue Vorschriften verstoßen oder unnötig Zeit in irrelevante Themen stecken.
Die gute Nachricht: Wenn du onwalt-Kunde bist, bekommst du immer eine E-Mail, sobald du wirklich aktiv werden musst. Bekommst du keine Rechtsupdates von uns, kannst du dich entspannt zurücklehnen - oder die anderen 100 Newsletter in deinem Posteingang lesen ;)
Diese Übersicht hier ist für alle, die den Überblick behalten wollen: Was hat sich 2025 im E-Commerce-Recht geändert? Was kommt noch auf Händler und Unternehmer zu? Wo geht die rechtliche Reise hin? Wir verraten es dir.
Kleinunternehmerregelung: Neue Grenzen und Systemumstellung ab 1. Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Kleinunternehmerregelung nach § 19a UStG – mit höheren Umsatzgrenzen und einem geänderten Verfahren:
Die neuen Umsatzgrenzen im Überblick
Zeitraum | Alte Regelung | Neue Regelung |
---|---|---|
Umsatz im Vorjahr | max. 22.000 € (brutto) | max. 25.000 € (brutto) |
Umsatz im laufenden Jahr | max. 50.000 € (brutto) | max. 100.000 € (brutto) |
Wichtig: Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit du als Kleinunternehmer giltst. Du bist dann icht umsatzsteuerpflichtig, darfst aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Neu seit 2025: Wenn du die Umsatzgrenzen einhältst, giltst du automatisch als Kleinunternehmer:in – es sei denn, du entscheidest dich aktiv dagegen. Diese Option („Opt-out“) musst du vor Beginn des Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt erklären. Sie bindet dich dann für fünf Jahre an die Regelbesteuerung.
EU-weite Kleinunternehmerbesteuerung
Eine weitere Neuerung ist die EU-weite Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19a UStG. Durch sie kannst du die deutsche Kleinunternehmerregelung unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen. Online-Händler, die grenzüberschreitend tätig sind profitieren davon.
Mehr zum Thema Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung kannst du hier nachlesen.
Achtung: Bei Überschreitung der Grenzen wird dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig. Prüfe daher regelmäßig deine Umsätze und plane rechtzeitig.
E-Rechnung: Stufenweise Einführung ab 2025
Ab 2025 gilt: Wenn du Unternehmer mit Sitz in Deutschland bist, musst du elektronische Rechnungen im neuen Format empfangen und verarbeiten können – bei inländischen B2B-Umsätzen. Grundlage ist das neue Wachstumschancengesetz. Die Pflicht zur Ausstellung greift später – gestaffelt nach Unternehmensgröße. Wer nur an Endkunden verkauft, ist nicht betroffen. Hier findest du die wichtigsten Fristen auf einen Blick.
Die wichtigsten Termine im Überblick
Ab 1. Januar 2025:
- Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen elektronische Rechnungen im neuen Format (gemäß EN 16931) empfangen und verarbeiten können – bei inländischen B2B-Umsätzen.
- Für Rechnungen an Endkunden (B2C) gelten weiterhin keine Formatvorgaben – PDF-Rechnungen sind hier weiterhin zulässig.
- Eine Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen besteht noch nicht – diese startet stufenweise ab 2027.
Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026:
- Unternehmen dürfen weiterhin Rechnungen in Papierform oder in anderen elektronischen Formaten (z. B. PDF) ausstellen – sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.
Bis 31. Dezember 2027:
- Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von weniger als 800.000 € im Jahr 2026 sind bis Ende 2027 von der Ausstellungspflicht ausgenommen.
- Die Nutzung von EDI-Verfahren bleibt zulässig – sofern sie den Anforderungen der E-Rechnungsverordnung entsprechen und der Empfänger zustimmt.
Ab 1. Januar 2028:
- Für alle inländischen B2B-Umsätze besteht eine Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im neuen Format – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Hinweis: Es gibt Ausnahmen – zum Beispiel für Rechnungen unter 250 € (sog. Kleinstbetragsrechnungen). Auch Kleinunternehmer sind von der E-Rechnungspflicht betroffen, wenn sie inländische B2B-Leistungen erhalten oder selbst erbringen.
Hier findest du unseren ausführlichen Artikel zur E-Rechnung.
Praktische Umsetzung für Online-Händler
Auch wenn du selbst erst ab 2027 oder 2028 zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet bist: Ab 2025 musst du bereits E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können – etwa von Lieferanten oder Dienstleistern. Nutze die Übergangszeit, um deine Buchhaltungssoftware vorzubereiten, das neue Rechnungsformat kennenzulernen und interne Abläufe rechtzeitig umzustellen.
Bürokratieentlastungsgesetz: Weniger Papierkram ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV). Es soll Unternehmen von formellen Pflichten entlasten und einige digitale Verfahren vereinfachen. Die wichtigsten Punkte für Online-Händler:
Kürzere Aufbewahrungsfristen (ab 2027)
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für geschäftliche Unterlagen wird von zehn auf acht Jahre verkürzt – gilt aber erst für Unterlagen ab dem Geschäftsjahr 2027. Betroffen sind unter anderem:
- Rechnungskopien
- Kontoauszüge
- Lohn- und Gehaltslisten
- Weitere Buchungsbelege
Für 2025 ändert sich an deiner Aufbewahrungspflicht noch nichts – aber es ist gut, die Änderung im Blick zu behalten.
Digitale Vertragsabschlüsse
Verträge können – wie bisher schon häufig praktiziert – auch vollständig digital abgeschlossen werden. Das BEG IV stellt nun ausdrücklich klar:
- Ein Vertrag per E-Mail ist rechtlich wirksam.
- Auch ein Klick auf einen Bestätigungs-Button kann ausreichend sein.
- Eine handschriftliche Unterschrift ist nur dann nötig, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorschreibt (z. B. bei Mietverträgen oder Bürgschaften).
Das erleichtert z. B. den Abschluss von Arbeitsverträgen oder Dienstleistungsverträgen im E-Commerce.
Entfall der Hotelmeldepflicht
Für deutsche Staatsangehörige entfällt seit dem 1. Januar 202 die Hotelmeldepflicht bei Geschäftsreisen – eine kleine, aber willkommene Vereinfachung.
EU-KI-Verordnung: Erste Pflichten ab Februar 2025
Seit dem 2. Februar 2025 gilt die neue EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Sie regelt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb der EU – abgestuft nach dem Risiko der jeweiligen Anwendung. Auch Unternehmen, die KI-Tools wie Chatbots, Produktempfehlungen oder automatisierte Analysen nutzen, sollten jetzt prüfen, ob und wie sie betroffen sind.
Verbotene KI-Anwendungen
Bereits seit Februar 2025 ist der Einsatz bestimmter KI-Praktiken in der EU untersagt. Verboten sind insbesondere Systeme, die eine eindeutige Bedrohung für Sicherheit, Rechte oder den Lebensunterhalt von Menschen darstellen – etwa:
- KI-basierte Manipulation und Täuschung zur gezielten Verhaltensbeeinflussung
- Social Scoring: Bewertung und Schlechterstellung von Personen auf Basis von Verhalten oder Eigenschaften
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz
- Kategorisierung von Personen anhand biometrischer Daten wie ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung
Schulungspflichten für Unternehmen
Wichtig: Unternehmen, die KI-Systeme im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einsetzen, müssen sicherstellen, dass betroffene Mitarbeitende über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Das bedeutet:
- Regelmäßige, nachweisbare Schulungen
- Verständnis für Funktionsweise und Risiken der eingesetzten KI
Hochrisiko-KI: Strenge Anforderungen ab 2026
Bestimmte KI-Systeme, die erhebliche Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte bergen, gelten künftig als Hochrisiko-KI. Dazu zählen z. B. KI-Anwendungen im Gesundheitswesen, in der Bildung oder im Personalmanagement. Für solche Systeme gelten strenge Auflagen: Konformitätsprüfungen, technische Dokumentationen und laufende Überwachung sind verpflichtend – vor dem Inverkehrbringen und im Betrieb.
Für die meisten Online-Händler dürften solche Systeme aktuell keine Rolle spielen – dennoch empfiehlt es sich, genutzte KI-Anwendungen intern zu dokumentieren und regelmäßig zu bewerten.
Praxistipp:
Dokumentiere, wo du KI bereits einsetzt – zum Beispiel bei Chatbots, automatisierten Kundenservice-Antworten oder Produktempfehlungen. So behältst du den Überblick und kannst frühzeitig erkennen, ob Schulungspflichten oder andere Anforderungen greifen. Wer vorbereitet ist, muss später nicht hinterherräumen.
Energieverbrauchskennzeichnungspflicht für Smartphones und Tablets ab 20. Juni 2025
Ab dem 20. Juni 2025 gilt die EU-Verordnung 2023/1669. Sie schreibt eine neue Energieverbrauchskennzeichnung für Smartphones und Tablets vor, die ab diesem Zeitpunkt erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Auf die Art sollen Verbraucher transparenter über Energieeffizienz und Nachhaltigkeit informiert werden.
Was steht auf dem neuen Label?
Zusätzlich zur Energieeffizienzklasse enthalten die neuen EU-Labels erstmals auch Informationen zu:
- Sturzresistenz
- Reparierbarkeit (als Skala)
- Schutzgrad gegen Wasser und Fremdkörper
Wer ist betroffen?
Die Pflicht betrifft in erster Linie Hersteller und Importeure, die Smartphones oder Tablets ab dem 20. Juni 2025 erstmals in der EU auf den Markt bringen – also in Verkehr bringen.
Online-Händler oder Wiederverkäufer, die bereits gekennzeichnete Geräte weiterverkaufen, sind in der Regel nicht verpflichtet, die Energiekennzeichnung selbst anzubringen.
Wenn du jedoch Produkte direkt aus dem Nicht-EU-Ausland importierst und selbst auf dem Markt bereitstellst, kannst du als Inverkehrbringer gelten – und musst die Vorschriften einhalten. Unsere Empfehlung: Kläre im Zweifel deine Rolle rechtzeitig.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Deadline 28. Juni 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Online-Anbieter, ihre Webseiten, Shops und digitalen Dienste barrierefrei zu gestalten – also so, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen problemlos genutzt werden können.
Wer muss aktiv werden?
Die neuen Barrierefreiheitsregeln gelten für Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen anbieten, unter anderem:
- E-Book-Lesegeräte und andere elektronische Geräte mit Bildschirm
- Online-Shops, Buchungsplattformen und andere digitale Verbraucherdienstleistungen
- Apps oder Webseiten mit Verkaufs-, Bestell- oder Servicefunktionen
Wichtig: Auch die Online-Präsentation (z. B. dein Webshop) muss barrierefrei zugänglich sein – inklusive Navigation, Zahlungsprozess und Produktdarstellung.
Wer ist ausgenommen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € müssen ihre Dienstleistungen nicht zwingend barrierefrei anbieten – können dies aber freiwillig tun.
Mehr erfahren
Alle Details und praktische Tipps findest du in unserem ausführlichen Artikel:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Online-Händler jetzt wissen müssen
Ende der OS-Plattform: Link entfernen bis 20. Juli 2025
Die Online-Streitschlichtungsplattform wird am 20. Juli 2025 eingestellt.
Was bedeutet das für dich?
- Bis 20. Juli 2025: OS-Link aus Webseite, AGB und Impressum vollständig entfernen
- Weiterhin erforderlich: Hinweise auf Streitschlichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben bestehen
Wichtig: Entferne nur den Link zur OS-Plattform – allgemeine Informationen zur Streitschlichtung müssen weiterhin in deinen Rechtstexten stehen.
Diese Änderung betrifft so gut wie alle Online-Händler. Lies dazu auch unseren ausführlichen Artikel:
OS-Plattform eingestellt – was Online-Händler jetzt tun müssen
Neues Batterierecht ab August 2025
Am 18. August 2025 tritt das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft. Es ersetzt das bisherige Batteriegesetz und setzt die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) in deutsches Recht um. Ziel ist mehr Nachhaltigkeit, bessere Rückverfolgbarkeit und höhere Sammelquoten.
Wichtige Neuerungen im Überblick
Neue Kennzeichnungspflichten:
- Pflicht zur Anbringung eines QR-Codes auf Batterien
- Einführung eines digitalen Batteriepasses zur Rückverfolgbarkeit
- CO₂-Fußabdruck von Batterien muss offengelegt werden (gilt gestaffelt ab 2025 je nach Batterietyp)
Austauschbarkeit und Ersatzteile:
- Ab 2027: Batterien in Geräten müssen grundsätzlich leicht entnehmbar und austauschbar sein
- Hersteller müssen mindestens fünf Jahre lang Ersatzteile bereitstellen
Strengere Sammel- und Recyclingpflichten:
- Höhere gesetzliche Sammelquoten für Altbatterien
- Verpflichtende Recycling- und Verwertungsziele
- Mehr Transparenz entlang der Lieferkette
Wer ist betroffen?
Die Regelungen gelten für alle Unternehmen, die Batterien oder Geräte mit eingebauten Batterien in Verkehr bringen – also auch für Online-Händler, die solche Produkte verkaufen. Wer importiert, herstellt oder erstmals in den EU-Markt einführt, unterliegt zusätzlichen Pflichten.
Empfehlung: Prüfe rechtzeitig deine Lieferkette, aktualisiere Produktinformationen und kläre, ob Verträge mit Herstellern angepasst werden müssen – insbesondere hinsichtlich Austauschbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und CO₂-Angaben.
Data Act: Neue Informationspflichten ab September 2025
Am 12. September 2025 tritt der EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) in Kraft. Er betrifft Hersteller und Anbieter von vernetzten Produkten und verbundenen Diensten – aber auch Händler, die solche Produkte vertreiben.
Wer ist betroffen?
Die Informationspflichten gelten für Unternehmen, die vernetzte Produkte oder verbundene Dienste anbieten oder verkaufen – darunter:
- Smart-Home-Geräte (z. B. smarte Thermostate, Lichtsysteme)
- Vernetzte Haushaltsgeräte (z. B. WLAN-fähige Waschmaschinen)
- IoT-Produkte mit Datenschnittstelle
- Wearables mit Datenverbindung (z. B. Fitness-Tracker, Smartwatches)
Neue Informationspflichten
Vor Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Leasingvertrags müssen Kunden darüber informiert werden:
- Welche Daten durch das Produkt oder den Dienst generiert oder erfasst werden
- Wie und unter welchen Bedingungen Nutzer:innen auf diese Daten zugreifen können
- Wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist und in welchem Umfang sie erfolgt
Was du jetzt vorbereiten solltest
- Stelle fest, welche Daten bei deinen Produkten verarbeitet werden (inkl. verbundene Dienste)
- Kläre mit Herstellern oder Lieferanten, welche Informationen du erhältst – und passe ggf. die Verträge an
- Regle klar, wer wofür verantwortlich ist – intern wie extern
- Implementiere die Informationspflichten in deinem Onlineshop – gut sichtbar vor Vertragsschluss
- Für stationäre Geschäfte: Informiere Kund:innen durch Aushänge, Infotafeln oder QR-Codes
Entwaldungsfreie Lieferketten: Frist bis Ende 2025
Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115) gilt bereits seit Juni 2023 – mit gestaffelten Umsetzungsfristen. Ziel ist es, Produkte, die zur globalen Entwaldung beitragen, nur noch in die EU einzuführen oder zu verkaufen, wenn ihre Herkunft vollständig dokumentiert und entwaldungsfrei ist.
Neue Fristen nach Verschiebung
- Große Unternehmen: müssen die Vorgaben bis spätestens 30. Dezember 2025 umsetzen
- KMU: haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit
Betroffene Produkte
Die Verordnung betrifft den Import und Verkauf von:
- Holz und Holzprodukten
- Kaffee
- Kakao
- Soja-Produkten
- Palmöl und palmölhaltigen Produkten
- Rinder- und Lederprodukten
Was Händler jetzt tun müssen
Online-Händler, die mit betroffenen Produkten handeln, müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind – inklusive Geolokalisierung der Anbauflächen. Das kann vor allem für kleine Unternehmen aufwendig sein, bietet aber auch Chancen für glaubwürdig nachhaltige Geschäftsmodelle.
Cybersicherheit: NIS-2-Richtlinie kommt
Mit der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 verpflichtet die EU Mitgliedstaaten dazu, strengere Sicherheitsanforderungen für Unternehmen mit kritischen digitalen Infrastrukturen einzuführen. In Deutschland soll dies über das geplante NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) erfolgen. Eigentlich hätte das Gesetz bis Oktober 2024 in Kraft treten sollen – die Umsetzung verzögert sich aber. Dennoch sollten Unternehmen sich jetzt vorbereiten.
Wer ist betroffen?
Die Richtlinie gilt künftig für Unternehmen aus bestimmten Marktsektoren – z. B. Energie, Verkehr, digitale Dienste, Postdienste, Gesundheitswesen, Abfallwirtschaft oder öffentliche Verwaltung. Zusätzlich müssen folgende Größenmerkmale erfüllt sein:
- Mindestens 50 Mitarbeitende
- Und/oder mindestens 10 Millionen Euro Jahresumsatz
Ob dein Unternehmen betroffen ist, hängt also nicht nur von der Größe, sondern auch von der Branche ab.
Selbstprüfung beim BSI
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet eine offizielle NIS-2-Betroffenheitsprüfung an. Dort kannst du schnell prüfen, ob dein Unternehmen unter die geplante Regelung fallen könnte.
Empfohlene Maßnahmen – auch ohne Pflicht
Auch wenn dein Unternehmen nicht unmittelbar betroffen ist, lohnt sich eine kritische Prüfung deiner IT-Sicherheit. Die NIS-2-Vorgaben setzen hohe Standards, die auch für kleinere Unternehmen sinnvoll sind:
- IT-Security-Audit durchführen (z. B. Schwachstellenanalyse)
- Mitarbeiterschulungen zur Erkennung von Sicherheitsvorfällen
- Backup- und Wiederherstellungsprozesse regelmäßig testen
- Incident-Response-Plan entwickeln und dokumentieren
Deine Checkliste für 2025: So bleibst du rechtssicher
Sofort umsetzen (bereits in Kraft)
- Prüfe deine Kleinunternehmer-Berechtigung nach neuen Umsatzgrenzen
- Stelle sicher, dass du E-Rechnungen empfangen und verarbeiten kannst
- Nutze die kürzeren Aufbewahrungsfristen (8 statt 10 Jahre)
- Dokumentiere alle genutzten KI-Tools und plane Mitarbeiterschulungen
- Prüfe deine Cybersicherheitsmaßnahmen
Bis Juni 2025
- Prüfe Barrierefreiheit deines Onlineshops (Deadline: 29. Juni)
- Bereite Energiekennzeichnung für Smartphones/Tablets vor (ab 20. Juni)
Bis Juli 2025
- Entferne OS-Link aus Website, AGB und Impressum (bis 20. Juli)
Bis Jahresende 2025
- Stelle entwaldungsfreie Lieferketten sicher (große Unternehmen bis 30. Dezember)
- Bereite neues Batterierecht vor (ab 18. August)
- Implementiere Data Act-Anforderungen (ab 12. September)
Langfristig planen
- Bereite E-Rechnung-Pflicht vor (vollständig ab 2028)
- Plane Batterieaustauschbarkeit für 2027
- Prüfe KMU-Frist für Entwaldungsverordnung (bis 30. Juni 2026)
Du brauchst Unterstützung bei der Umsetzung?
Die rechtlichen Änderungen 2025 sind umfangreich – aber mit einem soliden Set an aktuellen Rechtstexten bleibst du gut aufgestellt. Bei onwalt.de erhältst du AGB, Datenschutzerklärungen und Impressen, die automatisch aktualisiert werden, wenn sich rechtliche Anforderungen ändern.
Wenn du onwalt-Kunde bist, informieren wir dich automatisch und rechtzeitig, sobald neue Gesetze für dich relevant werden oder deine Rechtstexte ein Update erhalten.
Rechtsnormen
§ 19a UStG (Kleinunternehmerregelung)
BEG IV (Bürokratieentlastungsgesetz IV)
EU-KI-Verordnung 2024/1689 (KI-Verordnung der EU)
EU-Verordnung 2023/1669 (Energiekennzeichnung für Smartphones und Tablets)
BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
BFSGV (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
EU-Batterieverordnung 2023/1542 (neues EU-Batterierecht)
EU Data Act 2023/2854 (Datenzugang bei vernetzten Produkten)
EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 (Nachhaltige Lieferketten)
Links
Wachstumschancengesetz (FAQ des BMF zur E-Rechnung)