OS-Plattform wird eingestellt – das musst du als Online-Händler jetzt tun

Zum 20. Juli 2025 beendet die EU die OS-Plattform. In diesem Artikel erfährst du kompakt, was das für Online-Händler bedeutet, welche Pflichthinweise weiterhin bestehen und wie du bestehende Unterlassungserklärungen jetzt sorgfältig prüfen und kündigen kannst.

Abschied von der OS-Plattform: Hintergrund und Gründe

Die EU hat beschlossen, die sogenannte OS-Plattform (europäische Plattform zur Online-Streitschlichtung) einzustellen. Die Plattform war 2016 mit dem Ziel eingeführt worden, eine einfache Möglichkeit für die außergerichtliche Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Händlern im E-Commerce anzubieten. Alle Online-Anbieter und Online-Marktplätze mussten seitdem auf ihren eigenen Webseiten auf sie hinweisen und verlinken.

Da sich die OS-Plattform in der Praxis nicht durchgesetzt hat, entzieht die Kommission ihr jetzt im Rahmen der EU-Verordnung 2024/3228 die Rechtsgrundlage und stellt die Plattform zum 20. Juli 2025 ersatzlos ein.

Von der Schließung der Europäischen OS-Plattform sind aber die sonstigen Stellen für die außergerichtliche Streitbeilegung nicht betroffen. Die in Deutschland und den übrigen EU-Mitgliedsstaaten eingerichteten Verbraucherschlichtungsstellen bleiben bestehen und arbeiten unverändert weiter.

Was Online-Händler jetzt tun müssen

Ab dem 20.07.2025 entfällt die Pflicht zum Hinweis und zur Verlinkung auf die OS-Plattform. Ab dem 20.07.2025 um 00:01 Uhr muss jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform entfernt werden. Dies betrifft vor allem Hinweise und Links

  • im Impressum,
  • in AGB,
  • in E-Mail-Signaturen und
  • sonstige Angaben.

Der Hinweis muss in sämtlichen Angeboten entfernt werden, auch bei Angeboten auf Etsy, Amazon, eBay, Facebook, Instagram usw.

Wer dann noch auf die OS-Plattform verweist, riskiert wegen Irreführung der Kunden eine Abmahnung.

Hinweis nach ADR-Richtlinie bleibt bestehen!

Die Einstellung der OS-Plattform ändert nichts daran, dass Online-Anbieter weiterhin nach der sogenannten ADR-Richtlinie darüber informieren müssen, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einer alternativen Streitbeilegung teilzunehmen.

Der bisherige Hinweis

„Wir sind verpflichtet/bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“ bzw. „Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“

muss also auch nach dem 19.07.2025 weiterhin dargestellt werden. Dieser Hinweis wird oft im Zusammenhang mit dem Verweis auf die OS-Plattform im Impressum oder in AGB gebracht und sollte dort auch stehenbleiben.

Was tun mit alten Unterlassungserklärungen?

Während der Link zur OS-Plattform von Verbrauchern kaum genutzt wurde, war sein Fehlen für Wettbewerber und Abmahnverbände ein häufiges Ziel für Abmahnungen. Insbesondere der „Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ (IDO-Verband) hat in den vergangenen Jahren viele Unterlassungserklärungen von Online-Händlern eingesammelt. Die Online-Händler haben sich darin verpflichtet, auf die OS-Plattform hinzuweisen und auf diese zu verlinken, und für den Fall, dass sie das nicht (mehr) tun, die Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen.

Risiko Vertragsstrafe: Bestehende Pflichten genau prüfen

Das Problem dabei ist, dass die Einstellung der OS-Plattform nicht automatisch sämtliche Pflichten aus der Unterlassungserklärung entfallen lässt. Ob eine Vertragsstrafe weiterhin droht, hängt von der Formulierung der Unterlassungserklärung ab.

So ist z. B. bei der Verpflichtung, jeweils nur auf die „gültige OS-Plattform zu verlinken“, keine Kündigung notwendig. Bei der Verpflichtung auf www.ec.europa.eu/consumers/odr zu verlinken, könnten Gerichte annehmen, dass die Verpflichtung formal weiter besteht, auch wenn die Plattform nicht mehr existiert.

Wenn du eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben hast, solltest du nun sorgfältig prüfen, ob du diese kündigen musst.

Unser Rat: Kündigung gut vorbereiten Kündige deine Unterlassungserklärung rechtzeitig vor dem 20. Juli 2025 mit Verweis auf die neue Rechtslage. Sollten weitere Punkte abgemahnt worden sein, beschränke die Kündigung auf den Aspekt der OS-Plattform. Die Kündigung muss im Original unterschrieben werden. Verschicke sie so, dass Du den Zugang beim Empfänger nachweisen kannst. Bei Unsicherheiten sprich uns gerne an.