OS-Plattform wird eingestellt

Am 20. Juli 2025 hat die EU die OS-Plattform abgeschaltet. In diesem Artikel erfährst du kompakt, was das für Deinen Online-Auftritt bedeutet, welche Hinweispflichten weiterhin bestehen und wie du mit bestehenden Unterlassungserklärungen umgehen kannst.

Abschied von der OS-Plattform

Die EU hat beschlossen, die OS-Plattform (europäische Plattform zur Online-Streitschlichtung) einzustellen. Die Plattform war 2016 mit dem Ziel eingeführt worden, eine einfache Möglichkeit für die außergerichtliche Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Händlern im E-Commerce anzubieten. Alle Online-Anbieter und Online-Marktplätze haben seitdem auf die OS-Plattform hinweisen und dorthin verlinken müssen.

Da sich die OS-Plattform in der Praxis nicht durchgesetzt hat, hat die Kommission ihr mit der Verordnung 2024/3228 die Rechtsgrundlage entzogen und die Plattform zum 20. Juli 2025 ersatzlos eingestellt.

Von der Schließung der Europäischen OS-Plattform sind aber sonstige Stellen für außergerichtliche Streitbeilegungen nicht betroffen. Die in Deutschland und den übrigen EU-Staaten eingerichteten Verbraucherschlichtungsstellen bleiben bestehen und arbeiten unverändert weiter.

Was Onlinehändler und Dienstleister jetzt tun müssen

Seit dem 20. 7. 2025 ist die OS-Plattform entfallen. Hinweise auf eine Schlichtungsmöglichkeit über diese Plattform sind seitdem folglich nicht mehr richtig. Da irreführende Hinweise gegenüber Verbrauchern ein Anlass für Abmahnungen sein können, müssen die bisherigen Hinweise auf die OS-Plattform jetzt unverzüglich entfernt werden. Dies betrifft vor allem Hinweise und Links

Neben Onlinehändlern sind auch alle weiteren Unternehmer betroffen, die gegenüber Verbrauchern im Internet Leistungen anbieten – also auch Dienstleister wie Berater, Coaches, Kursanbieter etc.

  • im Impressum von Webseiten aller Art,
  • in AGB von Onlineshops,
  • auf Online-Marktplätzen (eBay, Etsy, Amazon etc.),
  • im Impressum und in AGB von Social-Media-Profilen (Facebook, Instagram etc.),
  • in E-Mail-Signaturen und
  • auf allen sonstigen Online-Präsenzen.

Wer jetzt noch auf die OS-Plattform verweist, riskiert eine Abmahnung wegen Irreführung.

Lösung für unsere Mandanten

Automatische Updates für Social-Media-Pakete

In allen Rechtstexte-Paketen, bei denen wir den Text hosten und dir hierfür einen speziellen Link zur Verfügung stellen, werden wir den Hinweis auf die OS-Plattform automatisch entfernen, sobald die OS-Plattform abgeschaltet wird. Das betrifft die Rechtstexte für

Wenn Du unseren Service für diese Plattformen nutzt, aktualisieren wir Deine Rechtstexte automatisch in der Nacht zum 20.7.2025, ohne dass Du etwas tun musst.

Handlungsoptionen für die AGB der übrigen Rechtstexte-Pakete

Für alle übrigen Rechtstexte-Pakete von uns haben wir aktualisierte AGB zum Herunterladen bereitgestellt (Login auf onwalt.de erforderlich). Soweit noch nicht erledigt, lade Dir jetzt die seit 20.7.2025 neuen AGB herunter und ersetze die alten AGB auf Deiner Webseite, in Deinem Onlineshop oder auf Deiner Plattform.

Soweit Online-Marktplätze wie Amazon, eBay und Etsy eine Option zur Einbindung des OS-Links eingerichtet haben, müssen Verkäufer auf diesen Plattformen außerdem darauf achten, dass die entsprechende Option ab dem 20.7.2025 deaktiviert wird - entweder von der Plattform selbst oder eben vom Verkäufer.

OS-Link entfernen bei Amazon

Bei Amazon findest Du im Bereich „Ihre Informationen und Richtlinien“ > „Impressum & Info zum Verlkäufer“ > „Links an Websites zur Online-Streitbeilegung“ zwei Checkboxen. Du musst beide deaktivieren:

Einstellungen im Verkäuferkonto, um OS-Link zu entfernen

OS-Link entfernen bei eBay

Bei eBay findest Du im Bereich „Personenbezogene Daten und Datenschutz“ > „Öffentliche Informationen zum Unternehmen“ > „Weitere Angaben“ einen Text, den Du löschen musst:

Einstellungen im Verkäuferkonto, um OS-Link zu entfernen

OS-Link entfernen bei Etsy

Bei Etsy findest Du im Bereich „Einstellungen“ > „AGB-Einstellungen“ > „Stornierungen“ eine Checkbox, die Du deaktivieren musst:

Einstellungen im Verkäuferkonto, um OS-Link zu entfernen

Sonstige Informationen

Hinweis nach ADR-Richtlinie bleibt bestehen!

Die OS-Plattform war immer nur eine von mehreren Optionen, ein Streibeilegungsverfahren einzuleiten. Die sonstigen Schlichtungsstellen nehmen ihre Aufgaben unverändert wahr. Daher ändert die Schließung der OS-Plattform nichts daran, dass Online-Anbieter weiterhin nach der ADR-Richtlinie (ADR = „Alternative Dispute Resolution“, auf deutsch „Alternative Streitbeilegung“) darüber informieren müssen, ob sie generell bereit oder verpflichtet sind, an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Der bisherige Hinweis

„Wir sind verpflichtet/bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“ bzw. „Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“

muss also auch nach dem 19.07.2025 weiterhin dargestellt werden. Dieser Hinweis wird oft im Zusammenhang mit dem Verweis auf die OS-Plattform im Impressum oder in AGB gebracht und sollte dort auch stehenbleiben.

Was tun mit alten Unterlassungserklärungen?

Während der Link zur OS-Plattform von Verbrauchern kaum genutzt wurde, war sein Fehlen für Wettbewerber und Abmahnverbände ein häufiges Ziel für Abmahnungen. Insbesondere der „Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ (IDO-Verband) hat in den vergangenen Jahren viele Unterlassungserklärungen von Online-Händlern eingesammelt. Die Online-Händler haben sich darin verpflichtet, auf die OS-Plattform hinzuweisen und auf diese zu verlinken, und für den Fall, dass sie das nicht (mehr) tun, die Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen.

Risiko Vertragsstrafe: Bestehende Pflichten genau prüfen

Das Problem dabei ist, dass die Einstellung der OS-Plattform nicht automatisch sämtliche Pflichten aus der Unterlassungserklärung entfallen lässt. Ob eine Vertragsstrafe weiterhin droht, hängt von der Formulierung der Unterlassungserklärung ab.

Enthält die Unterlassungserklärung die Verpflichtung, auf www.ec.europa.eu/consumers/odr zu verlinken, könnten Gerichte annehmen, dass die Verpflichtung formal weiter besteht, auch wenn die Plattform nicht mehr existiert.

Wenn du eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben hast, solltest du nun sorgfältig prüfen, ob du diese kündigen musst.

Unser Rat: Wenn Du im Zusammenhang mit der OS-Plattform eine Unterlassungserklärung abgegeben hast, prüfe deren Inhalt sorgfältig. Falls Du die eingegangene Verpflichtung nicht weiter erfüllen kannst, weil die OS-Plattform entfällt, kann eine Kündigung sinnvoll sein. Sollte Deine Unterlassungserklärung weitere Punkte umfassen, beschränke die Kündigung auf den Aspekt der OS-Plattform. Bei Fragen stehen wir Dir gern zur Verfügung.

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