Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Einheitliche Identifizierung und reibungsloser Handel: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ist ein essenzieller Bestandteil für Unternehmen im EU-weiten Geschäftsverkehr. Erfahre, wie diese Nummer die Steuerabrechnung optimiert, Unternehmensbeziehungen vereinfacht und an welchen Stellen sie noch für dein Unternehmen wichtig ist.

Wozu dient die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) ist ein EU-weit vereinheitlichtes Merkmal zur eindeutigen Identifizierung steuerpflichtiger Personen und Gesellschaften. Sie dient einerseits den Finanzämtern bei der Abrechnung der Umsatzsteuer. Andererseits können Geschäftspartner mit dieser Nummer untereinander ihre Unternehmereigenschaft nachweisen.
In Deutschland nimmt die Umsatzsteuer-ID zugleich die Funktion der Wirtschafts-Identifikationsnummer wahr, die in manchen anderen EU-Ländern eine separate Nummer ist.
Unterschied zwischen Umsatzsteuer-ID und persönlicher Steuernummer
Im Gegensatz zur persönlichen Steuernummer im Format „012/345/67890“ ist die Umsatzsteuer-ID ein 11-stelliger Code, bestehend aus zwei Buchstaben als Länderkennzeichen (in Deutschland immer „DE“) und 9 anschließenden Ziffern. In Deutschland kann die Nummer also z.B. „DE123456789“ lauten.
Vorteile der Umsatzsteuer-ID
Als Verkäufer bist du nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuer-ID zu führen, aber die Nummer bringt dir einige Vorteile:
- Wenn du Waren im EU-Ausland einkaufst, zum Beispiel Stoffe oder andere Materialien, die du weiterverarbeiten willst, kannst du die ausländische Umsatzsteuer sparen. Denn wenn du bei deinem Wareneinkauf deine Umsatzsteuer-ID nennst, kann der ausländische Verkäufer auf die Erhebung der ausländischen Umsatzsteuer verzichten. Damit zahlst du also nur den Nettobetrag. Ohne die Nummer muss der ausländische Verkäufer die ausländische Umsatzsteuer aufschlagen (meist im Bereich von 15%-25%), die du vom inländischen Finanzamt nicht erstattet erhältst.
- Auch wenn du selbst an Unternehmenskunden im EU-Ausland etwas verkaufen willst, bist du mit einer Umsatzsteuer-ID im Vorteil: Denn diesen Käufern kannst du deine Ware ohne deutsche Umsatzsteuer anbieten. Dadurch kannst du einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern haben.
- Es gibt auch noch Datenschutz-Argument für die Verwendung einer Umsatzsteuer-ID: Du kannst diese Nummer auf allen Briefbögen und Rechnungen anstelle deiner persönlichen Steuernummer verwenden. Anhand der persönlichen Steuernummer können Dritte dein Finanzamt und den zuständigen Bearbeiter herausfinden und so z.B. telefonisch an persönliche Steuerdaten von dir kommen. Die Umsatzsteuer-ID hingegen ist lässt keine Rückschlüsse auf diese Informationen zu.
Umsatzsteuer-ID online beantragen
Die Umsatzsteuer-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag erteilt. Sie kann von allen unternehmerisch tätigen Personen beantragt werden. Das BZSt hält für die Beantragung ein Online-Formular bereit. Innerhalb rund einer Woche wird dir die Nummer per Post mitgeteilt. Antrag und Zuteilung sind kostenfrei.
Hier kommst du direkt zum Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-ID beim BZSt.
Umsatzsteuer-ID gehört zu den Pflichtangaben im Impressum
Sobald du eine Umsatzsteuer-ID hast, musst du diese im Impressum deines Shops bzw. deiner sonstigen unternehmerischen Webseite angeben. Die Nummer gehört zu den gesetzlichen Pflichtangaben im Impressum.
Auch wenn du Kleinunternehmer bist (§ 19 UStG) oder deine Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind (z.B. aufgrund § 4 UStG), musst du deine Umsatzsteuer-ID im Impressum angeben - wenn du eine solche Nummer erhalten hast.
Überprüfung fremder Umsatzsteuer-IDs
Wenn du später eine Rechnung an ein Unternehmen im EU-Ausland unter Verzicht auf die Umsatzsteuer stellen willst, lass dir zuvor dessen Ust.-IdNr. geben und überprüfe diese online:
- Online-Tool des Bundeszentralamts für Steuern: evatr.bff-online.de.
- Online-Tool der EU-Kommission: ec.europa.eu/taxation_customs/vies
Damit gehst du sicher, dass du es mit einem steuerlich ordnungsgemäß angemeldeten Geschäftspartner zu tun hast. Denn sollte der Rechnungsempfänger kein Unternehmer sein oder sollte seine Umsatzsteuer-ID falsch sein, musst du bei einer Steuerprüfung damit rechnen, dass du die entfallene Umsatzsteuer aus eigener Tasche nachzahlen musst.
Rechtsnormen
§ 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen, Rechnungsinhalt)
§ 27a UStG (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
§ 19 UStG (Kleinunternehmer)
Links
Umsatzsteuer-ID beantragen beim Bundeszentralamt für Steuern
Umsatzsteuer-ID prüfen (Online-Tool des Bundeszentralamts für Steuern)
Umsatzsteuer-ID prüfen (Online-Tool der EU-Kommission)
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