Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Einheitliche Identifizierung und reibungsloser Handel: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ist ein essenzieller Bestandteil für Unternehmen im EU-weiten Geschäftsverkehr. Erfahren Sie, wie diese Nummer die Steuerabrechnung optimiert, Unternehmensbeziehungen vereinfacht und an welchen Stellen sie noch für Ihr Unternehmen wichtig ist.

Wozu dient die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) ist ein EU-weit vereinheitlichtes Merkmal zur eindeutigen Identifizierung steuerpflichtiger Personen und Gesellschaften. Sie dient einerseits den Finanzämtern bei der Abrechnung der Umsatzsteuer. Andererseits können Geschäftspartner mit dieser Nummer untereinander ihre Unternehmereigenschaft nachweisen.

In Deutschland nimmt die Umsatzsteuer-ID zugleich die Funktion der Wirtschafts-Identifikationsnummer wahr, die in manchen anderen EU-Ländern eine separate Nummer ist.

Unterschied zwischen Umsatzsteuer-ID und persönlicher Steuernummer

Im Gegensatz zur persönlichen Steuernummer im Format „012/345/67890“ ist die Umsatzsteuer-ID ein 11-stelliger Code, bestehend aus zwei Buchstaben als Länderkennzeichen (in Deutschland immer „DE“) und 9 anschließenden Ziffern. In Deutschland kann die Nummer also z.B. „DE123456789“ lauten.

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Vorteile der Umsatzsteuer-ID

Als Verkäufer sind Sie nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuer-ID zu führen, aber die Nummer bringt Ihnen einige Vorteile:

  • Wenn Sie Waren im EU-Ausland einkaufen, zum Beispiel Stoffe oder andere Materialien, die Sie weiterverarbeiten wollen, können Sie die ausländische Umsatzsteuer sparen. Denn wenn Sie bei Ihrem Wareneinkauf Ihre Umsatzsteuer-ID nennen, kann der ausländische Verkäufer auf die Erhebung der ausländischen Umsatzsteuer verzichten. Damit zahlen Sie also nur den Nettobetrag. Ohne die Nummer muss der ausländische Verkäufer die ausländische Umsatzsteuer aufschlagen (meist im Bereich von 15%-25%), die Sie vom inländischen Finanzamt nicht erstattet erhalten.
  • Auch wenn Sie selbst an Unternehmenskunden im EU-Ausland etwas verkaufen wollen, sind Sie mit einer Umsatzsteuer-ID im Vorteil: Denn diesen Käufern können Sie Ihre Ware ohne deutsche Umsatzsteuer anbieten. Dadurch können Sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern haben.
  • Es gibt auch noch Datenschutz-Argument für die Verwendung einer Umsatzsteuer-ID: Sie können diese Nummer auf allen Briefbögen und Rechnungen anstelle Ihrer persönlichen Steuernummer verwenden. Anhand der persönlichen Steuernummer können Dritte Ihr Finanzamt und den zuständigen Bearbeiter herausfinden und so z.B. telefonisch an persönliche Steuerdaten von Ihnen kommen. Die Umsatzsteuer-ID hingegen ist lässt keine Rückschlüsse diese Informationen zu.

Umsatzsteuer-ID online beantragen

Die Umsatzsteuer-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag erteilt. Sie kann von allen unternehmerisch tätigen Personen beantragt werden. Das BZSt hält für die Beantragung ein Online-Formular bereit. Innerhalb rund einer Woche wird Ihnen die Nummer per Post mitgeteilt. Antrag und Zuteilung sind kostenfrei.

Hier kommen Sie direkt zum Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-ID beim BZSt.

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Umsatzsteuer-ID gehört zu den Pflichtangaben im Impressum

Sobald Sie eine Umsatzsteuer-ID haben, müssen Sie diese im Impressum Ihres Shops bzw. Ihrer sonstigen unternehmerischen Webseite angeben. Die Nummer gehört zu den gesetzlichen Pflichtangaben im Impressum.

Auch wenn Sie Kleinunternehmer sind (§ 19 UStG) oder Ihre Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind (z.B. aufgrund § 4 UStG), müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-ID im Impressum angeben - wenn Sie eine solche Nummer erhalten haben.

Überprüfung fremder Umsatzsteuer-IDs

Wenn Sie später eine Rechnung an ein Unternehmen im EU-Ausland unter Verzicht auf die Umsatzsteuer stellen wollen, lassen Sie sich zuvor dessen Ust.-IdNr. geben und überprüfen Sie diese online:

Damit gehen Sie sicher, dass Sie es mit einem steuerlich ordnungsgemäß angemeldeten Geschäftspartner zu tun haben. Denn sollte der Rechnungsempfänger kein Unternehmer sein oder sollte seine Umsatzsteuer-ID falsch sein, müssen Sie bei einer Steuerprüfung damit rechnen, dass Sie die entfallene Umsatzsteuer aus eigener Tasche nachzahlen müssen.

Rechtsvorschriften

§ 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen, Rechnungsinhalt)

§ 27a UStG (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)

§ 19 UStG (Kleinunternehmer)