Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) ist ein EU-weit vereinheitlichtes Merkmal zur eindeutigen Identifizierung steuerpflichtiger Personen und Gesellschaften. Sie dient einerseits den Finanzämtern bei der Abrechnung der Umsatzsteuer. Andererseits können Geschäftspartner mit dieser Nummer untereinander ihre Unternehmereigenschaft nachweisen.
In Deutschland nimmt die Umsatzsteuer-ID zugleich die Funktion der Wirtschafts-Identifikationsnummer wahr, die in manchen anderen EU-Ländern eine separate Nummer ist.
Im Gegensatz zur persönlichen Steuernummer im Format „012/345/67890“ ist die Umsatzsteuer-ID ein 11-stelliger Code, bestehend aus zwei Buchstaben als Länderkennzeichen (in Deutschland immer „DE“) und 9 anschließenden Ziffern. In Deutschland kann die Nummer also z.B. „DE123456789“ lauten.
Als Verkäufer sind Sie nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuer-ID zu führen, aber die Nummer bringt Ihnen einige Vorteile:
Die Umsatzsteuer-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag erteilt. Sie kann von allen unternehmerisch tätigen Personen beantragt werden. Das BZSt hält für die Beantragung ein Online-Formular bereit. Innerhalb rund einer Woche wird Ihnen die Nummer per Post mitgeteilt. Antrag und Zuteilung sind kostenfrei.
Hier kommen Sie direkt zum Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-ID beim BZSt.
Sobald Sie eine Umsatzsteuer-ID haben, müssen Sie diese im Impressum Ihres Shops bzw. Ihrer sonstigen unternehmerischen Webseite angeben. Die Nummer gehört zu den gesetzlichen Pflichtangaben im Impressum.
Auch wenn Sie Kleinunternehmer sind (§ 19 UStG) oder Ihre Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind (z.B. aufgrund § 4 UStG), müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-ID im Impressum angeben - wenn Sie eine solche Nummer erhalten haben.
Wenn Sie später eine Rechnung an ein Unternehmen im EU-Ausland unter Verzicht auf die Umsatzsteuer stellen wollen, lassen Sie sich zuvor dessen Ust.-IdNr. geben und überprüfen Sie diese online:
Damit gehen Sie sicher, dass Sie es mit einem steuerlich ordnungsgemäß angemeldeten Geschäftspartner zu tun haben. Denn sollte der Rechnungsempfänger kein Unternehmer sein oder sollte seine Umsatzsteuer-ID falsch sein, müssen Sie bei einer Steuerprüfung damit rechnen, dass Sie die entfallene Umsatzsteuer aus eigener Tasche nachzahlen müssen.
Rechtsvorschriften
§ 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen, Rechnungsinhalt)
§ 27a UStG (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
§ 19 UStG (Kleinunternehmer)