Angabe von Herstellergarantiebedingungen: Was Onlinehändler wissen müssen

Herstellergarantien helfen oft beim Verkauf. Aber welche Informationen müssen Onlinehändler geben, wenn sie diese Garantien erwähnen? Die kurze Antwort: es kommt darauf an.

In einem Urteil vom 10. November 2022 (Aktenzeichen I ZR 241/19) hat der Bundesgerichtshof etwas Wichtiges entschieden: Onlinehändler brauchen nicht in jedem Fall alle Einzelheiten zu den Garantien zu zeigen. Was bedeutet diese Entscheidung genau für dich als Onlinehändler und was solltest Du über Herstellergarantien wissen, um Abmahnrisiken zu vermeiden?

Worum ging es im entschiedenen Fall?

Ein Händler hatte auf einer Angebotsseite einen Link auf das Produktdatenblatt des Herstellers gesetzt. In diesem Datenblatt fand sich ein Hinweis auf eine Herstellergarantie – jedoch ohne weitere Details wie Laufzeit oder Bedingungen. Eine Verbraucherschutzorganisation sah darin einen Wettbewerbsverstoß. Das Landgericht gab der Klage zunächst statt. Das Berufungsgericht verneinte jedoch eine Informationspflicht. Diese Einschätzung wurde wiederum in dem Beschluss bestätigt.

  • Keine allgemeine Pflicht, Verbraucher über die Bedingungen einer Herstellergarantie zu informieren.
  • Eine Informationspflicht entsteht nur, wenn die Garantie ein zentrales Verkaufsargument darstellt.
  • Ein bloßer Hinweis oder Link reicht nicht aus, um weitergehende Pflichten auszulösen.

Die rechtliche Einordnung: Informationspflichten nach dem EGBGB

Grundsätzlich müssen Onlinehändler durch das BGB bzw. EGBGB zahlreiche Informationspflichten erfüllen – etwa zur Identität des Unternehmens, zum Widerrufsrecht oder zu Vertragslaufzeiten. Für Garantien finden sich Regelungen in Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 12 EGBGB.

Diese greifen jedoch nur dann, wenn der Händler selbst eine Garantie gibt – oder wenn er eine Herstellergarantie aktiv bewirbt und sie sich damit zu eigen macht. Eine beiläufige Erwähnung oder ein Link auf ein Datenblatt genügen nicht.

Aber schon ein Hinweis auf die Herstellergarantie in der Produktbeschreibung, wie etwa „5 Jahre Garantie“ oder „5 Jahre Herstellergarantie“ oder ein Garantie-Slogan auf einem Produktfoto kann die entsprechenden Informationspflicht über die Garantien auslösen.

Der BGH folgt damit der Linie des EuGH, der bereits 2022 klarstellte, dass allein das Bestehen einer Garantie keine umfassende Informationspflicht begründet (EuGH, Urt. v. 05.05.2022, C-179/21).

Neue Pflicht ab 27. September 2026: EU-Garantie-Label kann „Verschweigen“ beenden

Viele Händler weisen absichtlich auf keine Herstellergarantie hin, um die komplexen Informationspflichten zu umgehen, die mit der Bewerbung einer Garantie verbunden sind – und damit Abmahnungen zu vermeiden.

Ab dem 27. September 2026 kann diese Strategie jedoch ins Leere laufen: Wenn für eine Ware eine Herstellergarantie/Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren besteht, musst du als Händler das EU-„Garantie-Label“ anzeigen.

Wichtig: Das hat eine klare Konsequenz – denn mit dem Pflicht-Label wird die Garantie im Shop faktisch „sichtbar“. Damit musst du dann auch die bereits heute bestehenden Informationspflichten zur Garantie vollständig erfüllen (Garantiebedingungen klar und verständlich spätestens bei Vertragsschluss).

Details zur Umsetzung (Label, Platzierung, geschachtelte Darstellung etc.) findest du hier: Neue EU-Gewährleistungs- und Garantie-Labels ab 2026.

Was bedeutet das für deine Praxis?

  • Bis einschließlich 26. September 2026 gilt weiterhin: Du musst nicht proaktiv nach Herstellergarantien suchen oder diese erläutern, wenn Du sie nicht aktiv hervorhebst.
  • Ab dem 27. September 2026 gilt zusätzlich: Wenn für ein Produkt eine Herstellergarantie/Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren besteht, musst du das EU-Garantie-Label auf der Produktseite anzeigen.
  • Wenn du eine Garantie bewirbst oder du sie ab 27.09.2026 per Garantie-Label anzeigen musst, solltest du die vollständigen Bedingungen bereitstellen – etwa über einen klar erkennbaren Link – und insgesamt die Garantiepflichten sauber erfüllen.
  • Bei bloßer Nennung in einem technischen Datenblatt (ohne aktive Bewerbung) hast Du bis 26.09.2026 grundsätzlich keine Pflicht zur weitergehenden Aufklärung.

Unser Tipp für dich:

Überlege genau, ob und wie prominent Du eine Herstellergarantie in deinem Shop hervorheben willst. Bis 26. September 2026 kannst du den Informationsaufwand oft schon dadurch reduzieren, dass du Garantien nicht als Verkaufsargument nutzt.

Ab 27. September 2026 solltest du zusätzlich im Blick haben: Wenn für deine Produkte eine Herstellergarantie/Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren besteht und du dafür das EU-Garantie-Label anzeigen musst, kommst du um die vollständigen Garantieinformationen in der Regel nicht herum.

Natürlich kann die Herstellergarantie ein Verkaufsargument sein und zögernde Kunden überzeugen. Wenn Du daher die Garantie als aktives Verkaufsargument einsetzt oder du sie ab 27.09.2026 per Label anzeigen musst, sorge für klare und rechtssichere Informationen. Nach § 479 Abs. 1 BGB müssen folgende Punkte in einer Garantieerklärung enthalten sein:

  • Der Hinweis, dass die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
  • Der Name und die Anschrift des Garantiegebers.
  • Die Dauer der Garantie.
  • Der sachliche Geltungsbereich: Welche Produkte und Leistungen sind umfasst?
  • Das Verfahren, wie die Garantie geltend gemacht werden kann.

Zusätzlich empfehlenswert:

  • Der räumliche Geltungsbereich der Garantie.
  • Ein klarer Verweis auf die vollständigen Garantiebedingungen (z. B. per Link).

Die Garantieerklärung ist dem Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) zur Verfügung zu stellen.

Damit sind deine Kunden gut und umfassend informiert und Du hast deine rechtlichen Pflichten ausreichend erfüllt.

Fazit: Rechtssicherheit mit Augenmaß

Das Urteil des Bundesgerichtshofs schafft Klarheit für den Onlinehandel. Garantien müssen nicht überbetont werden. Aber wenn Du sie hervorhebst, musst Du auch umfassend darüber informieren.

Wer im Onlinehandel tätig ist, weiß: Rechtliche Sicherheit ist wichtig, um langfristig erfolgreich zu sein.

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