Erfindungen schützen mit Patenten und Gebrauchsmustern

Sie haben eine brillante Idee entwickelt und möchten verhindern, dass sie kopiert wird? Dann haben Sie zwei Optionen: Patent oder Gebrauchsmuster. Wir erklären Ihnen die Vor- und Nachteile beider Schutzrechte und worauf Sie achten müssen, um Ihre Erfindung sicher zu schützen.

Titelbild | Gebrauchsmuster und Patente: Schutz, Kosten und Vorteile | onwalt-Akademie

Patente und Gebrauchsmuster

Zwei Wege zum Ziel: Patent und Gebrauchsmuster

Für den Schutz von Erfindungen kommen die Anmeldung eines Patents oder die Anmeldung eines Gebrauchsmusters in Frage. Beide Schutzrechte sind für technische Erfindungen vorgesehen und werden im Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen.

Soll die äußere Form eines Produktes – also das Design – oder der Name eines Produkts geschützt werden, sind eine Geschmacksmuster- bzw. Markenanmeldung die richtigen Mittel.

Patent und Gebrauchsmuster schützen die technische Funktionalität, unabhängig vom Design oder dem Markenauftritt des erfundenen Produktes. Dieser Unterschied ist wichtig!

Unterschiede zwischen den Schutzrechten

Das Gebrauchsmuster ist im Vergleich zum Patent deutlich einfacher und kostengünstiger anzumelden, was es besonders für kleinere Unternehmen attraktiv macht. Die Bearbeitungszeit für eine Gebrauchsmusteranmeldung durch das DPMA beträgt etwa 3-4 Monate, während ein Patentverfahren in der Regel 2-3 Jahre in Anspruch nehmen kann.

Dafür gibt es für das Gebrauchsmuster zeitliche und räumliche Einschränkungen im Schutzumfang: Ein Gebrauchsmuster ist für bis zu 10 Jahre geschützt (das Patent in der Regel 20 Jahre, in Sonderfällen auch länger). Ein Gebrauchsmuster gilt zudem nur für die Bundesrepublik Deutschland. Im Unterschied zum Patent gibt es keine Möglichkeit, einen EU-weiten oder internationalen Schutz für das Gebrauchsmuster zu beantragen.

Wegen dieser Einschränkungen spricht man beim Gebrauchsmuster auch vom „kleinen Patent“.

Schutzvoraussetzungen

Als Patent oder Gebrauchsmuster werden technische Erfindungen geschützt, die

  • neu sind,
  • auf einem erfinderischen Schritt beruhen,
  • und gewerblich anwendbar sind.

Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Eine abstrakte Idee ist nicht schutzfähig. Die Anmeldung einer Erfindung erfordert eine detaillierte technische Beschreibung. Diese muss, etwa durch Zeichnungen und schriftliche Erläuterungen, vollständig darstellen, wie die Erfindung funktioniert.

Das Patentamt führt Prüfungen und Recherchen sowohl für Patente als auch für Gebrauchsmuster durch, um die rechtliche Schutzfähigkeit zu sichern.

Gebühren und Schutzdauer

Für die Anmeldung eines Gebrauchsmusters erhebt das DPMA eine Gebühr von 60 Euro. Damit wird eine Schutzdauer von drei Jahren abgedeckt. Die Verlängerung der Schutzdauer um weitere drei Jahre kostet zusätzlich 210 Euro.

Die Anmeldegebühr für ein Patent beträgt ebenfalls 60 Euro, zuzüglich zusätzlicher Gebühren für Recherche und Prüfung durch das Patentamt. Die Schutzdauer eines Patents beträgt in der Regel 20 Jahre.

Schutzwirkungen

Nach Eintragung eines Gebrauchsmusters erhält der Inhaber das ausschließliche Recht, die Erfindung zu verwerten. Dies beinhaltet das Verbot für andere, Produkte zu produzieren und zu verkaufen, die auf dieser Erfindung basieren.

Bei Verletzungen des Gebrauchsmusters oder Patents kann der Rechtsinhaber rechtliche Schritte einleiten, wie z.B. Abmahnungen zur Unterlassung und die Forderung von Schadensersatz.

Europäischer und internationaler Patentschutz

Patente können auch mit Wirkung für die gesamte Europäische Union angemeldet werden. Zuständig ist das Europäische Patentamt (EPA) mit Sitz in München.

Für Patente außerhalb der Europäischen Union können Anträge im Rahmen des internationalen Patentübereinkommens (Patents Cooperation Treaty – PCT) bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf gestellt werden.

Lizenzerteilung an Hersteller

Häufig lassen Erfinder ihre Produkte von Dritten produzieren und vertreiben. Dafür erhalten sie Lizenzentgelte. Lizenzverträge können auf Zeit, geografische Bereiche oder Stückzahlen beschränkt sein, um die Verwertung der Erfindung zu steuern.

In rechtlichen Streitigkeiten über Gebrauchsmuster und Patente benötigt man in der Regel einen Anwalt.

Vergleich Patent vs. Gebrauchsmuster


  Patent Gebrauchsmuster
Schutzumfang Technische Funktionalität Technische Funktionalität
Anmeldeverfahren Komplex, inklusive Prüfung Einfacher, ohne inhaltliche Prüfung
Bearbeitungszeit 2-3 Jahre 3-4 Monate
Schutzdauer Bis zu 20 Jahre (in Sonderfällen länger) Bis zu 10 Jahre
Territoriale Abdeckung Weltweit (über EU, PCT) Nur Deutschland
Anmeldegebühr 60 € plus Prüfgebühren 60 €
Verlängerungsgebühren Steigt über die Zeit 210 € für zusätzliche 3 Jahre
Rechtliche Voraussetzungen Neuheit, erfinderischer Schritt, gewerblich anwendbar Neuheit, erfinderischer Schritt, gewerblich anwendbar
Schutzwirkung Ausschließliches Recht zur Verwertung der Erfindung Ausschließliches Recht zur Verwertung der Erfindung
Internationaler Schutz Ja (EU und international über WIPO) Nein
Lizenzerteilung Ja, Lizenzgeber können Lizenzgebühren erhalten Ja, Lizenzgeber können Lizenzgebühren erhalten
Rechtsgrundlage §§ 1, 3, 5, 9, 10 Patentgesetz §§ 1, 3, 4, 11 Gerauchsmustergesetz