Kaufrechts-Reform 2022 im Überblick: Was sich für Verkäufer ändert
Neue Regeln in Deutschland und Europa – Wir begleiten Sie!
Zum 1. Januar 2022 – und noch einmal zum 28. Mai 2022 – ändern sich die gesetzlichen Grundlagen im Vertragsrecht. Die Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) betreffen sämtliche Verkäufer aller Branchen und Vertriebswege. Für viele Online-Händler und -Dienstleister wird daher auch eine Aktualisierung ihrer Rechtstexte erforderlich sein.
Gut für alle: Europa vereinheitlicht das Vertragsrecht
Auslöser für die anstehenden Änderungen im deutschen Recht sind
- die Warenkauf-Richtlinie der Europäischen Union (EU) – Richtlinie 2019/771 – und
- die EU-Richtlinie über die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen – Richtlinie 2019/770 – und
- die EU-Richtlinie zur Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften – Richtlinie 2019/2161.
Diese EU-Richtlinien hat der deutsche Gesetzgeber umgesetzt im Gesetz vom 25. Juni 2021 und im Gesetz vom 10. August 2021.
Angleichung des Gewährleistungsrechts in allen EU-Staaten
Bisher gelten in den EU-Staaten unterschiedliche Regelungen zu Sachmängeln und Gewährleistungsrechten. Das macht die Rechtslage für Verkäufer sehr unübersichtlich. Doch bald soll einiges besser werden!
Die Warenkauf-Richtlinie hat das Ziel, das Kaufvertragsrecht in den EU-Mitgliedsstaaten weiter anzugleichen. Das soll es Händlern erleichtern, grenzüberschreitend zu liefern. Dazu werden europaweit die gesetzlichen Regeln angeglichen
- zur Definition von Sachmängeln (Produktfehlern),
- zur Geltendmachung und Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (Mängelhaftungsrechten) und
- zu den Anforderungen an die Beschreibung von Gebrauchtwaren und Warenrückläufern („B-Ware“).
Einheitliche Regeln auch für digitale Produkte
Im deutschen BGB wird der Begriff „digitales Produkt“ neu eingeführt (§ 327 BGB). Darunter fallen alle digitalen Inhalte und digitalen Dienstleistungen.
Digitale Inhalte sind z.B. eBooks, PDF-Anleitungen, Stickdateien oder herunterladbare Videos. Digitale Dienstleistungen sind z.B. Hosting- und Cloud-Dienste (Dropbox, WeTransfer, OneDrive, Amazon Web Services) und webbasierte Office-Software wie Google Docs.
Europaweit werden jetzt die diversen Regelungen für digitale Produkte vereinheitlicht.
Die EU-Richtlinie über digitale Inhalte führt außerdem erstmals Regelungen für „Sachen mit digitalen Elementen“ ein – also physische Gegenstände (Hardware), auf denen eine Software läuft. Dies sind zum Beispiel Smart Watches, TV-Geräte mit Internet-Zugang, Kühlschränke mit Displays, Smart-Home-Geräte wie z.B. Heizungsregler, Rauchmelder oder Überwachungskameras mit Verbindung zum Internet-Router. Für diese Sachen wird es künftig eine Update-Pflicht des Herstellers bzw. des Verkäufers geben. Insoweit ändert sich auch das deutsche Recht.
Rechtstexte-Update für unsere Mandanten
Zur Vorbereitung auf den Änderungen des Jahreswechsels haben wir allen betroffenen Mandanten ein Update für ihre Rechtstexte bereitgestellt. Hier finden Sie mehr zum Rechtstexte-Update vom Dezember 2021.
Änderung des Widerrufsrechts zum 28. 5. 2022
Die EU-Richtlinie zur Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften wiederum wirkt sich auf die Widerrufsinformationen aus, die Verkäufer ihren Käufern in Onlineshops und auf Online-Marktplätzen bereitstellen müssen.
Alle betroffenen Mandanten von onwalt.de haben am 23.5.2022 ein Update mit den ab 28.5.2022 gültigen Rechtstexten erhalten.
Änderungen der Preisangabenverordnung zum 28. 5. 2022
Informationen zur Änderungen der Preisangabenverordnung finden Sie in unserem Akademie-Beitrag zu Preisangaben in Onlineshops.
Regulierung der Werbung mit Kundenbewertungen ab 28. 5. 2022
Informationen zur Regulierung der Werbung mit Kundenbewertungen finden Sie in unserem Akademie-Beitrag zu Bewertungen und Rezensionen in Onlineshops.
Sorgenfrei mit unserem Update-Service:
Zuverlässige Infos und Aktualisierungen für alle Rechtstexte unserer Kanzlei
Wenn Sie eines unserer Rechtstexte-Pakete beziehen, sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite! Denn wann immer eine Anpassung nötig ist, erhalten von uns ohne Aufpreis alle erforderlichen Updates, verbunden natürlich mit allen Informationen, die Sie für die Umsetzung der neuen Rechtslage benötigen.
Haben Sie Fragen? Dann helfen wir Ihnen gern weiter! Rufen Sie uns einfach an (030-33021975) oder schreiben Sie uns an mail@onwalt.de.