EmpCO-Richtlinie: Was sich ab September 2026 für deinen Online-Shop ändert

Schluss mit Greenwashing: Das musst du jetzt über die neuen Regeln wissen

Ab dem 27. September 2026 gelten EU-weit deutlich strengere Vorgaben für Werbung mit Umweltbegriffen und Nachhaltigkeitssiegeln. Der Bundestag hat am 19. Dezember 2025 die Umsetzung der EU-EmpCO-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825) beschlossen. Für dich als (Online-)händler bedeutet das: Produktbeschreibungen, Verpackungen und Werbematerialien müssen geprüft und angepasst werden.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Was die EmpCO-Richtlinie genau ist – und ob sie dich betrifft
  • Welche Umweltaussagen ab September 2026 verboten sind
  • Was du jetzt in deinem Shop prüfen und ändern musst
  • Welche Konsequenzen bei Verstößen drohen

Was ist die EmpCO-Richtlinie?

Die EmpCO-Richtlinie (kurz für "Empowering Consumers for the Green Transition") zielt darauf ab, Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen. Die Richtlinie verschärft die Anforderungen an sogenannte "Green Claims" und setzt klare Grenzen gegen Greenwashing.

In Deutschland wird die Richtlinie durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Die neuen Regelungen erweitern insbesondere die "Schwarze Liste" – also den Katalog von Geschäftspraktiken, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind.

Schon seit September 2025 dürfen Nachhaltigkeitsaussagen nicht irreführend sein. Die EmpCO-Umsetzung konkretisiert und erweitert diese Vorgaben ab September 2026 nochmal deutlich.

Das ändert sich konkret

Allgemeine Umweltbegriffe nur noch mit Nachweis

Begriffe wie "umweltfreundlich", "grün", "klimafreundlich", "umweltschonend", "ökologisch", "nachhaltig" oder "CO₂-neutral" darfst du ab September 2026 nur noch verwenden, wenn du eine anerkannt hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst.

Als Nachweis gelten beispielsweise:

  • EU-Umweltzeichen
  • National anerkannte EN ISO 14024 Typ I-Kennzeichnungen
  • Andere Unionsrechts-Leistungsnachweise wie Energieklasse A nach Verordnung (EU) 2017/1369

Wichtig: Allgemeine Umweltaussagen ohne entsprechenden Nachweis sind ab dem Stichtag grundsätzlich verboten und können abgemahnt werden.

Nachhaltigkeitssiegel: Neue Anforderungen

Nachhaltigkeitssiegel darfst du künftig nur noch verwenden, wenn sie:

  • auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder
  • durch eine staatliche Stelle festgelegt wurden

Selbst entwickelte oder nicht ausreichend zertifizierte Siegel sind ab September 2026 gesetzlich untersagt.

Kompensations-basierte Claims werden verboten

Aussagen zu verminderten Emissionen oder Klimaneutralität, die allein auf Kompensationsmaßnahmen (z.B. dem Kauf von CO₂-Zertifikaten) beruhen, sind künftig nicht mehr zulässig.

Beispiel: Die Bewerbung eines Produkts als "klimaneutral" nur aufgrund gekaufter Emissionsgutschriften ist verboten. Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Juni 2024 die Bewerbung eines Produkts als "klimaneutral" untersagt, weil nicht offengelegt wurde, ob die Klimaneutralität durch Vermeidung oder Kompensation erreicht wurde.

Werbung mit zukünftigen Umweltleistungen

Wer mit künftiger Klimaneutralität oder anderen zukünftigen Umweltleistungen wirbt, muss dies durch einen öffentlich zugänglichen, detaillierten und realistischen Umsetzungsplan belegen. Dieser Plan muss regelmäßig durch einen unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden.

Neue Informationspflichten

Zusätzlich zu den verschärften Werberegeln kommen neue Informationspflichten auf dich zu:

Umweltfreundliche Lieferoptionen
Du musst Verbraucher über verfügbare umweltfreundliche Lieferoptionen informieren (z.B. gebündelte Versandoptionen, Lieferung mit Elektrofahrzeugen oder Lastenfahrrädern). Eine Pflicht, diese Optionen anzubieten, besteht allerdings nicht.

Reparierbarkeit
Wenn für ein Produkt ein harmonisierter "Reparierbarkeitswert" festgelegt ist, musst du Verbraucher darüber informieren. Seit dem 20. Juni 2025 gilt dies bereits für alle neuen Smartphones und Tablets, die auf dem EU-Markt verkauft werden. Weitere Produktgruppen werden folgen.

Diese Schritte solltest du jetzt angehen

1. Produktbeschreibungen überprüfen

Geh alle Produktbeschreibungen in deinem Shop systematisch durch und identifiziere:

  • Allgemeine Umweltbegriffe ohne Nachweis
  • Aussagen zu Kompensationsmaßnahmen
  • Nicht zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel
  • Versprechungen zu künftigen Umweltleistungen ohne Belegplan

2. Verpackungen und Produktdatenblätter prüfen

Auch auf Verpackungen und in Produktdatenblättern müssen problematische Aussagen entfernt oder durch belegbare Informationen ersetzt werden. Da Verpackungen oft längere Vorlaufzeiten haben, solltest du hier zeitnah handeln.

3. Nachweise sammeln und dokumentieren

Für jede Umweltaussage, die du beibehalten möchtest, brauchst du künftig:

  • Konkrete, prüfbare Nachweise
  • Standardisierte Umweltkennzahlen (z.B. CO₂-Fußabdruck, Recyclingfähigkeit)
  • Aktuelle Umweltdaten von Lieferanten
  • Dokumentation verwendeter Labels und deren Zertifizierung

4. Lieferanteninformationen einholen

Prüf, welche Umweltdaten deine Lieferanten zur Verfügung stellen können. Diese Informationen werden für belegbare Umweltaussagen zunehmend wichtiger.

5. Werbematerialien anpassen

Überprüf nicht nur deinen Shop, sondern auch:

  • Social-Media-Beiträge
  • Newsletter
  • Werbekampagnen
  • Broschüren und Flyer

Zeitplan zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie

Datum Was passiert
27. März 2024 EmpCO-Richtlinie tritt EU-weit in Kraft
19. Dezember 2025 Bundestag beschließt Umsetzung in Deutschland
27. März 2026 Späteste Frist für Umsetzung in nationales Recht
27. September 2026 Neue Regelungen werden anwendbar

Wichtig: Eine Übergangsfrist oder Abverkaufsfrist für bereits produzierte Produkte gibt es derzeit nicht. Der Bundestag hat die Bundesregierung zwar aufgefordert, sich bei der EU-Kommission für eine Abverkaufsfrist von einem Jahr einzusetzen – ob dies erfolgt, ist aber ungewiss.

Die EU-Kommission schlägt in ihren FAQ vor, dass nicht rechtzeitig angepasste Verpackungen mit Aufklebern korrigiert oder zusätzliche Informationen am Verkaufsort bereitgestellt werden können. Das solltest du aber nur als Notlösung betrachten.

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die neuen Regelungen sind abmahnfähig und können zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucher- und Wettbewerbsverbände
  • Unterlassungsansprüche
  • Einstweilige Verfügungen
  • Schadensersatzforderungen
  • Bußgelder (in manchen Fällen bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes)
  • Reputationsschäden

Da die verbotenen Praktiken in der "Schwarzen Liste" des UWG aufgeführt werden, gelten sie stets als unlauter – eine Einzelfallprüfung entfällt.

Praktische Beispiele: Was ist erlaubt, was nicht?

❌ Unzulässig ab September 2026:

  • "Dieses Produkt ist klimaneutral" – ohne Nachweis, wie die Neutralität erreicht wurde
  • "Umweltfreundlich" – ohne EU-Umweltzeichen oder vergleichbaren Nachweis
  • "Nachhaltig produziert" – mit selbst entwickeltem, nicht zertifiziertem Siegel
  • "CO₂-neutral durch Kompensation" – wenn die Neutralität nur auf gekauften Zertifikaten beruht
  • "Wir werden bis 2030 klimaneutral" – ohne detaillierten, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan

✅ Zulässig (mit entsprechendem Nachweis):

  • "Energieklasse A gemäß Verordnung (EU) 2017/1369"
  • "Trägt das EU-Umweltzeichen"
  • "EN ISO 14024 Typ I zertifiziert"
  • "Produktspezifischer CO₂-Fußabdruck: 102 g CO₂e (Scope 1-3), detaillierter Berechnungsbericht verfügbar unter [Link]"
  • "Reparierbarkeitswert: 8,5/10 (gemäß EU-Energielabel)"

Was gilt nicht als Umweltaussage?

Nicht jede Erwähnung von Umwelt- oder Nachhaltigkeitsthemen fällt unter die neuen Regeln:

Rein faktische Produktmerkmale
Aussagen wie "vegan" oder "vegetarisch" sind erlaubt, solange kein zusätzlicher ökologischer oder sozialer Vorteil suggeriert wird.

Sektorspezifische Regelungen
Für Begriffe wie "bio" und "öko" bei Lebensmitteln gelten weiterhin die speziellen Regelungen der Bio-Verordnung (EU) 2018/848.

Implizite Elemente ohne Text
Rein bildliche Darstellungen ohne Text (z.B. grüne Farben, Blätter) gelten für sich genommen nicht als Umweltaussagen. Werden sie jedoch mit schriftlichen Aussagen kombiniert, kann insgesamt eine Umweltaussage vorliegen.

Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichte
Berichte nach der CSRD sind nicht betroffen, solange deren Inhalte nicht freiwillig in der Verbraucherwerbung verwendet werden.

Ausblick: Was kommt nach der EmpCO-Richtlinie?

Die ursprünglich geplante "Green Claims Directive" sollte noch strengere Anforderungen einführen, darunter eine verpflichtende Vorab-Verifizierung von Umweltaussagen durch unabhängige Dritte. Das Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch vorerst ausgesetzt.

Die EmpCO-Richtlinie bleibt davon unberührt und gilt verbindlich ab September 2026. Es ist möglich, dass die Green Claims Directive zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen wird und weitere Verschärfungen bringt

Fazit

Die EmpCO-Richtlinie markiert einen Wendepunkt in der Nachhaltigkeitskommunikation. Ab September 2026 müssen Umweltaussagen wissenschaftlich belegt, transparent und nachprüfbar sein. Wenn du betroffene Produkte verkaufst oder mit Umweltaussagen wirbst, bedeutet das für dich als Onlinehändler erheblichen Prüfungs- und Anpassungsbedarf.

Nutze die verbleibende Zeit, um deine Produktbeschreibungen, Verpackungen und Werbematerialien systematisch zu überprüfen und anzupassen. Entfern unsichere Claims lieber proaktiv, statt später Abmahnungen zu riskieren

Wer transparent und ehrlich über Umweltleistungen kommuniziert, profitiert langfristig: Die neuen Regeln schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen und stärken das Vertrauen der Verbraucher in echte Nachhaltigkeitsbemühungen.

 

Rechtsnormen

Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 (Empowering Consumers for the Green Transition – EmpCo-Richtlinie)

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht, Bundestagsbeschluss vom 19. Dezember 2025)

Questions & Answers zur EmpCo-Richtlinie (Quelle: Europäische Kommission, Stand: 27. November 2025)

Häufige Fragen

Wenn deine Verpackungen verbotene Umweltaussagen oder nicht zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel enthalten, müssen diese ab dem 27. September 2026 angepasst werden. Als kurzfristige Lösung kannst du auch Aufkleber verwenden oder zusätzliche Informationen am Verkaufsort bereitstellen. Langfristig solltest du aber neue Verpackungen produzieren lassen.

Die Richtlinie gilt primär für den B2C-Bereich. Wenn deine Umweltaussagen jedoch auch für Endverbraucher sichtbar sind (z.B. auf Produktverpackungen, die später im Einzelhandel landen), gelten die Regeln ebenfalls.

Ja, für diese Begriffe gelten weiterhin die sektorspezifischen Regelungen der EU-Bio-Verordnung. Diese gehen als speziellere Regelung der EmpCO-Richtlinie vor.

Selbst versehentliche Verstöße können abgemahnt werden. Die Regelungen der "Schwarzen Liste" gelten stets als unlauter, unabhängig von deiner Absicht. Deshalb ist eine gründliche und systematische Prüfung so wichtig.

Die zentralen Anforderungen gelten für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zwar in manchen Bereichen kleinere Erleichterungen, aber die Hauptverbote der "Schwarzen Liste" gelten für alle.

Die EU-Kommission hat ein FAQ-Dokument zur EmpCO-Richtlinie veröffentlicht (Stand: 27. November 2025), das viele Detailfragen klärt. Außerdem bieten verschiedene Industrie- und Handelskammern sowie Branchenverbände Informationsveranstaltungen an.

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