Produktbeschreibung für Elektrogeräte

Elektrogesetz, ElektroG, Elektrogeräte kennzeichnen

Elektrogeräte

Wenn Sie Elektro- oder Elektronikgeräte herstellen, müssen Sie das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG) beachten. Dabei erfasst das ElektroG praktisch alle Produkte, die einen Stecker haben oder auf andere Weise mit Strom (z.B. mittels Batterien oder Solarzellen) betrieben werden. Darunter fallen insbesondere Leuchten und Uhren.

Liste der betroffenen Geräte: www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html

Registrierungspflicht

Jeder Hersteller muss sich registrieren lassen. Zuständig ist hierfür die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (www.stiftung-ear.de) im Auftrag des Umweltbundesamtes. Nach der Registrierung erhält der Hersteller die „WEEE-Nummer“, die er auf allen Geschäftsbriefen und im Impressum seiner Webseite angeben muss.

Kennzeichnungspflicht

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		Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Jedes Elektro- und Elektronikgerät, das im Privathaushalt genutzt werden kann, muss das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne tragen. Es weist Käufer darauf hin, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern nur über den Hersteller oder eine Altgeräte-Sammelstelle (z.B. über einen Recyclinghof der Gemeinde).

Außerdem sind die Geräte so zu kennzeichnen, dass der Hersteller dauerhaft zu identifizieren ist, etwa durch Aufdruck des Namens und der vollständigen Anschrift. Ferner muss der Hersteller kenntlich machen, dass das Elektrogerät nach dem 13. 8. 2005 in Verkehr gebracht wurde und daher unter die Rücknahme- und Entsorgungspflicht fällt. Der Hersteller kann dafür zum Beispiel „hergestellt am ...“ schreiben und das Datum aufdrucken.

Rücknahme- und Entsorgungspflicht

Der Hersteller muss die von ihm verkauften Geräte kostenlos zurücknehmen und umweltgerecht entsorgen, wenn der Käufer sie nicht mehr verwenden möchte. Für die Rücknahme muss der Hersteller eine entsprechende Rücknahmestelle einrichten und der EAR mitteilen. Die Rücknahmestelle kann z.B. der eigene Firmensitz sein, an den ein Käufer das Gerät per Post zur Entsorgung einsenden kann. Hierüber muss der Hersteller den Käufer ebenfalls informieren.

Auch außerhalb Deutschlands bestehen ähnliche Rücknahme- und Entsorgungspflichten. Bevor Sie also ins Ausland liefern, informieren Sie sich über die Entsorgungsregelungen des jeweiligen Empfängerlandes.

Kennzeichnung des Energieverbrauchs

Bei einer Reihe von Elektrogeräten müssen Verkäufer sowohl im Ladengeschäft als auch im Internet Angaben zum Energieverbrauch bzw. zur Energieeffizienz machen, etwa durch farbige Skalen. Diese Art von Kennzeichnung ist jedoch nicht Gegenstand unserer hiesigen Einführung.

Batterien

Elektro- und Elektronikgeräte, die Batterien oder aufladbare Akkus enthalten, benötigen außerdem eine dahingehende Kennzeichnung.

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