Verkauf von Gebrauchtwaren und B-Ware bei Etsy ab 1.1.2022

Hintergrund der Neuregelung
Dieser Beitrag beschreibt, wie sich die Ănderungen des BĂŒrgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum 1. Januar 2022 auf Angebote fĂŒr Gebrauchtwaren und B-Ware auf dem Marktplatz Etsy auswirken.
Wenn Sie ĂŒber die HintergrĂŒnde der Ănderungen noch nicht informiert sind, lesen Sie zuerst die
- ErlÀuterungen zu unserem Rechtstexte-Update vom Dezember 2021 und
- unsere Hinweise zu den Optionen fĂŒr die Umsetzung der neuen Anforderungen im Allgemeinen.
Anforderungen an den Bestellablauf
Wie in unserem einfĂŒhrenden Beitrag erlĂ€utert, setzt § 476 Absatz 1 BGB in der Fassung ab 1. Januar 2022 fĂŒr Angebote von Gebrauchtware und B-Ware voraus, dass
- der Verbraucher vor der Abgabe seiner VertragserklÀrung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und
- die Abweichung im Sinne der Nummer 1 im Vertrag ausdrĂŒcklich und gesondert vereinbart wurde.
Kern dieser Vorschrift ist also, dass ein Verbraucher âeigens in Kenntnis gesetztâ wird und die Abweichung âausdrĂŒcklichâ und âgesondertâ vereinbart wird.
Gestaltung der Angebote bei Etsy
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand (17.12.2021) hat Etsy noch keine Funktion zur ErfĂŒllung der neuen gesetzlichen Anforderung bereitgestellt. Daher mĂŒssen sich VerkĂ€ufer, die auf Etsy Gebrauchtwaren (Vintage) oder B-Ware (nicht aus 2. Hand, aber mit kleinen ProduktionsmĂ€ngeln) anbieten wollen, bis auf Weiteres anders behelfen.
Im Folgenden stellen wir unseren Lösungsvorschlag dar.
Dieser Fachbeitrag ist nur fĂŒr unsere Mandanten einsehbar.
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