Dieser Beitrag beschreibt, wie sich die Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum 1. Januar 2022 auf Angebote für Gebrauchtwaren und B-Ware auf dem Marktplatz Etsy auswirken.
Wenn Sie über die Hintergründe der Änderungen noch nicht informiert sind, lesen Sie zuerst die
Wie in unserem einführenden Beitrag erläutert, setzt § 476 Absatz 1 BGB in der Fassung ab 1. Januar 2022 für Angebote von Gebrauchtware und B-Ware voraus, dass
Kern dieser Vorschrift ist also, dass ein Verbraucher „eigens in Kenntnis gesetzt“ wird und die Abweichung „ausdrücklich“ und „gesondert“ vereinbart wird.
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand (17.12.2021) hat Etsy noch keine Funktion zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderung bereitgestellt. Daher müssen sich Verkäufer, die auf Etsy Gebrauchtwaren (Vintage) oder B-Ware (nicht aus 2. Hand, aber mit kleinen Produktionsmängeln) anbieten wollen, bis auf Weiteres anders behelfen.
Im Folgenden stellen wir unseren Lösungsvorschlag dar.