Als Versandhändler müssen Sie das Verpackungsgesetz beachten und sich einem geeigneten Entsorgungssystem für Ihre Verpackungen anschließen.
Außerdem müssen Sie sich als Versandhändler beim Verpackungsregister „LUCID“ registrieren. Ohne eine solche Registrierung dürfen Sie ab 1.1.2019 keine verpackten Waren mehr versenden.
Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, in den AGB oder Impressum anzugeben, welches Entsorgungssystem Sie nutzen, oder unter welcher Nummer Sie bei LUCID registriert sind. Unsere Rechtstexte enthalten daher keine dahingehende Klausel.
Ausführliche Erläuterungen zum Verpackungsgesetz und zur LUCID-Registrierung finden Sie in unserem Artikel zum Verpackungsgesetz in der onwalt-Akademie .