Hinweise zum Verpackungsgesetz
Warum enthalten die AGB keine Klausel zur Entsorgung von Verpackungen?
Als Versandhändler musst du das Verpackungsgesetz beachten und dich einem geeigneten Entsorgungssystem für deine Verpackungen anschließen.
Außerdem musst du dich als Versandhändler beim Verpackungsregister „LUCID“ registrieren. Ohne eine solche Registrierung darfst du ab 1.1.2019 keine verpackten Waren mehr versenden.
Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, in den AGB oder Impressum anzugeben, welches Entsorgungssystem du nutzt, oder unter welcher Nummer du bei LUCID registriert bist. Unsere Rechtstexte enthalten daher keine dahingehende Klausel.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Erläuterungen zum Verpackungsgesetz und zur LUCID-Registrierung findest du in unserem Artikel zum Verpackungsgesetz in der onwalt-Akademie .
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