Hinweise zum Verpackungsgesetz
Warum enthalten die AGB keine Klausel zur Entsorgung von Verpackungen?
Als Versandhändler mĂźssen Sie das Verpackungsgesetz beachten und sich einem geeigneten Entsorgungssystem fĂźr Ihre Verpackungen anschlieĂen.
AuĂerdem mĂźssen Sie sich als Versandhändler beim Verpackungsregister âLUCIDâ registrieren. Ohne eine solche Registrierung dĂźrfen Sie ab 1.1.2019 keine verpackten Waren mehr versenden.
Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, in den AGB oder Impressum anzugeben, welches Entsorgungssystem Sie nutzen, oder unter welcher Nummer Sie bei LUCID registriert sind. Unsere Rechtstexte enthalten daher keine dahingehende Klausel.
WeiterfĂźhrende Informationen
Ausfßhrliche Erläuterungen zum Verpackungsgesetz und zur LUCID-Registrierung finden Sie in unserem Artikel zum Verpackungsgesetz in der onwalt-Akademie .