Neue ElektroG-Pflicht ab Juli 2026: Rücknahmesymbol im Onlineshop

Ab dem 1. Juli 2026 müssen bestimmte Online-Händler eine neue Kennzeichnungspflicht nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) beachten. Wer zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet ist, muss künftig ein gesetzlich vorgegebenes Symbol für Sammel- und Rücknahmestellen gut sichtbar im Onlineshop anzeigen.

Die Regelung wurde durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes eingeführt. Sie betrifft insbesondere größere Händler von Elektrogeräten sowie Anbieter bestimmter elektronischer Tabakprodukte.

In diesem Artikel erfährst du, wen die neue Pflicht betrifft, was angezeigt werden muss und wie du die Kennzeichnung in deinem Onlineshop umsetzen kannst.

Wer ist von der neuen Kennzeichnungspflicht betroffen?

Die neue Pflicht richtet sich an Online-Händler, die bereits nach dem ElektroG zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind.

Betroffen sind insbesondere Händler, die:

  • Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen und für diese Produkte über Lager- und Versandflächen von mindestens 400 Quadratmetern verfügen oder
  • elektronische Einweg-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten.

Für elektronische Einweg-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer gilt die Pflicht unabhängig von der Größe der Lager- und Versandfläche.

Was muss angezeigt werden?

Ab dem 1. Juli 2026 müssen betroffene Händler ein gesetzlich festgelegtes „Symbol zur Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen“ verwenden.

Das Symbol soll Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinweisen, dass für Elektroaltgeräte eine Rückgabemöglichkeit besteht.

Die konkrete grafische Gestaltung ist in der neuen Anlage 3a zum ElektroG vorgegeben. Händler sollten daher das gesetzlich vorgesehene Symbol verwenden und keine eigene Variante erstellen

Symbol zur Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen nach Anlage 3a ElektroG
Symbol zur Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen nach Anlage 3a ElektroG

Wo muss das Symbol im Onlineshop erscheinen?

Nach § 18a Abs. 4 ElektroG muss das Symbol gut sichtbar und gut lesbar platziert werden.

Das Gesetz nennt dafür zwei Möglichkeiten:

  • auf den Seiten mit den entsprechenden Produkten oder
  • vor oder bei der Bestellung.

Zusätzlich müssen Informationen darüber bereitgestellt werden, wie die Abholung und Rücknahme von Altgeräten erfolgt.

Wie lässt sich die Pflicht praktisch umsetzen?

Viele Shopsysteme und Marktplätze bieten im Bestellprozess nur eingeschränkte Möglichkeiten für individuelle Hinweise oder Grafiken.

Eine mögliche Lösung kann deshalb sein, das Symbol direkt auf den Produktdetailseiten der betroffenen Elektrogeräte einzubinden. So kann der Hinweis bereits vor Beginn des Bestellvorgangs sichtbar gemacht werden.

Zusätzlich sollten die gesetzlich geforderten Informationen zur Rücknahme von Altgeräten leicht auffindbar bereitgestellt werden.

Bis wann muss die Umsetzung erfolgen?

Die neuen Vorgaben müssen bis spätestens zum 30. Juni 2026 umgesetzt werden.

Ab dem 1. Juli 2026 gelten die Anforderungen des § 18a Abs. 4 ElektroG verbindlich.

Betroffene Händler sollten daher rechtzeitig prüfen, ob ihre Produkte unter die Regelung fallen und wie das Symbol technisch in den Shop eingebunden werden kann.

Fazit

Ab dem 1. Juli 2026 müssen bestimmte Online-Händler eine neue Kennzeichnungspflicht nach dem ElektroG beachten. Wer zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet ist, muss künftig ein gesetzlich vorgegebenes Rücknahmesymbol im Onlineshop anzeigen und Informationen zur Rücknahme bereitstellen.

Da die technische Umsetzung je nach Shopsystem unterschiedlich ausfallen kann, lohnt es sich, die neuen Anforderungen frühzeitig zu prüfen und einzuplanen.

Hol dir dein kostenloses E-Book: Der Rechtstexte-Kompass

Newsletter

Sicher durch AGB, Datenschutz & Widerruf

In diesem kompakten Leitfaden zeigen wir dir, worauf es rechtlich wirklich ankommt, wenn du online verkaufst oder dein Business startest. Verständlich, praxisnah und direkt umsetzbar.

👉 Jetzt anmelden und E-Book direkt erhalten!

  • Sofort den Download-Link zu unserem E-Book
  • 8 Wochen lang kompaktes Basiswissen für mehr Rechtssicherheit im Online-Business
  • Plus regelmäßig Updates, Angebote & Tipps für mehr Rechtssicherheit
Newsletter