Google-Fonts und DSGVO: Schriften rechtssicher einbinden

Wussten Sie, dass Sie abgemahnt werden können, wenn Sie Google Fonts falsch in Ihre Webseite einbinden? Viele Webseiten-Betreiber übersehen, dass durch die Verlinkung zu Google-Servern personenbezogene Daten übertragen werden – und das verstößt gegen die DSGVO. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Schriften datenschutzkonform einbinden und teure Abmahnungen vermeiden.

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Aktuelle Abmahnungen wegen Google-Fonts

Unsere Kanzlei erhält vermehrt Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts. Dabei wird oft kritisiert, dass durch die Einbindung der Schriften personenbezogene Daten an Google weitergegeben werden, was ohne Einwilligung gegen die DSGVO verstößt.

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Google-Schriften einbinden

Auf fonts.google.com finden Webseiten-Betreiber und Designer eine riesige Auswahl an kostenlosen Schriften von Google.

Beim Einbinden haben Sie zwei Möglichkeiten. Doch Vorsicht: Nur eine davon ist datenschutzkonform.

  1. Verlinkung mit dem Google-Server: Hierbei wird im Quelltext ein Befehl (<link...> oder @import... in Verbindung mit einer google.com-Domain) eingefügt, der dafür sorgt, dass sich das Gerät des Besuchers automatisch mit Googles Server verbindet.
  2. Installation auf dem eigenen Server: Die sichere Option. Sie laden die Schriften herunter und speichern sie direkt auf Ihrem eigenen Server. So wird keine Verbindung zu Google hergestellt.

Zulässig: Installation auf eigenem Server

In der EU ist nur die zweite Variante datenschutzkonform: Die Schriften direkt auf dem eigenen Server zu hosten.

Laden Sie die gewünschten Google-Schriften einfach von fonts.google.com herunter und speichern Sie sie auf Ihrem Webserver. So werden die Schriften von demselben Server geladen, auf dem auch Ihre anderen Inhalte liegen – ohne eine Verbindung zu Google herzustellen.

Verlinkung von Google-Schriften widerspricht DSGVO

Wenn Sie Google-Schriften per Verlinkung einbinden, verbindet sich das Gerät des Webseiten-Besuchers automatisch mit fonts.google.com. Dabei werden verschiedene personenbezogene Daten an Google übermittelt.

Welche Daten werden übermittelt?

  • die IP-Adresse
  • Gerätetyp (z.B. iPhone oder Samsung-Tablet)
  • Art und Version des Betriebssystems
  • Art und Version des Webbrowsers
  • Sprache des Webseitenbesuchers
  • ggf. weitere Informationen zur Systemkonfiguration

Datenschutzproblem: Einwilligung fehlt oft

Sie sehen also: Google erhält einige Daten Ihrer Nutzer. Die Übermittlung dieser Daten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers zulässig. In der Praxis wird diese Einwilligung jedoch selten eingeholt. Ihre Besucher teilen Daten mit Google, ohne dass sie es merken.

Durch die Einbindung der Schriften verstößt die Datenübertragung somit gegen Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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Abmahnungen wegen Google-Fonts/DSGVO

Abmahnungen wegen falscher Google-Fonts-Einbindung

In letzter Zeit haben wir viele Abmahnungen gesehen, die sich auf Verstöße gegen die DSGVO durch die Verlinkung von Google Fonts beziehen. Dabei machen die abmahnenden Anwälte gelten, ein Mandant habe eine bestimmte Webseite besucht, auf der Google-Fonts durch Verlinkung eingebunden gewesen seien. Das stelle eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des betreffenden Mandanten dar.

Geldforderungen zwischen 150 und 250 Euro

Diese Abmahnungen sind fast immer mit einer Geldforderung verbunden, die sich meist zwischen 150 und 250 Euro bewegt.

Vorsicht bei unseriösen Forderungsschreiben

Die von uns geprüften Abmahnungen wirken jedoch oft unseriös. Unser Eindruck ist, dass es den Abmahnern vor allem um eine schnelle Einnahme von Gebühren geht. Wir bezweifeln, dass diese Abmahnungen wirklich auf einem individuellen Rechtsschutzinteresse eines „echten“ Betroffenen beruhen.

Was tun bei Abmahnungen?

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, reagieren Sie nicht überstürzt. Antworten oder zahlen Sie nicht vorschnell. Stattdessen können Sie sich jederzeit für eine individuelle Beratung an uns wenden.

Handlungsbedarf: Prüfen Sie Ihre Webseite auf Google-Schriften

Datenschutz prüfen – Abmahnungen vermeiden

Egal, ob Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben oder nicht: Achten Sie darauf, dass Ihre Webseite oder Ihr Onlineshop den aktuellen Datenschutzbestimmungen entspricht. Überprüfen Sie, ob und wie Sie Google Fonts verwenden.

Was tun, wenn Sie unsicher sind?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, sprechen Sie am besten Ihren Webdesigner, Administrator oder einen anderen IT-Dienstleister an. So können Sie rechtzeitig Maßnahmen ergreifen und Probleme vermeiden.

Machen Sie Ihre Webseite runum sicher

Selbstverständlich sollten Sie auch alle anderen datenschutzrechtlichen Aspekte beachten, zum Beispiel eine korrekte Datenschutzbestimmung - falls nötig mit passenden AGB für Ihren Shop. Damit Ihre Rechtstexte allen rechtlichen Anforderungen entsprechen, bieten wir Ihnen passgenaue Rechtstexte-Pakete zum kleinen Preis und das sogar mit Erste-Hilfe-Service im Falle einer Abmahnung.