Digitaler Produktpass im Onlinehandel: Pflichten, Fristen, Umsetzung

Nachhaltigkeit ist in der EU nicht nur ein politisches Ziel, sondern wird Schritt für Schritt zur Marktzugangsvoraussetzung. Ein zentrales Instrument dafür ist der Digitale Produktpass (Digital Product Passport, DPP). Er soll transparent machen, woraus ein Produkt besteht, woher es stammt und wie es repariert, wiederverwendet oder recycelt werden kann. Die Grundidee: Wer verlässliche Informationen entlang der Wertschöpfungskette bereitstellt, erleichtert Kreislaufwirtschaft – und reduziert Abfall.

Für Onlinehändler ist der Digitale Produktpass ein Thema mit handfesten Pflichten: Je nach Produktgruppe müssen DPP-Daten vor dem Verkauf verfügbar und für Kunden leicht zugänglich sein. Wir erklären dir was der DPP ist, welche Pflichten in Zukunft auf dich zuzukommen und wie du dich vorbereiten kannst.

Wer ist betroffen?

Der Digitale Produktpass wird vor allem für physische Produkte relevant, insbesondere für Waren mit umfangreichen Material-, Herkunfts- oder Nachhaltigkeitsangaben. Dazu zählen vor allem Produktgruppen wie Batterien, Elektronik, Haushaltsgeräte, Kleidung und Textilien, Möbel, Reifen oder Spielzeuge.

Wenn du dagegen ausschließlich digitale Produkte oder Dienstleistungen anbietest, betrifft dich der Digitale Produktpass voraussichtlich nicht. Auch für Lebensmittel, Futtermittel und Arzneimittel gilt er nicht, da diese Produkte bereits durch andere EU-Vorschriften geregelt sind.

Für andere Produktgruppen – etwa Bücher – ist aktuell kein DPP vorgesehen.

Was ist der Digitale Produktpass?

Der Digitale Produktpass ist ein digitaler Datensatz, der wichtige Informationen über ein Produkt – etwa zu Herkunft, verwendeten Stoffen, Zusammensetzung und Reparierbarkeit bündelt. Ziel ist es, Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg transparenter und nachhaltiger zu machen.

Der DPP ist typischerweise abrufbar über:

  • QR-Code oder ein anderes maschinenlesbares Zeichen auf dem Produkt, der Verpackung oder einer Beilage
  • und/oder eine Internetseite, beispielsweise die Produktseite

Welche Informationen genau enthalten sein müssen und wie der Abruf konkret aussehen muss, ist abhängig von der Produktgruppe. In den jeweiligen produktspezifischen Verordnungen wird festgelegt, wie der Produktpass im Onlinehandel abrufbar sein muss.

Ab wann gilt der digitale Produktpass?

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ökodesign-Verordnung 2024/1781 vom 13.06.2024) legt den Rahmen, um DPPs für weitere Produktgruppen stufenweise einzuführen – etwa für Bereiche wie Textilien oder Elektronik, sobald die konkreten Produktregeln feststehen.

Start 2027: Erste Produktgruppen mit digitalem Produktpass

Die Einführung startet 2027 mit den ersten Produktgruppen. Den Anfang machen Batterien – danach folgen weitere Produktgruppen aus besonders ressourcenintensiven Branchen.

Es gibt keine feste EU-Liste, die heute schon für alle Produktgruppen genau sagt: „ab Jahr X ist der DPP Pflicht". Das wird je Produktgruppe separat festgelegt. Der entscheidende Punkt für Händler ist: Sobald deine Produktgruppe erfasst ist, gilt sinngemäß: Ohne Pass kein Marktzugang.

Zeitplan zur Einführung des Digitalen Produktpasses

Zeitpunkt Produktgruppe Was passiert
18. Juli 2024 Alle Produktgruppen (Rahmenregelung) Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) tritt in Kraft
18. Februar 2027 Batterien Digitaler Batteriepass wird verpflichtend (EU-Batterieverordnung)
voraussichtlich ab 2027–2028 Textilien und Bekleidung Einführung des Digitalen Produktpasses im Rahmen der ESPR geplant
voraussichtlich ab 2027–2028 Elektronik und Elektrogeräte Digitale Produktpässe werden für ausgewählte Geräte vorbereitet
voraussichtlich ab 2028 Reifen Nachhaltigkeitsanforderungen und Produktpass im Rahmen der ESPR geplant
voraussichtlich ab 2028–2029 Möbel und Matratzen Einführung des Digitalen Produktpasses geplant
bis etwa 2030 Weitere Produkte (z. B. Spielzeug, Schuhe, IT-Geräte) Schrittweise Ausweitung des Digitalen Produktpasses auf weitere Produktgruppen

Die konkreten Anforderungen werden für jede Produktgruppe separat festgelegt. Sobald ein entsprechender EU-Rechtsakt verabschiedet wird, gilt in der Regel: 18 Monate später wird der digitale Produktpass verpflichtend.

Wo du prüfen kannst, ob deine Produkte betroffen sind

Die EU veröffentlicht neue Produktgruppen für den digitalen Produktpass schrittweise. Am einfachsten kannst du den aktuellen Stand im ESPR-Arbeitsplan der EU-Kommission nachsehen. Dort wird festgelegt, welche Branchen als Nächstes reguliert werden.

Dort nennt die EU die Branchen, für die in den nächsten Jahren konkrete Produktregeln entwickelt werden – zum Beispiel Textilien, Elektronik oder Möbel.

Sobald für eine Produktgruppe ein entsprechender EU-Rechtsakt verabschiedet wird, gilt in der Regel: Etwa 18 Monate später wird der digitale Produktpass verpflichtend.

Digitaler Batteriepass wird ab 2027 verpflichtend

Den Anfang machen Batterien.

Ab 18. Februar 2027 müssen bestimmte Batterien (u. a. Industrie- und E-Fahrzeug-Batterien, teils abhängig von Kapazität) einen digitalen Batteriepass haben, typischerweise abrufbar via QR-Code. Rechtsgrundlage ist die EU-Batterieverordnung

Beispiel für einen Batteriepass

Beispiel QR-Code Batteriepass Beispiel QR-Code Batteriepass URL zum Batteriepass

Hier findest du einen Batteriepass als Demo-Beispiel zur Veranschaulichung. Die Angaben sind Beispieldaten und sollen dir nur Aufbau und Inhalte zeigen – in der Praxis können sie anders aussehen oder sich ändern.

Weitere Beispiele für den Digitalen Produktpass

Wenn du sehen möchtest, wie ein digitaler Produktpass aufgebaut ist, findest du auf der Seite von GS1 Germany zum Digitalen Produktpass anschauliche Beispiele und Erklärungen.

Wen betrifft das – nur Hersteller oder auch Händler?

Der DPP ist zwar in der Logik oft ein Hersteller-Thema (Daten entstehen am Anfang der Lieferkette). Aber: Im EU-Recht können Händler unter Umständen ähnliche Pflichten treffen wie Hersteller, insbesondere wenn sie Produkte unter eigener Marke vertreiben, aus Drittländern importieren oder bestimmte Rollen in der Lieferkette einnehmen.

Unabhängig davon entstehen für Händler sehr konkrete Sorgfalts- und Bereitstellungspflichten.

Pflichten für Onlinehändler: Was praktisch auf dich zukommt

1. Vor dem Verkauf prüfen: Gibt es einen DPP – und ist er abrufbar?

Händler müssen organisatorisch sicherstellen, dass für relevante Produkte:

  • ein DPP existiert
  • die Informationen vollständig sind (soweit prüfbar)
  • der Pass tatsächlich abrufbar ist (z. B. QR-Code funktioniert, Link führt nicht ins Leere)

Die EU-Kommission wird wohl ein digitales Register einrichten, mit dem die Echtheit der DPP überprüft und der jeweilige Passinhalt abgerufen werden kann. Dazu werden Hersteller oder Importeure verpflichtet, die jeweils relevanten Daten in dieses Register hochzuladen.

2. Auf der Produktseite „leicht zugänglich" machen

Die DPP-Informationen müssen für Endkunden leicht auffindbar sein, z. B. durch:

  • einen klaren, gut sichtbaren Link („Digitaler Produktpass / Produktdaten") direkt auf der Produktseite
  • und/oder einen QR-Code

3. Zusammenarbeit mit Lieferanten: Ohne Daten kein Pass

Da die EU-Gesetzgebung Transparenz von der Produktion bis zum Verkauf herstellen möchte, sind Händler auf die Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten angewiesen: ohne vollständige Daten von Produzenten und Zulieferern lässt sich kein konformer Pass erstellen.

Zu den geforderten Angaben gehören unter anderem Materialzusammensetzung, Herkunft, Angaben zur Reparatur‑ oder Austauschfähigkeit, Hinweise zur Entsorgung und Informationen zu Recyclingmöglichkeiten sowie gegebenenfalls CO₂‑Angaben.

4. Dokumentation: Nachweisbar „nur Produkte mit gültigem DPP"

Gleichzeitig müssen Händler nachweisbar dokumentieren können, dass sie nur Produkte mit gültigem DPP vertrieben haben. Überwacht wird dies nicht nur durch abmahnende Konkurrenten, sondern auch durch die zuständigen Behörden.

5. Keine „KMU-Ausnahme" als bequemer Ausweg

Wird ein relevantes Produkt in der EU angeboten, müssen auch kleine Händler den DPP umsetzen. Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen gibt es nicht.

Welche Informationen stehen typischerweise im DPP?

Welche Daten exakt erforderlich sind, hängt von der Produktgruppe ab. Typische Kategorien sind:

  • Materialzusammensetzung (z. B. Fasern, Kunststoffe, kritische Rohstoffe)
  • Herkunft / Lieferkette (je nach Produkt ggf. Herkunft bestimmter Bestandteile)
  • Reparierbarkeit / Austauschbarkeit (Ersatzteile, Reparaturanleitungen, Wartung)
  • Entsorgung & Recycling (Rücknahmesysteme, Recyclingwege)
  • ggf. CO₂-/Umweltinformationen (wenn für die Produktgruppe vorgesehen)

Beim Batteriepass kommen zusätzlich besonders detaillierte Anforderungen zur Batterie-spezifischen Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit dazu.

So bereitest du dich sinnvoll vor

Praktisch sollten Onlinehändler daher frühzeitig damit beginnen, ihre betroffenen Produktgruppen zu identifizieren und eine Dateninventur durchzuführen, um vorhandene Produktinformationen wie Materialangaben, Herkunftsangaben oder Reparaturhinweise zu erfassen und Lücken zu dokumentieren.

Du solltest außerdem mit Lieferanten erörtern, welche nötigen Informationen zuverlässig geliefert werden.

Technisch sollten Händler, die die einschlägigen Produkte verkaufen, sich technisch darauf einstellen, dass sie Schnittstellen zu DPP‑Registern und die Generierung von QR‑Codes einrichten können.

Fazit: Mehr Aufwand – aber auch eine echte Chance

Der digitale Produktpass bringt neue Pflichten, ja: Datenbeschaffung, technische Einbindung und Dokumentation kosten Zeit und Geld. Das größte Risiko ist in der Praxis meist nicht die Technik, sondern fehlende oder schlechte Lieferantendaten.

Wenn du es aber sauber umsetzt, kann der DPP auch ein Plus sein: mehr Vertrauen, bessere Informationen für Kunden, sauberere Rücknahme- und Recyclingprozesse – und mittelfristig ein handfestes Wettbewerbsmerkmal in Märkten, in denen Transparenz zählt.

Häufige Fragen

In der Regel kommen die wichtigsten Informationen vom Hersteller oder Importeur. Händler müssen aber sicherstellen, dass sie nur DPP-konforme Produkte anbieten und der DPP für Kunden leicht zugänglich ist.

Ja. Sobald deine Produktgruppe unter die DPP-Pflicht fällt, darfst du sie nur noch mit gültigem Produktpass in der EU anbieten. Auch kleine Händler sind davon betroffen, auch wenn die Umsetzung für sie aufwendiger ist, weil Daten und Technikressourcen fehlen.

Wenn du Batterien (z. B. Industrie- oder E-Fahrzeugbatterien) bzw. relevante akku-nahe Sortimente verkaufst: Dann solltest du jetzt starten, Prozesse und Datenwege aufzusetzen – der Batteriepass wird ab 18. Februar 2027 verpflichtend.

Für alle anderen Produktgruppen: Die EU-Kommission hat einen ESPR-Working Plan 2025–2030 veröffentlicht. Der ist dafür da, zu zeigen, welche Produktgruppen priorisiert behandelt werden.

Auch wenn noch Zeit ist, solltest du dich frühzeitig auf den DPP vorbereiten (Darstellung im Onlineshop, Dateninventur, Lieferantenpflichten, Shop-Darstellung).

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