International verkaufen und versenden

Welche Besonderheiten bestehen beim internationalen Verkauf?

Vielen VerkĂ€ufern ist nicht bewusst, dass fĂŒr einen Verkauf an Verbraucher im Ausland grundsĂ€tzlich das auslĂ€ndische Recht des KĂ€ufers gilt. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Paket auf dem Weg nach Japan beschĂ€digt wird oder der japanische KĂ€ufer einen Mangel rĂŒgt, mĂŒssten Sie einen solchen Fall teils nach deutschem, teils aber auch nach japanischem Recht lösen.

Bei Lieferungen in die USA ergibt sich noch die Besonderheit, dass hier neben dem US-Bundesrecht auch die Gesetze der einzelnen 50 US-Staaten zu berĂŒcksichtigen sind.

Rechtswahlklausel in AGB

Damit – soweit wie möglich – deutsches Recht fĂŒr Ihre VerkĂ€ufe gilt, mĂŒssen Sie in Ihren Shop-AGB eine Rechtswahlklausel verwenden. Unsere AGB-Pakete enthalten eine solche Klausel, wenn Sie in den Einstellungen in Ihrem Kundenkonto angeben, dass Sie auch ins Ausland verkaufen möchten.

Außerhalb der EU: Einfuhr- und Zollregelungen beachten

In den LĂ€ndern außerhalb der EuropĂ€ischen Union können zudem EinfuhrbeschrĂ€nkungen bestehen. Manche Artikel können Sie daher in bestimmte LĂ€nder ĂŒberhaupt nicht liefern. Wenn Sie dies dennoch anbieten, gehen Sie ein Abmahnrisiko ein und machen sich ggf. schadensersatzpflichtig. Das Angebot eines „weltweiten“ Versands sollte daher sehr gut ĂŒberlegt sein.

Bevor Sie den Versand Ihrer Waren in LĂ€nder außerhalb der EU anbieten: Machen Sie sich vertraut mit den Zoll- und Einfuhrregelungen der LĂ€nder, in die Sie liefern möchten! Erste Informationen hierzu finden Sie zum Beispiel auf der Webseite des deutschen Zolls zum Thema „Außenwirtschaft“.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an unsere Kanzlei.