International verkaufen und versenden

Welche Besonderheiten bestehen beim internationalen Verkauf?

Vielen Verkäufern ist nicht bewusst, dass für einen Verkauf an Verbraucher im Ausland grundsätzlich das ausländische Recht des Käufers gilt. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Paket auf dem Weg nach Japan beschädigt wird oder der japanische Käufer einen Mangel rügt, müssten Sie einen solchen Fall teils nach deutschem, teils aber auch nach japanischem Recht lösen.

Bei Lieferungen in die USA ergibt sich noch die Besonderheit, dass hier neben dem US-Bundesrecht auch die Gesetze der einzelnen 50 US-Staaten zu berücksichtigen sind.

Rechtswahlklausel in AGB

Damit – soweit wie möglich – deutsches Recht für Ihre Verkäufe gilt, müssen Sie in Ihren Shop-AGB eine Rechtswahlklausel verwenden. Unsere AGB-Pakete enthalten eine solche Klausel, wenn Sie in den Einstellungen in Ihrem Kundenkonto angeben, dass Sie auch ins Ausland verkaufen möchten.

Außerhalb der EU: Einfuhr- und Zollregelungen beachten

In den Ländern außerhalb der Europäischen Union können zudem Einfuhrbeschränkungen bestehen. Manche Artikel können Sie daher in bestimmte Länder überhaupt nicht liefern. Wenn Sie dies dennoch anbieten, gehen Sie ein Abmahnrisiko ein und machen sich ggf. schadensersatzpflichtig. Das Angebot eines „weltweiten“ Versands sollte daher sehr gut überlegt sein.

Bevor Sie den Versand Ihrer Waren in Länder außerhalb der EU anbieten: Machen Sie sich vertraut mit den Zoll- und Einfuhrregelungen der Länder, in die Sie liefern möchten! Erste Informationen hierzu finden Sie zum Beispiel auf der Webseite des deutschen Zolls zum Thema „Außenwirtschaft“.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an unsere Kanzlei.