Ist- und Sollbesteuerung

Titelbild | Ist- und Sollbesteuerung: Unterschiede und Vorteile | onwalt-Akademie

Wenn du umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer bist und nicht von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machst, musst du die Umsatzsteuer, die du deinen KĂ€ufern berechnest, beim Finanzamt anmelden („Umsatzsteuer-Voranmeldung“), sobald du deinem KĂ€ufer die Rechnung gestellt hast. Der Umsatzsteuerbetrag ist dann im Regelfall zu Beginn des Folgemonats an das Finanzamt abzufĂŒhren (§ 16 Absatz 1 UStG: Besteuerung nach vereinbarten Entgelten).

Die Umsatzsteuer musst du auch dann anmelden und abfĂŒhren, wenn der KĂ€ufer deine Rechnung noch gar nicht bezahlt hat. Das kann dazu fĂŒhren, dass du dem Finanzamt Geld ĂŒberweisen musst, das du selbst noch nicht erhalten hast. Dies hat seinen Grund im Prinzip der Soll-Besteuerung: Du musst Steuern zahlen auf einen Betrag, der vom KĂ€ufer gezahlt werden „soll“, aber eventuell noch nicht „ist“.

Anders verhĂ€lt es sich bei der Ist-Besteuerung (§ 20 UStG: Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten). Hier muss nur derjenige Umsatzsteuerbetrag angemeldet und abgefĂŒhrt werden, der bei dir als VerkĂ€ufer tatsĂ€chlich eingegangen ist. Wenn eine Rechnung also erst spĂ€t oder sogar ĂŒberhaupt nicht bezahlt wird, musst du den enthaltenen Umsatzsteueranteil entsprechend spĂ€ter bzw. gar nicht abfĂŒhren.

Das Modell der Ist-Besteuerung dĂŒrfte fĂŒr die meisten HĂ€ndler das zweckmĂ€ĂŸigere sein. Damit du von dieser Regelung profitieren kannst, musst du bei deinem Finanzamt beantragen, dass dir gestattet wird, die Umsatzsteuer nach den vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) zu berechnen.

Beispiel

Maxie stellt den KĂ€ufern ihrer Taschen Anfang August insgesamt 1.000 Euro zzgl. 190 Euro Umsatzsteuer (19 %) in Rechnung. Es stellt sich heraus, dass die KĂ€ufer eine schlechte Zahlungsmoral haben: Auf Maxies Konto gehen bis Ende August nur 714 Euro ein (600 Euro netto zzgl. 114 Euro USt.).

Ergebnis bei Soll-Besteuerung (§ 16 UStG – „vereinbarte Entgelte“):
Maxie muss im September den Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt abfĂŒhren, den sie in ihren August-Rechnungen aufgefĂŒhrt hat, also 190 Euro.

Ergebnis bei Ist-Besteuerung (§ 20 UStG – „vereinnahmte Entgelte“):
Wenn Maxie einen Antrag auf Ist-Besteuerung gestellt hat und dieser bewilligt wurde, braucht sie im September nur denjenigen Steuerbetrag abzufĂŒhren, den sie im August selbst bezahlt bekommen hat, also 114 Euro. Das ist fĂŒr Maxie natĂŒrlich besser.

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