Die Gewerbesteuer

Als Gewerbetreibender werden Sie zur Gewerbesteuer veranlagt. Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Die Höhe der Gewerbesteuer hĂ€ngt vom Gewerbeertrag Ihres Unternehmens ab, vereinfacht gesagt: vom erzielten Gewinn. Wenn Sie Einzelunternehmer sind oder Ihr Gewerbe als Personengesellschaft (z.B. GbR) betreiben, haben Sie einen Freibetrag von 24.500 Euro. Das bedeutet, dass Sie keine Gewerbesteuer zahlen, solange Ihr Unternehmen diesen Betrag nicht ĂŒberschreitet.
Die Berechnung der Steuer erfolgt in mehreren Schritten: Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Gewerbeertrag ergibt durch Multiplikation mit der Steuermesszahl den Steuermessbetrag. Bei gleichem Unternehmensgewinn kann die Gewerbesteuer also je nach Ort unterschiedlich hoch ausfallen.
Die Gewerbesteuer wird â wie die meisten anderen Steuerarten auch â jĂ€hrlich aufgrund der SteuererklĂ€rung festgesetzt. Ăblicherweise mĂŒssen vierteljĂ€hrliche Vorauszahlungen geleistet werden, ĂŒber die am Ende des Steuerjahres abgerechnet wird. Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern einer Personengesellschaft kann die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
FĂŒr die Einzelheiten sollten Sie sich an einen Steuerberater oder an das Finanzamt wenden.
Beispiel
Maxie Mustermann ist Einzelunternehmerin in Berlin. Das vergangene GeschĂ€ftsjahr brachte 22.000 Euro Gewinn ein. FĂŒr das laufende Jahr erwartet sie 37.000 Euro Gewinn.
Situation im vergangenen GeschÀftsjahr:
Gewerbeertrag: 22.000 Euro
Freibetrag: 24.500 Euro
FĂŒr das vergangene Jahr muss Maxie keine Gewerbesteuer zahlen, da ihr Gewerbeertrag den Freibetrag nicht ĂŒberschreitet.
Situation im laufenden Jahr:
Gewerbeertrag: 37.000 Euro
Freibetrag: 24.500 Euro
Ăbersteigender Betrag: 12.500 Euro
Steuermesszahl (3,5%): 437,50 Euro (Steuermessbetrag)
Hebesatz (hier 410%): 1.793,75 Euro (Gewerbesteuerzahllast)
FĂŒr das laufende Jahr muss Maxie mit einer Gewerbesteuer von 1.793,75 Euro rechnen.