Berufsgenossenschaften: Unfallversicherung für Unternehmer erklärt

Die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft betrifft jeden Unternehmer. Erfahren Sie mehr über die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sowie Ihre Pflichten als Unternehmer. Außerdem verraten wir Ihnen, für wen der Versicherungsschutz gilt und welche Kosten damit verbunden sind.

Aufgaben der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen (Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz) und Berufskrankheiten.

Automatische Pflichtmitgliedschaft für Unternehmer

Jeder Unternehmer ist kraft Gesetzes Pflichtmitglied in der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft. Innerhalb einer Woche ab Unternehmensgründung müssen Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden.

Wenn Sie eine Gewerbeanmeldung bei Ihrem Gewerbeamt eingereicht haben, informiert die Verwaltung automatisch auch die Berufsgenossenschaft. Meistens werden Ihre Daten aber nicht innerhalb der Wochenfrist an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Da Sie aber die Einhaltung der Frist sicherstellen müssen, raten wir Ihnen, dass Sie sich parallel selbst bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Bei den meisten Berufsgenossenschaften finden Sie ein passendes Anmeldeformular auf der entsprechenden Webseite (Adressen s.u.).

Ist die Mitgliedschaft beitragspflichtig?

Von der Anmeldepflicht zu unterscheiden ist die Frage der Beitragspflicht. In der Regel besteht der Versicherungsschutz nur für Beschäftigte des Unternehmers, nicht aber für den Unternehmer selbst. Wenn Sie also Ihr eigener Chef sind und (noch) keine Angestellten beschäftigen, sind Sie bei den meisten Berufsgenossenschaften zwar Mitglied, bleiben aber unversichert und müssen daher auch keinen Beitrag zahlen. In diesem Falle können Sie sich aber freiwillig versichern lassen.

Wenn Ihr Unternehmen Angestellte beschäftigt, variiert die Beitragshöhe nach Branche, Art der Tätigkeit, Arbeitsort und Einkommen des Versicherten. Sie bewegt sich in den meisten Fällen zwischen 80 Euro und 500 Euro pro Jahr und Versichertem. Bei einigen Berufsgenosschenaften bestehen auch variable Tarife für Geschäftsinhaber ohne Angestellte.

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Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?

Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, hängt von Ihren Produkten ab. Häufig ist die Abgrenzung der Zuständigkeit nicht einfach. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie verschiedene Materialien verarbeiten (z.B. Leder und Kunststoff), für die jeweils unterschiedliche Berufsgenossenschaften zuständig wären.

Wir empehlen Ihnen daher, sich zunächst telefonisch bei derjenigen Berufsgenossenschaft zu erkundigen, in deren Bereich das Material fällt, das Sie mengenmäßig am meisten verarbeiten.