Markenrecht: Grundlagen, Markenschutz und Markenanmeldung

Eine Marke repräsentiert mehr als nur einen Namen oder ein Logo – sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Unternehmensidentität. Wir beleuchten die Grundlagen des Markenrechts und geben wertvolle Tipps zur Anmeldung und zum Schutz Ihrer Marke.

Was ist eine Marke?

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Wer seine Produkte unter einem eigenen „Label“ anbieten will – sei es ein Produktname oder ein Logo, der sollte sich mit dem Thema Markenrecht auseinandersetzen. Eine Marke ist ein Kennzeichen, das der Zuordnung von Waren und Dienstleistungen zu einem Unternehmen dient und zugleich der Abgrenzung von anderen Anbietern. Kennzeichen können z.B. Worte („Milka“, „Nivea“), Buchstaben („BMW“, „BP“), zahlen (z.B. „4711“ für Kölnisch Wasser) oder Abbildungen (Krokodil von Lacoste) sein. Dabei muss die Marke nicht unbedingt dem Unternehmensnamen gleichen. So ist z.B. „Milka“ eine Marke der Firma Kraft Foods Schweiz Holding GmbH, und „Nivea“ eine Marke der Beiersdorf AG. Die Marke ist ein Bindeglied, das beim Kunden eine Assoziation zwischen dem Produkt und seinem Hersteller erzeugen soll. Das Apfel-Logo von Apple und der Stern von Mercedes sind hierfür gute Beispiele: Ein Blick aufs Logo genügt, und der Kunde weiß auch bei gänzlich neuen Produkten sofort, aus welchem Hause sie kommen.

Funktionen einer Marke

Eine Marke erfüllt drei wesentliche Funktionen:

  1. Die Marke lässt die Herkunft einer Ware erkennen, ordnet das Produkt also einem bestimmten Unternehmen zu („Ein Telefon mit Apfel-Logo ist ein Apple- iPhone“).
  2. Die Marke erzeugt beim Kunden eine bestimmte Qualitätserwartung („Wenn die The North Face-Jacken gut sind, dann sicher auch die Rucksäcke und Zelte“).
  3. Die Marke ist die Basis für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (Wiedererkennungseffekt, Corporate Design: Mercedes-Stern als Bestandteil jeder Werbung von Mercedes).

Wortmarken, Bildmarken und andere Formen

Marken gibt es unter anderem in der Form von Wortmarken (Text, z.B. „Milka“, „Nivea“), Bildmarken (Grafik, z.B. Lacoste-Krokodil, Mercedes- Stern) oder Wort-Bild-Marken (Kombination aus Text und Grafik, z.B. geschwungener Coca-Cola-Schriftzug, VW-Logo von Volkswagen).

Die Rechte des Markeninhabers

Dem Inhaber einer amtlich registrierten Marke steht das exklusive Nutzungsrecht an der eingetragenen Marke zu. Das bedeutet, dass andere Hersteller oder Verkäufer für dieselbe Warenart kein identisches Kennzeichen verwenden dürfen – und auch keines, dass als Wort oder Bild zum Verwechseln ähnlich wäre. Die Marke „markiert“ somit das eigene Produkt eindeutig und macht es unverwechselbar. Das eigene Mode- oder Designlabel erhält damit seine rechtliche Grundlage. Bei Kunden stellt sich nach und nach ein positiver Aha-Effekt ein, wenn sie das Markenzeichen wiedersehen. Eine eingetragene (Wort-)Marke gibt auch Rechtssicherheit für die Verwendung eines gleichlautenden Shopnamens oder Domainnamens.

Eintragung in ein Markenregister

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Der Schutz der eigenen Marke kann durch Eintragung in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Markenregister erlangt werden. Die Eintragung setzt eine Markenanmeldung auf einem Formular und die Zahlung der Anmeldegebühr (ab 290 Euro) voraus. Die Anmeldung muss neben der Beschreibung der gewünschten Marke auch die Waren und Dienstleistungen – sortiert nach sogenannten Klassen – nennen, die mit der angemeldeten Marke gekennzeichnet werden sollen. Der Schutzumfang einer Marke bestimmt sich danach, für welche Klassen sie eingetragen wird.

Europäisches Markenamt (EUIPO)

Unter Umständen möchte man seine Marke nicht nur in Deutschland, sondern gleich EU-weit schützen. Dafür besteht die Möglichkeit, eine Marke im europäischen Markenregister beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (EUIPO) einzutragen (ab 900 Euro).

World Intellectual Property Organisation (WIPO)

Über die World Intellectual Property Organisation (WIPO) ist auch eine weltweite Anmeldung möglich.

Prüfung durch das Markenamt

Wichtig zu wissen: Die Markenregister prüfen nicht, ob eine identische oder ähnliche Marke bereits registriert ist. Dies kann nur durch eine eigene Recherche vorab geklärt werden. Eine solche Markenrecherche empfiehlt sich deshalb, weil sich der Inhaber einer bereits bestehenden Marke mit rechtlichen Mitteln gegen die Anmeldung einer ähnlichen neuen Marke wehren kann. Eine solche Markenkollision kann zu teuren Streitigkeiten und Schadensersatzforderungen führen. Wir empfehlen, vor einer Markenanmeldung fachkundige Beratung einzuholen.

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Markenverletzung

Des einen Freud, des anderen Leid: Die Vielzahl eingetragener Marken birgt natürlich auch die Gefahr, dass man als Online-Händler eine solche Marke versehentlich verletzt. Die kann z.B. dann geschehen, wenn man Produktnamen, Shopnamen oder Logos benutzt, die in dieser Form bereits als Marken eingetragen wurden. Eine Verletzungshandlung kann bereits dann vorliegen, wenn ein Begriff oder Logo zwar nicht exakt gleich ist, aber doch so ähnlich ist, dass im Rechtssinne eine Verwechselungsgefahr besteht. Verwechslungsgefahr wird z.B. schon bei einer ähnlichen Aussprache oder einem ähnlichen Schriftbild angenommen. Die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig und für einen Laien schwer überschaubar. Markenrechtsverletzungen können zu teuren Abmahnungen oder sogar Klagen führen.

Da eine Markenrechtsverletzung also leicht passieren kann, empfehlen wir eine gründliche Recherche vor der Verwendung von Produktnamen und -logos, Shopnamen und Internetdomains. In Deutschland eingetragene Marken können auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes recherchiert werden. . Aber auch die in anderen Registern (EUIPO/WIPO) eingetragenen Marken bewirken rechtlichen Schutz in Deutschland – deshalb muss auch in diesen Registern recherchiert werden. Links zu den Suchmasken finden sich am Ende dieses Artikels.

Sollten Sie eine Marke geschützt haben und auf einen anderen Verkäufer stoßen, der Ihre Marke möglicherweise verletzt: Gehen Sie fair miteinander um. Eine freundliche Kontaktaufnahme erspart manchen Rechtsstreit. So bleibt mehr Zeit für den Aufbau einer erfolgreichen Marke!

Beispiel

Maxie Mustermann möchte Eierbecher verkaufen, für die sie sich den Namen „eiPott“ ausgedacht hat. Eine gute Idee?

Leider nein. Die Firma Apple Inc. hat bereits 2005 die Gemeinschaftsmarke „iPod“ für sämtliche Markenklassen angemeldet. „eiPott“ und „iPod“ sind in der Aussprache zum Verwechseln ähnlich. Daher kann man Maxie nur von ihrem Produktnamen abraten. Sie riskiert eine markenrechtliche Abmahnung, die sehr teuer werden kann. (Der Fall „iPod / eiPott“ wurde übrigens bereits durch das Oberlandesgericht Hamburg zugunsten von Apple entschieden – Urteil vom 9. August 2010, Aktenzeichen 5 W 84/10).

Rechtsnormen § 3 Markengesetz, § 14 Markengesetz