SEPA-Überweisung im Online-Business: Ab 9.10.2025 nur noch mit korrekt geschriebenem Empfängernamen
Beginnend mit dem 9. Oktober 2025 gilt eine wichtige Neuerung im EU-Zahlungsverkehr: Banken müssen bei Überweisungen prüfen, ob der vom Absender eingegebene Name des Zahlungsempfängers tatsächlich mit dem Namen des Kontoinhabers für die Empfänger-IBAN übereinstimmt, und zwar vor Ausführung der Überweisung. Dieses Verfahren nennt sich Empfängerüberprüfung (englisch „Verification of Payee“) und soll in erster Linie Betrug und versehentliche Fehlüberweisungen verhindern.
In diesem Artikel erfährst du:
- was sich durch die neue EU-Verordnung 2024/886 bei SEPA-Überweisungen ändert,
- welche Risiken und Stolperfallen bestehen und
- wie du deine Zahlungsprozesse rechtssicher anpassen kannst.
Was ist neu bei SEPA-Überweisungen?
Bisher brauchten Zahlende bei einer SEPA-Überweisung nur die IBAN korrekt anzugeben, konnten den Empfängernamen aber frei eintragen – die Zahlung wurde trotzdem ausgeführt. Banken haben nicht prüfen müssen, ob der angegebene Empfängername tatsächlich zum Kontoinhaber passt. Einige Länder/Banken hatten freiwillige Prüfungen, es gab allerdings keine Pflicht. Genau diese Lücke haben Betrüger ausgenutzt: Sie versandten fingierte Zahlungsaufforderungen im Namen vermeintlich vertrauenswürdiger Stellen (beispielsweise einer Bußgeldstelle oder Behörde). Dabei führte die angegebene IBAN auf ein Konto, das die Betrüger kontrollierten. Mit der neuen Pflicht zum Namens-Abgleich ist damit jetzt Schluss.
Zukünftig können bereits kleine Abweichungen zwischen dem Kontoinhaber, der bei der Bank hinterlegt ist, und den Angaben in deinem Shop oder auf Rechnungen Warnmeldungen im Onlinebanking deiner Kunden auslösen. Die Folgen: Unsicherheit, Frustration und Kaufabbrüche.
Beispiel für eine Warnmeldung:
Gemäß Rückmeldung der Empfängerbank konnte der eingegebene Empfängername nicht mit den bei ihr hinterlegten Kontoinhaberangaben abgeglichen werden.
Für dich als Onlinehändler oder Selbstständiger im E-Commerce bedeutet das: Wenn du Zahlung per Überweisung anbietest, solltest du jetzt deine Kontoangaben genau prüfen.
Aufgepasst bei Vorkasse-Zahlung per Überweisung
Vorkasse per Überweisung ist im Onlinehandel weiterhin gängig: Der Kunde zahlt den Rechnungsbetrag vorab, du versendest die Ware nach Zahlungseingang. Das ist rechtlich zulässig, solange die Bedingungen transparent sind. Für Händler, die Vorkasse per Banküberweisung im SEPA-Verfahren anbieten, können ab Oktober 2025 häufiger Probleme entstehen – insbesondere dann, wenn Zahlungsangaben nicht exakt übereinstimmen.
Es gibt aber keinen Grund, auf diese Zahlungsart zu verzichten: Gerade viele ältere Kunden bevorzugen die klassische Banküberweisung. Wichtig ist nur, dass du bis zum 9. Oktober 2025 sicherstellst, dass deine Zahlungsangaben klar, eindeutig und exakt angegeben sind.
Verpflichtung der Bank zum Abgleich der Empfängerangabe mit dem Kontoinhaber
Mit der EU-Verordnung 2024/886 wird die „Verification of Payee“ („Empfängerüberprüfung“ gemäß Artikel 5c der Verordnung) verpflichtend - und zwar ab 9. Oktober 2025. Banken müssen dann bei jeder SEPA-Überweisung den in der Überweisung angegebenen Empfängernamen mit dem tatsächlichen Namen des begünstigten Kontoinhabers abgleichen.
Das Verfahren läuft automatisiert:
- Stimmen die Namen überein, wird die Überweisung ausgeführt.
- Gibt es kleinere Abweichungen (z.B. Schreibfehler, Abkürzungen), erscheint im Onlinebanking des Absenders ein Hinweis auf den richtigen Namen des Empfängers, sodass der Absender seine Überweisung vor Ausführung noch korrigieren kann.
- Bei deutlichen Abweichungen wird der Überweisende deutlich gewarnt. Er kann sich dann entscheiden, ob er die Zahlung dennoch anweisen will.
Die Verantwortung bleibt beim Kunden: Er kann die Überweisung also trotz Warnung freigeben. Banken haften in diesem Fall nicht. Da viele Nutzer beim Online-Shopping ohnehin – und teilweise zu Recht – vorsichtig sind, wird jede Unstimmigkeit voraussichtlich Zweifel wecken.
Was bedeutet das für dein Online-Business?
Für Shopbetreiber, die Vorkasse per Banküberweisung anbieten, steigt das Risiko von Irritationen im Zahlungsprozess. Die meisten Kunden sind bei Warnmeldungen im Onlinebanking verunsichert. Einige wenden sich mit Nachfragen an den Shop, viele werden den Kauf abbrechen und möglicherweise auch nicht zurückkehren.
Sei besonders aufmerksam, wenn du eine Marke verwendest, die von deinem Namen abweicht. Beispiel: Dein Shop tritt unter der Marke „Sylter Strandgut“ auf, die auch auf der Rechnung steht. Dein Bankkonto läuft aber unter dem Firmennamen, z.B. „Dekorationsartikel Braderup GmbH“. Dann musst du deine Kunden deutlich darauf hinweisen, dass sie nicht an „Sylter Strandgut“, sondern an „Dekorationsartikel Braderup GmbH“ überweisen müssen. Denn jede Differenz führt zu einem Warnhinweis im Banking – es reicht schon, wenn Zusätze wie „GmbH“, „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „e. K.“ fehlen, um eine Warnung auszulösen.
Kurz: Wenn du unnötige Nachfragen und Kaufabbrüche vermeiden willst, brauchst du zukünftig einheitliche, vollständige und exakte Zahlungsangaben, die du deinen Käufern nennst.
Wie du dich vorbereiten kannst
Das kannst du jetzt tun, damit dein Shop auch nach dem 9. Oktober 2025 reibungslos funktioniert:
- Zahlungsdaten prüfen: Achte darauf, dass der Name des Kontoinhabers exakt so angegeben ist, wie er bei deiner Bank hinterlegt ist. Achte dabei auch auf Zusätze wie „GmbH“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ und die exakte Übereinstimmung von Zeichensetzung und Schreibweise.
- Konsistenz sicherstellen: Überprüfe alle Dokumente, in denen du Zahlungsangaben machst: Rechnungen, Webseite, Bestellbestätigung mit Zahlungsaufforderung, etc.
- Transparenz schaffen: Ein kurzer Hinweis im Checkout oder auf der Rechnung („Bitte überweise auf folgendes Konto. Achte darauf, den Kontoinhaber exakt wie angegeben einzutragen.“) kann Irritationen vorbeugen. Denn Warnmeldungen passieren natürlich auch, wenn deinen Kunden Fehler unterlaufen.
- Einfache Schreibweise: Wenn du deine Firma noch nicht gegründet hast und noch einen Namen für sie wählen kannst: Es ist es vor diesem Hintergrund sicher von Vorteil, wenn deine Firma – und mithin die Kontoinhaberin – keine komplizierte Schreibweise und keine Sonderzeichen hat.
- Support vorbereiten: Du solltest wissen, warum Kunden Warnmeldungen sehen, und ihnen erklären können, wie sie damit umgehen.
- Weitere Zahlungsarten anbieten: Mehrere Zahlungsmethoden empfehlen sich ohnehin, um Kaufabbrüche zu verhindern. Die meisten Menschen haben eine bestimmte Präferenz, wie sie bezahlen möchten. Mit dieser Neuerung könnten Kunden sich zusätzlich sicher fühlen, mit Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal zu zahlen - die sie möglicherweise als sicherer wahrnehmen, falls sie zuvor eine Warnmeldung für die Zahlungsart „Überweisung“ erhalten haben.
Fazit
Vorkasse per Banküberweisung bleibt auch künftig eine praktikable Zahlungsart. Ab 9. Oktober 2025 kommt mit der neuen Pflicht der Banken zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen eine Hürde auf Händler zu, die du ernst nehmen solltest.
Nimm dir Zeit, um alle Angaben in deinem Shop und deinen Dokumenten zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen - dann bist du auf der sicheren Seite und Zahlungen deiner Kunden sollten weiterhin reibungslos laufen.
Falls sich doch einmal ein Kunde verschreibt, solltest du vorbereitet sein und eine informative und vertrauenswürdige Antwort parat haben, um Warnmeldungen zu erklären. Biete mehrere Zahlungsmethoden an, um mehr Kunden einen problemlosen Einkauf zu ermöglichen.
Häufige Fragen
Kann ich die Empfängerüberprüfung umgehen, indem ich Zahlungen über PayPal oder ähnliche Dienste anbiete?
Ja und nein. Die neue Pflicht gilt ausschließlich für klassische SEPA-Überweisungen. Zahlungen über PayPal, Klarna, Kreditkarte oder Lastschrift sind davon nicht betroffen. Deshalb ist es sinnvoll, mehrere Zahlungsarten anzubieten – so können Kunden eine Alternative wählen, falls sie durch Warnmeldungen verunsichert sind. Vorkasse per Überweisung bleibt zwar weiterhin möglich, aber allein darauf solltest du dich nicht verlassen. Eine breite Auswahl an Zahlarten erhöht die Conversion und macht dich unabhängiger.
Bekomme ich als Händler selbst eine Meldung, wenn ein Kunde die Überweisung abbricht?
Nein, die Warnmeldung erscheint nur beim überweisenden Kunden. Wenn dieser die Zahlung abbricht, erfährst du davon in der Regel gar nichts. Du merkst es lediglich daran, dass keine Zahlung eingeht. Deshalb ist es so wichtig, deine Kontoinformationen konsistent und klar anzugeben – so reduzierst du die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus Unsicherheit abbrechen. Manche Händler überlegen auch, einen kurzen Hinweis im Checkout einzubauen, der erklärt, warum die Zahlungsangaben exakt übernommen werden müssen. Das kann Kaufabbrüche verhindern.
Was passiert, wenn der Name meines Shops und der Kontoinhaber nicht identisch sind?
In diesem Fall wird dein Kunde nach Eingabe der Überweisungsdaten eine Warnmeldung sehen. Das kann schon passieren, wenn dein Konto auf „Musterfirma GmbH“ läuft, du aber im Shop nur „Musterfirma“ angibst. Bei vielen Kunden löst so eine Warnung Unsicherheit aus – und nicht jeder wird die Zahlung trotzdem durchführen. Deshalb ist es wichtig, dass du deine Angaben vereinheitlichst. Prüfe, ob du die Kontobezeichnung, wie sie bei deiner Bank hinterlegt ist, auch exakt so in deinen Rechnungen, im Shop und in der Bestellbestätigung nutzt. Wenn du zusätzlich einen Fantasienamen oder eine Marke verwendest, sollten diese klar erkennbar abgegrenzt sein von der Inhaberangabe deines Bankkontos.
Was soll ich tun, wenn Kunden mich wegen einer Warnmeldung kontaktieren?
Sei vorbereitet und nimm die Sorgen ernst. Erkläre, dass Banken seit 9. Oktober 2025 verpflichtet sind, dem Namen auf der Überweisung mit dem des Kontoinhabers abzugleichen, und dass selbst kleine Abweichungen zu einer Warnmeldung führen können. Weise deine Kunden darauf hin, welche Daten korrekt sind, damit die Überweisung sicher ausgeführt wird. Wenn du einen Rechtsformzusatz wie „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „GmbH“ führst, erkläre kurz, dass dies der Grund für die Warnung sein kann. So fühlen sich deine Kunden abgeholt und vertrauen dir weiterhin.
Gilt die neue Regelung auch, wenn meine Kunden aus dem Ausland überweisen?
Ja – wenn es sich um eine SEPA-Überweisung in Euro handelt. Die Pflicht aus der EU-Verordnung (EU) 2024/886 gilt für alle Zahlungsdienstleister in den EU-Mitgliedstaaten. Das heißt: Bei Zahlungen innerhalb der EU gibt es immer einen Namens-/IBAN-Abgleich.
Sollte ich meine Kunden vorwarnen, dass eine Meldung kommen könnte?
Ja, das ist sogar empfehlenswert. Ein kurzer Hinweis schafft Transparenz und Vertrauen, z.B. so: „Bitte überweise den Betrag exakt an den angegebenen Kontoinhaber. Banken gleichen ab 9. Oktober 2025 den von dir eingegebenen Empfängernamen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber ab, und bei Abweichungen erscheint ggf. eine Warnmeldung.“. Das kann Kunden im Vorfeld beruhigen und Kaufabbrüche vermeiden.
Muss ich meine AGB wegen der neuen Regelung ändern?
Nein - vorausgesetzt, du hast deine AGB in der Vergangenheit stets aktuell gehalten. Die neue Empfängerüberprüfung führt in erster Linie dazu, dass du deinen Kunden exakte Zahlungsangaben an die Hand geben musst, und das passiert in der Regel außerhalb der AGB. Trotzdem lohnt es sich, deine AGB im gleichen Zuge zu prüfen. Gerade selbstformulierte Vorkasse-Klauseln sind häufig fehlerhaft. Achte darauf, dass der Vertrag nicht erst „mit Lieferung“ zustande kommt – eine solche Regelung ist unzulässig, wie bereits von diversen Gerichten entschieden. Deine AGB müssen klarstellen, wann der Vertrag geschlossen wird. Wenn du gegen Vorkasse liefern willst, müssen deine AGB außerdem klarstellen, dass die Lieferung erst nach Zahlung erfolgt. Eine Anpassung bisher aktueller AGB ist wegen der Einführung der Empfängerüberprüfung nicht nötig. Um rechtssicher aufgestellt zu sein, nutze eines unserer AGB-Pakete, in denen alle AGB-Updates bereits inklusive sind. Wir informieren alle onwalt-Nutzer, wenn neue Regelungen dazu führen, dass Rechtstexte aktualisiert werden müssen.
Was passiert, wenn ich mehrere Bankkonten nutze?
Wenn du mehrere Geschäftskonten hast, solltest du für jedes Konto prüfen, welcher Name dort hinterlegt ist. Gib in deinem Shop und auf Rechnungen immer nur den exakten Namen und die IBAN eines Kontos an. Unterschiedliche Angaben für verschiedene Zahlungen erhöhen das Risiko für Fehler und Verwirrung. Am besten wählst du ein zentrales Geschäftskonto für alle Vorkasse-Zahlungen per SEPA-Überweisung und hältst dich konsequent an die dort hinterlegten Daten.