Verkauf von Gebrauchtwaren und B-Ware bei Etsy ab 1.1.2022
Hintergrund der Neuregelung
Dieser Beitrag beschreibt, wie sich die Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum 1. Januar 2022 auf Angebote für Gebrauchtwaren und B-Ware auf dem Marktplatz Etsy auswirken.
Wenn Sie über die Hintergründe der Änderungen noch nicht informiert sind, lesen Sie zuerst die
- Erläuterungen zu unserem Rechtstexte-Update vom Dezember 2021 und
- unsere Hinweise zu den Optionen für die Umsetzung der neuen Anforderungen im Allgemeinen.
Anforderungen an den Bestellablauf
Wie in unserem einführenden Beitrag erläutert, setzt § 476 Absatz 1 BGB in der Fassung ab 1. Januar 2022 für Angebote von Gebrauchtware und B-Ware voraus, dass
- der Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und
- die Abweichung im Sinne der Nummer 1 im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Kern dieser Vorschrift ist also, dass ein Verbraucher „eigens in Kenntnis gesetzt“ wird und die Abweichung „ausdrücklich“ und „gesondert“ vereinbart wird.
Gestaltung der Angebote bei Etsy
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand (17.12.2021) hat Etsy noch keine Funktion zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderung bereitgestellt. Daher müssen sich Verkäufer, die auf Etsy Gebrauchtwaren (Vintage) oder B-Ware (nicht aus 2. Hand, aber mit kleinen Produktionsmängeln) anbieten wollen, bis auf Weiteres anders behelfen.
Im Folgenden stellen wir unseren Lösungsvorschlag dar.
Dieser Fachbeitrag ist nur für unsere Mandanten einsehbar.
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